Doppelmord Babenhausen
22.09.2018 um 14:17Zum Aussageverweigerungsrecht:
Mal abgesehen von schuldig oder unschuldig, intelligent oder nicht, es gibt Menschen, die kommen gut rüber und andere eben nicht. Es gibt unschuldige Unsympathen, die es schaffen, sich durch ihre Art derart reinzureiten, dass man ihnen tunlichst den Mund verbieten muß. Dann gibt es die Sorte, die vor lauter Aufregung keinen geraden Satz herausbringt, so dass sie entweder nur wirres Zeug zu reden scheinen oder verstockt und bockig rüber kommen.
Ich habe diese Reportage gesehen, in der ein Kamerateam Darsow im Gefängnis besucht. Für mich kam da als Zuschauer rüber, dass er sich absolut unwohl in dieser Situation gefühlt hat. Darsow ist für mich keiner, der sich gut vor Publikum verkaufen kann. Er ist keine Rampensau, die den Saal mitreißt und es schafft, die Leute für sich einzunehmen; eher das Gegenteil. Abgesehen von Schuld oder Unschuld kann ich daher gut nachvollziehen, dass die Verteidigung den Angeklagten nicht als für sie günstiges Beweismittel angesehen hat.
Zum Wortprotokoll:
Es ist für alle Seiten unbefriedigend, wenn im Nachhinein streitig wird, ob der Zeuge dies so oder so gesagt hat oder nicht. In jedem Zivilverfahren, in dem es "nur" um Geld geht, hat man ein Protokoll der mündlichen Verhandlung/Beweisaufnahme mit entsprechendem Beweiswert (öffentliche Urkunde), was in der Regel dann auch in der 2. Tatsacheninstanz nicht mehr ohne weiteres angegriffen werden kann.
Hinzu kommt, dass das menschliche Gedächtnis nicht sehr zuverlässig ist. Hat das Gericht die Aussage also richtig in Erinnerung?
Das ist jedem von uns auch schon bei ganz profanen Themen passiert und führt in Beziehungen immer wieder zu aufregenden Diskussionen, wer wem wann was gesagt haben will und was der andere so gar nicht gesagt oder gehört haben will.....oder jedenfalls so auch gar nicht gemeint hat.....
Zur Lärmbelästigung:
Natürlich ist Lärmbelästigung ein typisches Motiv, dem Nachbarn alles erdenklich Schlechte an den Hals zu wünschen. Ich habe auch kein Problem damit mir vorzustellen, dass der Lärm/die Belästigung den Täter irgendwann so triggert, dass die Ratio aussetzt und er verbal oder sogar körperlich handgreiflich wird. Das hat dann was stark Emotionales. Meist sind dem jahrelange Querelen vorausgegangen, in der Regel mit ständigen wechselseitigen Anzeigen, Klagen etc.
Was mich in der Darsow-Sache so irritiert ist, dass man wohl 2001 via Polizei versucht hat, auf Tolls einzuwirken, es in der Folgezeit aber keine weiteren Versuche mehr gegeben hat, Einfluß zu nehmen. Mir ist bekannt, dass Darsow eine RSV hatte. Leider geht aus dem Urteil nicht hervor, ob auch Nachbarschaftssachen dort versichert waren und seit wann die RSV bestand. Darsow ist ja niemand, der eine Deckungsanfrage scheut - wegen der Mordermittlungen hat er ja auch bei seiner RSV angefragt. Unabhängig von den Erfolgsaussichten (Deckungszusagen werden für wesentlich gröberen Unfug erteilt) hätte er zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen und über die RSV abrechnen können. Hierüber ist nichts bekannt, oder?
Wenn er sich tatsächlich nie hat anwaltlich beraten lassen, dann verwundert mich das sehr. Um in eurem Beispielen von weiter oben zu bleiben: Brause erwischt seine Frau und Gluffke 2001 beim Fremdgehen. 8 Jahre lang unternimmt er nichts, dann erschießt Brause den Gluffke.
Klar, auszuschließen ist nichts, aber mit den für Eifersuchts- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten typischen emotionalen Aspekt hat das dann nichts zu tun, oder?
Mich schaudert es, wenn ich darüber nachdenke.
Mal abgesehen von schuldig oder unschuldig, intelligent oder nicht, es gibt Menschen, die kommen gut rüber und andere eben nicht. Es gibt unschuldige Unsympathen, die es schaffen, sich durch ihre Art derart reinzureiten, dass man ihnen tunlichst den Mund verbieten muß. Dann gibt es die Sorte, die vor lauter Aufregung keinen geraden Satz herausbringt, so dass sie entweder nur wirres Zeug zu reden scheinen oder verstockt und bockig rüber kommen.
Ich habe diese Reportage gesehen, in der ein Kamerateam Darsow im Gefängnis besucht. Für mich kam da als Zuschauer rüber, dass er sich absolut unwohl in dieser Situation gefühlt hat. Darsow ist für mich keiner, der sich gut vor Publikum verkaufen kann. Er ist keine Rampensau, die den Saal mitreißt und es schafft, die Leute für sich einzunehmen; eher das Gegenteil. Abgesehen von Schuld oder Unschuld kann ich daher gut nachvollziehen, dass die Verteidigung den Angeklagten nicht als für sie günstiges Beweismittel angesehen hat.
Zum Wortprotokoll:
Es ist für alle Seiten unbefriedigend, wenn im Nachhinein streitig wird, ob der Zeuge dies so oder so gesagt hat oder nicht. In jedem Zivilverfahren, in dem es "nur" um Geld geht, hat man ein Protokoll der mündlichen Verhandlung/Beweisaufnahme mit entsprechendem Beweiswert (öffentliche Urkunde), was in der Regel dann auch in der 2. Tatsacheninstanz nicht mehr ohne weiteres angegriffen werden kann.
Lichtenberg schrieb:und b) das Gericht dem Zeugen eine Aussage im Urteil unterstellt, die er nicht gemacht macht. Und dann sind wir bereits im Bereich der strafrechtlich relevanten Rechtsbeugung.Nein, von einer bewußten Falschdarstellung einer Zeugenaussage würde ich nicht ausgehen wollen und niemandem unterstellen wollen. Man muß sich darüber im Klaren sein, dass Sprache kein exaktes Werkzeug wie beispielweise Mathematik ist. Vieles, was wir sagen, ist interpretationsfähig und nur vermeintlich eindeutig. Dessen muß man sich bewußt sein, wenn man mit Sprache arbeitet.
Hinzu kommt, dass das menschliche Gedächtnis nicht sehr zuverlässig ist. Hat das Gericht die Aussage also richtig in Erinnerung?
Das ist jedem von uns auch schon bei ganz profanen Themen passiert und führt in Beziehungen immer wieder zu aufregenden Diskussionen, wer wem wann was gesagt haben will und was der andere so gar nicht gesagt oder gehört haben will.....oder jedenfalls so auch gar nicht gemeint hat.....
Zur Lärmbelästigung:
Natürlich ist Lärmbelästigung ein typisches Motiv, dem Nachbarn alles erdenklich Schlechte an den Hals zu wünschen. Ich habe auch kein Problem damit mir vorzustellen, dass der Lärm/die Belästigung den Täter irgendwann so triggert, dass die Ratio aussetzt und er verbal oder sogar körperlich handgreiflich wird. Das hat dann was stark Emotionales. Meist sind dem jahrelange Querelen vorausgegangen, in der Regel mit ständigen wechselseitigen Anzeigen, Klagen etc.
Was mich in der Darsow-Sache so irritiert ist, dass man wohl 2001 via Polizei versucht hat, auf Tolls einzuwirken, es in der Folgezeit aber keine weiteren Versuche mehr gegeben hat, Einfluß zu nehmen. Mir ist bekannt, dass Darsow eine RSV hatte. Leider geht aus dem Urteil nicht hervor, ob auch Nachbarschaftssachen dort versichert waren und seit wann die RSV bestand. Darsow ist ja niemand, der eine Deckungsanfrage scheut - wegen der Mordermittlungen hat er ja auch bei seiner RSV angefragt. Unabhängig von den Erfolgsaussichten (Deckungszusagen werden für wesentlich gröberen Unfug erteilt) hätte er zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen und über die RSV abrechnen können. Hierüber ist nichts bekannt, oder?
Wenn er sich tatsächlich nie hat anwaltlich beraten lassen, dann verwundert mich das sehr. Um in eurem Beispielen von weiter oben zu bleiben: Brause erwischt seine Frau und Gluffke 2001 beim Fremdgehen. 8 Jahre lang unternimmt er nichts, dann erschießt Brause den Gluffke.
Klar, auszuschließen ist nichts, aber mit den für Eifersuchts- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten typischen emotionalen Aspekt hat das dann nichts zu tun, oder?
Mich schaudert es, wenn ich darüber nachdenke.