jaska schrieb:Sie werden schon protokolliert aber nicht in ausreichender Vollständigkeit, ist es das, was Du sagen magst?
Der klassische Zeuge vor Gericht wurde in der Regel bei der Polizei vernommen. Die Vernehmung wird protokolliert, vom Zeugen gelesen, unterschrieben und liegt dem Gericht vor.
jaska schrieb:Eine Zeugenaussage alleine ist definitiv angreifbar. Deshalb versucht man ja, die Informationen durch weitere Zeugen oder Indizien/Beweise zu bestätigt.
Bleiben wir doch beim konkreten Beispiel der Lärmbelästigung: hat es da Deiner Meinung nach einmal ein Ereignis gegeben 10 Jahre vor der Tat und dann nie wieder was? Oder war es eine fortdauernde Belastung?
Der Wahrheitsgehalt einer Aussage wird nicht besser, wenn 10 Leute etwas berichten, dass sie nur vom Hörensagen kennen. Um eine Aussage herum Indizien zu kreieren ist kein Problem.
Man kennt soetwas seit kurzem unter dem Begriff Alternative Fakten.
Wir kennen alle das Stille-Post-Prinzip!
Ob es Lärmbelästigungen gab weiß ich nicht, weil ich nicht dabei war.
Was ich weiß ist, dass Herr Toll sein Büro im Haus hatte und dort Kunden und Geschäftspartner empfing.
Weiterhin war seine Tochter tagsüber nicht da.
Ich weiß nicht, ob Kunden oder Geschäftspartner von Herrn Toll darüber aussagten, dass Frau und Tochter rumgeschrien haben.
Müll entsorgen, auch morgens um vier Uhr, kann laut sein, muss es aber nicht.
Bei mir dauert der Vorgang der Müllentsorgung etwa eine Minute. Mit an die Straße stellen der Mülltonne 30 Sekunden länger. Ob man das besonders geräuschvoll celebrieren kann weiß ich nicht.
Letztlich stelle ich alle zwei Wochen eine Mülltonne zur Abholung an die Straße.
Das Urteil suggeriert, dass die Familie Darsow quasi auf der Lauer lag, um Lärm der Nachbarn zu hören.
Wer soll das glauben? Ich nicht.