Seps13 schrieb:Dafür gibt es den Empörungsindex, ermittelt aus der Zahl der Unterstützer des Verurteilten, der Threadgröße bei allmy und der Namhaftigkeit des pro bono Anwalts.
Überschreitet der Empörungsindex einen gewissen Wert - so wie hier - ist's ein Fehlurteil.
Jawohl, das hört sich gut an. So viel geballte Kompetenz kann ganz ganz einfach nicht irren.
Seps13 schrieb: Es fällt mir gerade auf, dass die "Kampagnenmörder", die ich so mitbekommen habe, alle keinen öffentlichen Gegenwind von der Geschädigtenseite bekommen. Meistens, weil es keine Angehörigen gibt.
Ich vermute, Nebenklägerin in Fall Darsow ist in erster Linie die behinderte Tochter, selbst Opfer. Aber die kann sich aus naheliegenden Gründen ja nicht in Talkshows setzen. Und manchmal ertragen Angehörige, wenn vorhanden, es vielleicht nicht, ständig öffentlich mit der Tat und dem Verlust konfrontiert zu werden, und äußern sich nur selten, wie die Mutter von Peggy Knobloch.
Wieder andere, und das nötigt mir Respekt ab, werden aktiv, vielleicht um dem Tod des Angehörigen irgendwo noch einen Sinn abzuringen. Ich denke an den Vater von Frederike von Möhlmann, der versucht hat, wenigstens zivilrechtlich über eine Schmerzensgeldklage die Täterschaft festgestellt zu bekommen, aber da war ja alles verjährt. Der Vater setzt sich jetzt für eine Gesetzesänderung dahin ein, dass es möglich sein muss, zu Ungunsten eines rechtskräftig Freigesprochenen ein WAV zu erreichen, wenn es neue eindeutige Beweise für dessen Täterschaft gibt. Derartige Fälle werden wohl zunehmen, da die kriminalistischen Methoden immer ausgefeilter werden und damit auch vold cases hoffentlich aufgeklärt werden können.