Doppelmord Babenhausen
03.08.2018 um 10:49monstra schrieb:Kurz und gut: Ich hätte als Gericht klar und deutlich geschildert, wie die Überzeugungsbildung erfolgt ist, anstatt eine in Stein gemeißelte Fiktion abzuliefern.Wie richterliche Überzeugungsbildung erfolgt, gehört zum Beratungsgeheimnis und wird daher nicht ins Urteil geschrieben. Die Richter werden bei vielen Indizien nicht immer einer Meinung gewesen sein, da wird es in den Beratungen vor der Urteilsverkündung sicher einiges an Diskussionen gegeben haben. Vielleicht ist sogar der eine oder andere Kollege bei der Beratung vor der endgültigen Urteilsfindung überstimmt worden. Er muss aber insgesamt, auch wenn er überstimmt ist, das Urteil mittragen.
„Dissenting Votes“ werden nur bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht, sonst nie, deshalb werden wir hier nicht erfahren, wie die richterliche Überzeugungsbildung im einzelnen gelaufen ist. Dass im schriftlichen Urteil anhand der vorhandenen Indizien ein bestimmter Geschehensablauf angenommen/geschildert worden ist, ist in Urteilen üblich. Dass sich das Ganze damit liest als ein fester Ablauf, liegt am sog. Urteilsstil, der in Urteilen bewusst verwendet wird und den Juristen - neben dem Aufbau eines Urteils - schon in der Ausbildung lernen.