Babbel schrieb:Ein Täter, der bei der Ausführung der Tat, keine Spuren,
keine DNA Spuren oder sonstwas hinterläßt, aber beim Vortat und Nachtatgeschehen stümperhafte Fehler macht, da kann was nicht stimmen.
Es kommt darauf an, wie weit man hier den Fokus zieht. Die eigentliche Planung zur Tat reichte ja womöglich nicht weit zurück. Fehler, womöglich stümperhafte Fehler die davor geschehen sind, kann man daher kaum als Teil des Vortatgeschehens betrachten, weil es die Tat zu diesem Zeitpunkt eben noch garnicht gab. Ein Beispiel: Die Versuche den stressigen Nachbarn mit juristischer Hilfe in den Griff zu bekommen, kann man nicht als stümperhaftes Vortatverhalten bezeichnen, auch wenn sich das später negativ auf sein Verfahren ausgewirkt hat. Denn zu diesem Zeit gab es ganz einfach noch keine Tat.
Die Recherche wiederum kann man hingegen mit einigem Recht als Teil der Tatplanung betrachten. Nur: War die wirklich so stümperhaft? Man muss ja bei der Beurteilung immer von dem ausgehen, was der konkrete Mensch zum jeweiligen Zeitpunkt wissen und voherahnen konnte. Insofern ist die Recherche am Geschäftsrechner ja sogar klug, weil er nicht davon ausgehen musste, dass die Polizei dort Untersuchungen anstellen würde. Und Vorsicht: Dass diese Untersuchungen hinterher stattgefunden haben heißt noch nicht, dass er das vorhersehen musste. Das wissen wir erst hinterher, mit dem unschlagbaren Vorteil späteren Wissens. Dass er die Tat zu einem Zeitpunkt begangen hat zu der seine Familie weg war und er kein Alibi hatte mag zwar unklug wirken, das ging aber einfach nicht anders wenn er nicht seine Familie zu Mitwissern machen wollte.
Auf diese Weise könnten wir jetzt jeden einzelnen Aspekt durchkauen.
Fazit: Dass Darsow sich stümperhaft an der einen und perfekt an der anderen Stelle verhalten hätte, ist eine Behauptung die auf späterem Wissen (Hindsight) beruht - und daher ungültig.