Doppelmord Babenhausen
16.11.2018 um 14:36Danke Frau Z. Der Umzug von Werle nach Hessen war mir entgangen. Das Urteil war aber lebenslang plus Schwere der Schuld gewesen. Die Anzahl der Opfer ist nicht das einzige Kriterium dafür.
Lichtenberg schrieb:Urteil S. 37: Der Angeklagte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch und in der Haupverhandlung keine weiteren Angaben gemacht.Wenn die Haftrichter eine Prognose über die Gefährlichkeit eines Häftlings erstellen sollen, müssen sie dann nicht alle relevanten Informationen heranziehen die ihnen zur Verfügung stehen? Und ist eine fehlenden Auseinandersetzung mit der Tat nicht eine relevante Information?
22.02.2011 Andreas Darsow beteuert zum Prozessbeginn seine Unschuldhttps://www.doppelmord-babenhausen.de/Zeitschrift-Tatzeit.htm (Archiv-Version vom 14.09.2017)
„Ich habe diesen Menschen nichts angetan“, sagte der Angeklagte vor dem Landgericht Darmstadt. Sein Anwalt kündigte an, dass sich der Industriekaufmann zum Tatvorwurf nicht weiter äußern werde.
Lichtenberg schrieb:Wir wissen doch gar nicht, ob sich Darsow mit seiner Tat auseinandersetzt oder nicht.Das wissen die Haftrichter ohne äußere Anzeichen auf Reue aber auch nicht. Oder denkst du die fahren zweigleisig und Frau Darsow leugnet außerhalb des Gefängnis die Tat, während Darsow im Gefängnis sich erkennbar mit seiner Schuld auseinandersetzt?
Lichtenberg schrieb:Viel relevanter als seine Äußerungen gegenüber einem Kamerateam im Rahmen einer (tendenziösen) Doku sind seine Äußerungen gegenüber denen, die später über die Haftaussetzung zu entscheiden haben.Ich würde das nicht nach Relevanz abstufen, sondern beide Aspekte sind relevant. Auch sein Verhalten und seine Äußerungen im Rahmen einer PR-Kampagne müssen und werden in die Gesamtwürdigung einfließen. Denn sie geben Aufschluss darüber, als wie ernst seine hiervon möglicherweise abweichenden Äußerungen vor der Vollstreckungskammer zu bewerten sein werden.
Deus_Ex_Machin schrieb:22.02.2011 Andreas Darsow beteuert zum Prozessbeginn seine UnschuldIch verlasse mich auf das Urteil als Primärquelle. Was auf den Internetseiten von Frau Darsow steht, hat hinsichtlich des Wahrheitsgehalts für mich keine Bedeutung.
„Ich habe diesen Menschen nichts angetan“, sagte der Angeklagte vor dem Landgericht Darmstadt. Sein Anwalt kündigte an, dass sich der Industriekaufmann zum Tatvorwurf nicht weiter äußern werde.
Andante schrieb:Würde die StA einen WA-Antrag stellen, was sie ja auch zugunsten des Verurteilten machen könnteAh ja, so würde es gehen. Guter Hinweis! Angenommen, hier wurde Täter-DNA am Tatort gefunden, die damals nicht ausgewertet werden konnte und nun gäbe es eine ganz neue Untersuchungsmethode, die aber sehr teuer ist. Darsow und der Verein haben nicht genug Geld zur Verfügung. Dann könnte sich Darsow an die Staatsanwaltschaft wenden und darum bitten, dass die für ihn einen Antrag stellt? Die das dann vermutlich auch machen würde, wenn damit klar Schuld oder Unschuld erwiesen werden könnte. Es besteht ja ein rechtsstaatliches Interesse daran, die Schuld auch endgültig zu beweisen oder zu widerlegen, wenn dies möglich sein sollte.
Andante schrieb:Wird er (wieder) verurteilt, muss er natürlich, wie immer bei verlorenen Verfahren, die Prozesskosten tragen.
Lichtenberg schrieb:Derartige Überlegungen sind müßig.Da es gerade nichts anderes zu berichten gibt und wir alle hier in diesem Thread dem Müßiggang anhängen, sind Hinweise zu müßigen Beiträgen müßig, aber dennoch willkommen, weil es sonst noch langweiliger wäre. ;)