Vielleicht ist das hier schon ausführlich diskutiert worden, dann bitte um einen Hinweis. Wie kam die Kripo überhaupt auf die Anleitung www.silencer.ch/petsd.pdf?
Wenn ich das Urteil (S. 32 f., S. 126 f.) heranziehe, dann lief das folgendermaßen ab:
1. Die Kripo vermutete aufgrund der Tatortspuren einen selbstgebauten Schalldämpfer und googelte "Schalldämpfer, Bauschaum".
2. Sie stießen auf die Internetseite www.scilencer.ch, einer der ersten Treffer und die einzige "Anleitung" unter www.silencer.ch/petsd.pdf.
3. Im Wege eines Rechtshilfeersuchens über die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürichs wurde durch deren Beschluss vom 28.05.2009 die
Sicherstellung der IP-Adressen der Nutzer veranlasst, die seit November 2008 auf diese Internetseite zugegriffen hatten.
4. Rund 270 IP-Adressen aus der "näheren Umgebung" des Tatorts (60 km rund um Babenhausen) wurden abgeglichen. Treffer beim Arbeitgeber von A. Darsow.
5. Die Daten beim Arbeitgeber ergeben: Darsow habe „Schalldämpfer, für Waffen, Wasserflasche" bei Google eingegeben und sei - schnurstracks - bei www.silencer.ch/petsd.pdf gelandet. Nach 10 Minuten "Studium" habe er diese ausgedruckt.
Wenn ich heute nach "Schalldämpfer, Bauschaum" google, finde ich eine Vielzahl von Seiten, auch von Youtube-Filmen undundund. Überhaupt scheint sich die Methode doch einiger Beliebtheit erfreut zu haben. Auch in Deutschland.
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/eislingen-prozess-schalldaempfer-aus-cola-flaschen-3335918.htmlWie kam also die Polizei auf die Webseite und die Schweizer IT-Firma? War das ein Glückstreffer? Oder wurden noch viel mehr Betreiber von Webservern geprüft?
Wie lebensnah ist es, dass A. Darsow in seinem Büro nur „Schalldämpfer, für Waffen, Wasserflasche" bei Google eingibt, bei www.silencer.ch/petsd.pdf landet, liest und ausdruckt?
Und nicht mehr? Keine anderen Seiten? Keine weitere Vor- oder Nachrecherche?