Doppelmord Babenhausen
16.08.2018 um 01:21Wenn er im ersten Semester Jura studiert hat und nicht dement ist: Ja, das hat er geprüft.
Deus_Ex_Machin schrieb:Ich gehe davon aus, dass die Kammer bereits die Verwerfungsbegründung schreibt (aber da so eine Strafkammer vordringlichere Dinge wie etwa Haftsachen etc. zu tun hat, dauert es eben). Und ich gehe davon aus, dass der sonst so veröffentlichungswütige Strate die Verwerfungsentscheidung längere Zeit zurückhalten wird.🤔 Schwer zu sagen. Leih' mir doch bitte mal deine Glaskugel! :)
Deus_Ex_Machin schrieb:Plan B ist die Beschwerde zum OLG FFM. Plan C ist die Verfassungsbeschwerde nach der zu erwartenden Entscheidung des OLG. Dieser Fall wird also noch lange künstlich am Leben gehalten werden.Und die Dauer bis zur letzten Instanz? 5 Jahre? 10?
Nightrider64 schrieb:Wer in irgend einer Form was von Juristischen Vorgehen versteht, weis das da Strate garantiert jeden Satz zu dem Thema EDV geprüft hat in den Akten.Okay... das glaube ich auch. Er wird naturgemäß ALLES geprüft und sich dann das herausgepickt haben, was in seinen Augen nicht zuletzt den besten Kosten/Nutzen-Faktor aufweist.
S_C schrieb:ch verstehe aber nicht, warum meine "Gegenseite" den Antrag zum WAV so scheiße findet. Er beschreibt dort ja nicht nur das Spurenbild bei einem Schuss mit diesem Selbstbau-SD.Da findet keiner was Scheiße. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung das Urteil habe auf die Verwendung von Bauschaum und eben nicht zwingend auf eine Verwendung einer PET Flasche beruht.
S_C schrieb:Es ist natürlich auch einfach zu behaupten, dass der Täter es eben iwie geschafft hat, keine weiteren Spuren zu hinterlassen. Ebenso einfach ist es zu behaupten, dass, wenn es nicht diese Art Bauschaumschalldämpfer war, eben ein anderer gewesen sein muss, weil ja nun mal Bauschaum gefunden wurde. Und wenn gar nichts mehr geht, dann beruft man sich eben auf diese INet-Recherche, die ja angeblich AD durchgeführt hat und das trotz aller Widersprüche, weil am Tatort nun mal ein Dämpfer mit Bauschaum eingesetzt wurde, was ja auch die Bauschaumpartikel bestätigen. Und: AD hatte ein Motiv. Ergo: der Darsow war's und basta.Du hast noch etwas sehr Wichtiges vergessen: Darsow hatte außerdem Gelegenheit, weil er zum Tatzeitpunkt (um Ostern herum) alleine zuhause war.
Ma_Ve schrieb:Ich finde der Rechtstaat muss das neue Verfahren aushalten können!Mit Sicherheit würde er das :) Die Frage ist doch, ob es nötig ist...
Frau.N.Zimmer schrieb:Doppelmord BabenhausenDer Rechtsstaat hat wahrlich andere Sachen zu tun, als sich mit aussichtslosen Verfahren abzugeben. Für ein WAV reicht es jedenfalls nicht darzulegen, dass man viele der Indizien auch anders interpretieren könnte. Man muss entweder nachweisen dass eines der Indizien falsch ist (also auf falschen Spuren, Aussagen, Ermittlungstechniken) beruht, oder man muss klare neue Beweise für die Unschuld des Mandanten vorlegen. Auch dass theoretisch ein Anderer das Verbrechen begehen hätte können, reicht hier nicht aus - man muss dann schon den alternativen Täter benennen und beweisen.
heute um 09:07
Ma_Ve schrieb:
Ich finde der Rechtstaat muss das neue Verfahren aushalten können!
Mit Sicherheit würde er das :) Die Frage ist doch, ob es nötig ist...
Rüdiger schrieb:Also das hier gleich im Staccato mit der Rechtsanwendung "platt" zu machen, hallte ich für nassforsch.Es ist doch richtig, hier genau das zu machen, was auch das LG Kassel tun wird: den WA-Antrag einzig und allein an § 359 Nr. 5 StPO zu messen und nichts anderes. Der verurteilte AD mag - im Gegensatz zu anderen Verurteilten - eine große Unterstützergemeinde haben, aber auf ihn wird das gleiche Recht angewendet wie auf alle sonstigen Anzragsteller in einem WA-Verfahren auch, logo.
Rüdiger schrieb:Also ich sehe hier Raum für neue Beweismittel und neue Tatsachen um im Dienste der Gerechtigkeit, die Bestandskraft des Urteils zu durchbrechen.Kann ja sein, aber diese Neuigkeiten müssen nach dem Gesetz zusätzlich geeignet sein, zu einem Freispruch zu führen. Ich verstehe nicht, warum in diesem Zusammenhang immer auf halber Strecke bei den angeblich neuen Tatsachen stehengeblieben wird und die weitere Subsumtion unter das Gesetz wegbleibt.
falstaff schrieb:Die Darsow's werden selbstverständlich in irgendeiner Weise weiterkämpfen, weil die Unschuldsannahme existentiell für sie ist.Nachvollziehbar, es sind ja auch Kinder betroffen.
Frau.N.Zimmer schrieb:Die Unterstützer werden auch weiterhin unterstützen. Ich hab da so meine eigene Vermutung. Das muss so sein wie bei einem Gebrauchtwagen. Hat man in ein altes Auto erst richtig Geld gesteckt, fällt es schwer sich davon bei der nächst fälligen Reparatur zu verabschieden und man investiert noch mehr um nicht als Depp dazustehen, der so viel Geld unnütz investiert hat.Schönes Beispiel!
falstaff schrieb:Der Rechtsstaat hat wahrlich andere Sachen zu tun, als sich mit aussichtslosen Verfahren abzugeben.Bist du Jurist?
falstaff schrieb: Man muss entweder nachweisen dass eines der Indizien falsch ist (also auf falschen Spuren, Aussagen, Ermittlungstechniken) beruht, oder man muss klare neue Beweise für die Unschuld des Mandanten vorlegen.Strate hat genau das in seinem Wiederaufnahmeantrag schlüssig begründet!
Frau.N.Zimmer schrieb:Mit Sicherheit würde er das :) Die Frage ist doch, ob es nötig ist...Ich halte es für nötig.
Frau.N.Zimmer schrieb:Was sagt denn dieses neue Gutachten der Verteidigung darüber aus, wo der Bauschaum am Tatort hergekommen sein soll?Das weiß ich nicht. Ich könnte mir nach Strates Aussagen in der PK vorstellen, dass er von einem professionellen Schalldämpfer mit Dichtscheiben aus PU ausgeht.
Ma_Ve schrieb:Später meldet sich ein Zeuge mit einer Dash Cam und darauf ist eindeutig zu sehen, dass der „Schuldige“ bei GRÜN in den Kreuzungsbereich einfuhr.Wo ist denn bei Darsow diese Dash Cam?
Ma_Ve schrieb:Strate hat genau das in seinem Wiederaufnahmeantrag schlüssig begründet!Das ist eben längst nicht so klar. Es gibt keine neuen Beweise und die Grundlagen der neuen Gutachten waren auch schon bekannt.
Ma_Ve schrieb:Man kann es auch anders beschreiben.Nein, so kann man es eben nicht beschreiben. Bzw. eben nur, wenn man der stark verzerrten Wahrnehmung folgt die innerhalb der Darsow-Kampagne mit der Realität verwechselt wird.
Es fährt jemand bei GRÜN in eine Kreuzung und Zeugen sagen der Verkehrsteilnehmer sei bei ROT gefahren und ist schuld am Unfall.
Später meldet sich ein Zeuge mit einer Dash Cam und darauf ist eindeutig zu sehen, dass der „Schuldige“ bei GRÜN in den Kreuzungsbereich einfuhr.