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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

02.09.2018 um 16:46
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:jaska schrieb:
Ist so etwas üblich?
Nein. Strate weiß, dass das Gericht erhebliche Zweifel an der erforderlichen Sachkunde Winkelsdorfs haben dürfte; daher vielleicht diese präventive Maßnahme.
Wieviel kostet denn so ein Gutachten? Das geht doch wahrscheinlich in die Tausende, oder? Also mit Material- , Labor- und den mutmaßlich völlig überzogenen Stundensätzen.


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02.09.2018 um 16:49
@falstaff
Ich weiß nicht, was das kostet, aber das zahlt der Verein mit den Spendengeldern. Womit sich leider wieder der Kreis schliesst:

https://www.doppelmord-babenhausen.de/Helfen-Sie-uns-ar-.htm
Für die Unterstützung von Andreas Darsow sind wir dringend auf Ihre Spende angewiesen. Die Spenden werden für entlastende Gutachten und Anwaltshonorare benötigt.
Spenden können über den Verein Monte Christo e.V. eingezahlt werden.
Wollte eigentlich weg von diesem Verein :D


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02.09.2018 um 16:49
Zitat von jaskajaska schrieb:Was mich irritiert, dass der IHK-Sachverständige Erbinger das Winkelsdorfergutachten auf Schlüssigkeit hin prüfen sollte.
Mich hat auch die Eile irritiert, mit welcher Erbinger prüfen sollte. 4 Tag Zeit ist wenig. Nicht umsonst weist E. ja auch ausdrücklich auf die kurze Frist, die er hatte, hin.


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02.09.2018 um 16:54
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich weiß nicht, was das kostet, aber das zahlt der Verein mit den Spendengeldern.
Weshalb Frau Darsow auch nicht Mitglied im Verein ist, weil laut Vereinssatzung Mitglieder nicht unterstützt werden. Das finde ich jetzt für sich genommen nicht zu beanstanden. Niemand wird ja gezwungen, dem Verein zu spenden oder dort Mitglied zu werden.
Zitat von jaskajaska schrieb:Wollte eigentlich weg von diesem Verein :D
Genau, das Thema führt irgendwie nicht weiter. .


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02.09.2018 um 16:55
@Andante
Das lag daran, dass Strate und Frau Darsow sich früh auf einen ganz bestimmten Tag der Antragseinreichung festgelegt haben. Das sollte am Jahrestag der Verhaftung passieren und die Symbolkraft des Datums war wohl sehr wichtig.
Dass dann am Ende nimmer viel Zeit war ist daher erklärbar, wenn das auch nicht optimal war.

Was eher merkwürdig ist, dass ja alle Gutachten quasi in der letzten Minute erstellt wurden, außer das erste Gutachten von Cachèe. Und auch dieses war erst Jahre nach dem Beginn der Aktivitäten in Sachen Wiederaufnahme fertig, er hat fast 2 Jahre dafür benötigt.


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02.09.2018 um 16:56
Zitat von jaskajaska schrieb:Das lag daran, dass Strate und Frau Darsow sich früh auf einen ganz bestimmten Tag der Antragseinreichung festgelegt haben. Das sollte am Jahrestag der Verhaftung passieren und die Symbolkraft des Datums war wohl sehr wichtig.
Dass dann am Ende nimmer viel Zeit war ist daher erklärbar, wenn das auch nicht optimal war.
Man hätte ja auch einfach noch ein Jahr warten können - darauf wäre es jetzt auch nicht mehr angekommen, nach all den zahlreichen selbst gesetzten Fristen die zwischenzeitlich gerissen wurden.


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02.09.2018 um 17:00
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Ich will ihr nicht vorwerfen, dass sie Hilfe annimmt, die angeboten wird, aber ich kritisiere ihre Selbstpräsentation, auf dem Rücken dieses Vereins, dessen einzig wahrnehmbarer Kampf offenbar jener um Darsow ist. Wenn der WA-Antrag abgeschmettert wird, dann löst sich das doch alles in Schall und Rauch auf.
Ich glaube die haben mit diesem Fall bereits etwas in der Pipeline. Stimmt wohl tatsächlich, dass der Verein zwischenzeitlich auch andere Fälle betreut - und der Mulon-Fall weißt ja einige frappierende Parallelen zu "unserem" Fall auf: Doppelmord, Indizienprozess, behauptete Unschuld, TV-Doku (wobei letzteres bereits auf Aktivitäten des Vereins zurückzuführen sein könnte).


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02.09.2018 um 17:08
Der Verein ist aber auch kein Thema. Über die Umstände der Gründung und die Anliegen wird ja auf der Homepage aufgeklärt.

Das es hier vorrangig um den "heimischen" Fall geht wird auch klar.

Die Präsentation der anderen Fälle ist etwas veraltet. So wurde der Herr Marquardt beispielsweise schon 2014 vom Ministerpräsidenten von Sachsen Anhalt nach zwölf Jahren Haft begnadigt.

Jedenfalls ist die Vereinsfreiheit ein Grundrecht, dessen Wahrnehmung hinzunehmen ist.


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02.09.2018 um 17:10
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Man hätte ja auch einfach noch ein Jahr warten können - darauf wäre es jetzt auch nicht mehr angekommen, nach all den zahlreichen selbst gesetzten Fristen die zwischenzeitlich gerissen wurden.
Man hätte zumindest vielleicht eine sofort ins Auge springende Schwäche des WA-Antrages verhindern können, die darin besteht, dass Erbinger Winkelsdorf frontal in der Frage widerspricht, dass ein professioneller DichtscheibenSD verwendet worden ist.

Mit mehr Zeit hätte sich vielleicht ein weiterer Privatgutachter finden lassen, der insoweit die Winkelsdorf-These gestützt hätte.


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02.09.2018 um 18:09
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Jedenfalls ist die Vereinsfreiheit ein Grundrecht, dessen Wahrnehmung hinzunehmen ist.
Sicherlich ein Grundrecht, die Frage wäre nur, ob so ein Verein, der öffentlich ein rechtskräftiges Urteil als Justizirrtum klassifiziert nicht die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden erheblich stört und wie im Schneeballsystem Leute anlockt, die auf ein rechtskräftiges Urteil rein gar nichts mehr geben.

Vielleicht wäre es angebracht (denke da an Paragraph 130 StGB, da noch mal drüber nachzudenken, ob ein rechtskräftiges Urteil öffentlich überhaupt geleugnet werden darf, oder ob es nicht reicht, soviele Wiederaufnahmeanträge stellen zu können wie man möchte und es dabei bis zur eventuellen Aufhebung nicht leugnet.

Was mich nicht daran hindert es für notwendig zu erachten hier eine Wiederaufnahme zu beantragen.


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02.09.2018 um 18:11
Zitat von SFRSFR schrieb:Vielleicht wäre es angebracht (denke da an Paragraph 130 StGB, da noch mal drüber nachzudenken, ob ein rechtskräftiges Urteil öffentlich überhaupt geleugnet werden darf, oder ob es nicht reicht, soviele Wiederaufnahmeanträge stellen zu können wie man möchte und es dabei bis zur eventuellen Aufhebung nicht leugnet.
Der § 130 StGB hat damit nicht das Geringste zu tun. In einer Demokratie darf jedermann ein Urteil als falsch bezeichnen und es auch (scharf) kritisieren, sofern er nur keine unwahren Tatsachenbehauptungen verbreitet.


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SFR ehemaliges Mitglied

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02.09.2018 um 18:28
Ach ja? Ein Jedermann? Ein rechtskräftig Verurteilter darf es schon mal nicht, ohne gravierende Nachteile sich zu beschaffen (Hafterleichterung oder früher raus, der sitzt bis zur letzten Sekunde) und draußen werden Vereine gegründet.


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02.09.2018 um 18:33
Der öffentliche Friede wird doch nicht durch solche Aktivitäten gefährdet. Ansonsten sei auch die Lektüre des § 193 StGB empfohlen. Und wie weit das Recht auf freie Meinungsäußerung gehen darf erklärt uns ja das Bundesverfassungsgericht.

Demnach können Staatsanwälte, durchaus als durchgeknallt, dahergelaufen, widerwärtig, boshaft, dümmlich und geisteskrank, bezeichnet ohne das dies rechtlich zu beanstanden wäre.


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02.09.2018 um 18:33
Zitat von SFRSFR schrieb:Ein rechtskräftig Verurteilter darf es schon mal nicht, ohne gravierende Nachteile sich zu beschaffen (Hafterleichterung oder früher raus, der sitzt bis zur letzten Sekunde)
Du vermischst hier das Strafrechtliche mit der Frage Strafvollstreckung. Jeder Verurteilte darf behaupten, er sei unschuldig (machen ja auch nicht wenige). Dafür darf er nicht strafrechtlich belangt werden. Eine andere Frage ist dann jene, welche Folgen das für seine Haftdauer hat.


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03.09.2018 um 10:10
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Denn bessere Materialien oder modifizierte Konstruktionen des mit Bauschaum gefüllten DIY-SD würden nichts an dem zur Überzeugung des Gerichts festgestellten Indizienbeweis ändern. Das geht nicht nur aus dem Gesamtkontext des Urteils (u.a. ab Seite 110) hervor, sondern entspricht auch dem gesunden Menschenverstand.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:wie auch die anderen Gutachten basierend auf schlecht bis nicht funktionierenden (Tauglichkeit + Spurenbild) Versuchen mit "ein paar" willkürlich ausgewählten bzw. gebauten PET-Flaschen-Schalldämpfern)

Das ist noch mal sehr schön zusammengefasst.

Rein rechtlich stellt sich dann nur noch die Frage, „an welcher Stelle“ abgelehnt wird.

BVerf, 2 BvR 93/07, Kammerbeschluss v. 16.05.2007:
Die neuen Tatsachen und Beweismittel müssen geeignet sein, die in § 359 Nr. 5 StPO bezeichneten Rechtsfolgen herbeizuführen. In dieser Hinsicht müssen sie erheblich sein (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 368 Rn. 8). Vorzunehmen ist seitens der Fachgerichte zunächst nur eine hypothetische Schlüssigkeitsprüfung. Dabei ist zu unterstellen, dass die in dem Antrag behaupteten Tatsachen richtig sind und die beigebrachten Beweismittel den ihnen zugedachten Erfolg haben werden. Dabei ist in gewissen Grenzen auch eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung zulässig. Die Beweiskraft von beigebrachten Beweismitteln kann etwa bewertet werden, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist, wobei die Prüfung vom Standpunkt des erkennenden Gerichts aus zu erfolgen hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Begründung lauten wird:
Durch die Sachverständigengutachten der Verteidigung wird die behauptete neue Tatsache (es wurde kein Bauschaumschalldämpfer verwendet) bereits nicht bewiesen (mangelnde Beweiskraft), weil
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Die Variationsmöglichkeiten eines ähnlichen Nachbaus der silencer-Anleitung sind unendlich
und
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Pfoser ist mit einem nicht optimalen Nachbau des SD aus der silencer-Anleitung schon zu dem Ergebnis gekommen, dass selbst der simpelste mit einer Schlauchschelle oder einem Adapter befestigte Nachbau 10 Schuss aushalten kann und dass ein "grundsätzlich" verringerter Ausstoß von Bauschaum mit zunehmender Schusszahl aufgrund eines Schusskanals möglich ist.
Auch möglich wäre die Begründung (vielleicht auch zusätzlich):

Unabhängig davon, ob durch die Gutachten die behauptete Tatsache, ein Bauschaumschalldämpfer mit PET-Flasche, wie vom Gericht vermutet, wurde nicht verwendet, bewiesen wurde oder nicht, ist diese Beweisbehauptung nicht geeignet, die erklärte Rechtsfolge, den Freispruch herbeizuführen.

Dafür könnte das LG Kassel direkt diese Formulierung verwenden:
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Für die Überzeugungsbildung des Gerichts war die Verwendung "irgendeines" funktionierenden DIY-SD ausschlaggebend, der "zwingend" mit Bauschaum gefüllt sein musste, da diese Substanz am Tatort nachgewiesen wurde. Der Rückschluss auf die silencer-Anleitung bzw. die Verwendung eines ähnlich konstruierten DIY-SD ist kriminalistisch plausibel und hinsichtlich der tatbezogenen Praxistauglichkeit durch Testreihen selbst mit minimalistischen Nachbauten (Pfoser, PET, keine Modifikationen) bereits ausreichend glaubhaft verifiziert.
Nach alledem, was wir hier schon sehr vertieft herausgearbeitet haben, sehe ich kaum Chancen, dass dem Antrag entsprochen wird.

Für die Diskussion hier wäre es aber ja direkt interessanter, wenn der Antrag Erfolg hätte.
Vielleicht gibt's ja bald das Ergebnis.


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03.09.2018 um 10:28
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Nach alledem, was wir hier schon sehr vertieft herausgearbeitet haben, sehe ich kaum Chancen, dass dem Antrag entsprochen wird.
Es wurde tatsächlich viel zu diesem Themenbereich geschrieben. Belastbare Informationen können daraus nicht wirklich gezogen werden.

Dem Antrag werden keine Chancen eingeräumt, weil der Vergleich zum Spurenbild am Tatort fehlt.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Für die Diskussion hier wäre es aber ja direkt interessanter, wenn der Antrag Erfolg hätte.
Vielleicht gibt's ja bald das Ergebnis.
Ob die Diskussion nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag wirklich interessanter wird bleibt unklar.

Auf jeden Fall bin ich auf die Begründungen derjenigen gespannt, die den Antrag bislang als schwach einstuften.


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SFR ehemaliges Mitglied

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03.09.2018 um 10:35
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Die Variationsmöglichkeiten eines ähnlichen Nachbaus der silencer-Anleitung sind unendlich
Würde bedeuten, dass der Mörder aus der Hobbythek noch einmal mehr Hobbythek draufgesattelt hat.
Mit absoluter Kaltblütigkeit ist dies aus meiner Sicht irgendwann aber dann nicht mehr vereinbar, weil zu unpräzise.


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03.09.2018 um 10:37
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Für die Diskussion hier wäre es aber ja direkt interessanter, wenn der Antrag Erfolg hätte.
Vielleicht gibt's ja bald das Ergebnis.
Jetzt sei nicht gleich so negativ. Es gibt doch durchaus noch weitere Instanzen, die einer weiterführenden Diskussion dienlich wären.

@Sector7
Was deine Ausführungen anbelangt, sie waren selbst für jemanden wie mich, die mir die Materie völlig fremd ist, verständlich. Ich wage zu behaupten, dass da sehr viel Arbeit dahinter steckte.


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03.09.2018 um 11:05
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Auf jeden Fall bin ich auf die Begründungen derjenigen gespannt, die den Antrag bislang als schwach einstuften.
Warum wir den Antrag für schwach halten, das wurde bereits ausgiebig dargelegt.
Du meinst also Begründungen, falls der Antrag angenommen wird? Das, denke ich mal, kann eigentlich nur das Gericht begründen, sollte es denn den Antrag annehmen.
Und es wird auch nichts daran ändern, dass der WAA als schwach eingestuft wird.


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03.09.2018 um 11:09
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Ob die Diskussion nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag wirklich interessanter wird bleibt unklar.

Auf jeden Fall bin ich auf die Begründungen derjenigen gespannt, die den Antrag bislang als schwach einstuften.
Ich verstehe nicht - es gab doch schon zahlreiche Begründungen von Leuten die den Antrag als schwach einstuften? Auf was wartest du da noch? Ich kann ja verstehen dass du mit diesen Begründungen nicht einverstanden bist. Aber wenn du gespannt bist auf Begründungen kann das ja nur heißen, du wartest auf neue Begründungen mit anderen Inhalten. Warum sollte es dazu kommen, bei ein und demselben Antrag? Bzw. Warum sollte ein Antrag für eine höhere Instanz völlig anders ausfallen?


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