Der Fall Gustl Mollath
25.10.2014 um 16:19@Dumas
Die Geldanlage in der Schweiz selbst ist nicht strafbar.
Dessen Schwarzgeld war nicht in Deutschland "produziert" worden. Er hatte, so wie A. Schwarzer auch, sein versteuertes Geld in die Schweiz verbracht, aber die Zinserträge hieraus nicht in Deutschland versteuert, so dass diese zu Schwarzgeld wurden.Dumas schrieb:Unter welcher Kategorie ordnest Du da Herr Hoeneß ein? :D ....Nur so am Rande meine Frage.
Die Geldanlage in der Schweiz selbst ist nicht strafbar.
Natürlich wollte das die Bank nicht an die große Glocke hängen, wie ihnen ihre Mitarbeiter auf der Nase herumgetanzt sind und das andere Banken bessere Geschäfte anbieten.Dumas schrieb:Ich sag ja, die Bank wollte die "Geschichte" klein halten ;)