Doppelmord Babenhausen
22.09.2018 um 00:36SFR schrieb:Doppelmord BabenhausenDas ist eben auch eine spannende Frage neben dem 'empfehlenden' "Recht der Aussageverweigerung".
gestern um 23:52
@AnNevis
Verstehe das Risiko (wenn er es nicht war) auch nicht so richtig bis gar nicht, dann auszusagen vor Gericht.
Mit dem Gewissheit der Wahrheit lässt es sich leicht reden und Widersprüche, selbst wenn sie trotzdem entstehen, sollten nachträglich korrigiert werden können.
Obwohl mir das Motiv Kopfzerbrechen bereitet, ist dieses Nichtaussagen vor Gericht eher ein Indiz, dass er es tatsächlich gewesen sein könnte.
Gerade in einem Prozess, der eben durch Indizien geprägt ist.
Auch wenn die Indizien eine klare Schlussfolgerung legitimieren, so mögen eben aber auch womöglich andere Umstände dies mehr oder weniger abschließend "manifestieren".
Die wohl eher nebenbei objektive Beurteilung des Aussageverweigerungsrechts, oder eben die subjektive Beurteilung dessen im Moment, mögen hier durchaus eine kleine (unter Umständen) Rolle spielen (ob Schöffen, oder nicht).
Es sind hier Menschen beteiligt - Gott sei Dank.
Und manchmal ist auch die Summe der "stillen" Beurteilungen der resultierende Erkenntnisgewinn.
Ich wäre allerdings sicherlich ein Albtraum für jeden Verteidiger, auch wenn ich kein Mollath bin (okay - was noch bewiesen werden müsste).