Die Frage die sich mir jetzt stellt, was bedeutet das für die ganzen vorangegangenen Diskussionen?
Wir haben hier im Faden reichlich diskutiert über:
- Eingesogene Bauschaumteile
- Berstende PET-Flaschen
- von der Waffe abfliegende PET-Flaschen
- fehlende PET-Stückchen
- die tatsächliche Schalldämpfende Wirkung
Und das immer auf Basis der Gutachten, die sowohl vor als auch nach der Verhandlung entstanden, im Auftrag von Behörden und Anwalt Strate.
Nun stellt sich raus, keines dieser Gutachten basiert explizit auf der Bauanleitung, die für die Tatwaffe angenommen wurde. Stattdessen wurde ein wildes Sammelsurium aus unterschiedlichen Teilaspekten der Anleitung zusammen gefriemelt, von Weichplastik mit Gewebebandmantel, über Hartplastik ohne Gewebeband, von 0.5 bis 2 Literflaschen, allesamt - augenscheinlich - ohne Kunstharz.
Wenn wir jetzt davon ausgehen, was wohl auch das Gericht scheinbar tat, dass der Täter diesen Schalldämpfer nach Anleitung nachbaute, aber exakt dieser Dämpfer nie wirklich getestet wurde, dann stellt sich die Frage nach dem eingesogenem Baustoff womöglich nicht. Womöglich stellt sich auch die Frage nach der berstenden Flasche nicht, vielleicht auch nicht die, nach der vom Lauf fliegenden Flasche. Womöglich wären, bei einer vernünftigen Prüfung des SD der Anleitung alle offenen Fragen zum SD restlos geklärt.
Vielleicht würde sich auch die Spurenlage am Tatort erklären lassen (in der PDF ist die Rede von Verpackungschips, vielleicht wurde ähnliches verwendet, was die feinen Spuren erklärt, statt der großen Brocken).
Nun muss man aber feststellen, dass es einen solchen Test des SD nach Anleitung nie gab. Daher ziehen auch sämtliche Argumente der Urteilsgegner bezüglich der Spurenlage des Bauschaums nicht mehr, denn keines der bisher vorgelegten Gutachten ist dazu geeignet, die Verwendung eines solchen SD zu bestätigen oder zu widerlegen.
Ebenso sind die Stimmen der Befürworter obsolet, die den Erfolg der im Urteil favorisierten Variante beschwören.
Wie Andante sagte:
Andante schrieb:Fazit: so, wie es um Urteil steht, kann es womöglich nicht gewesen sein. So, wie es im WA-Antrag steht, aber womöglich auch nicht.
Nun, abgesehen davon, dass man hier auf 1000 Seiten sinnlos über einen nie getesteten Schalldämpfer diskutierte, müssen wir uns die Frage stellen, ob nun eines der Gutachten bezüglich des SD überhaupt in der Lage ist, Darsow zu ent- oder belasten.
Und da lautet die Antwort in beide Richtungen: "Nein."
Nur weil es so wie im Urteil und im WA-Antrag dargestellt womöglich nicht gewesen ist, heißt das weder, dass die Verwendung eines solchen Schalldämpfers nicht in Frage kommt (wie bereits vielfach beschworen), noch das überhaupt ein Bauschaum-SD nach Art der Anleitung verwendet werden musste: Schließlich hat man die Spuren nie wirklich verifiziert.
Mit Blick auf des WAV und den nun zuständigen Kasseler Richter, würde ich sagen, dass der Antrag abgeschmettert wird. Was soll er beweisen? Dass der SD nach Auffassung des Gerichts so nicht hat Verwendung finden können? Ja, womöglich. Aber das heißt eben nicht, dass ein solcher SD nicht zum Einsatz kam, es wurde nur nie getestet - eine sträfliche Vernachlässigung ohne Zweifel. Aber das Gutachten im WA-Antrag ist damit auch nur heiße Luft ohne Substanz.
(Bin stockbesoffen, ich hoffe man kann mir folgen.)