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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

31.08.2018 um 14:47
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Vielleicht wäre er nach zehn Jahren draussen gewesen.
Das ist rechtlich gar nicht möglich. Bei Mord kann nach frühestens 15 Jahren der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Festellung der besonderen Schwere der Schuld, die bei einem Doppelmord und einem weiteren versuchten Mord nicht zu verhindern ist, kommt man jedenfalls in Hessen frühestens nach 23 Jahren raus.

Allerdings ist es kein Automatismus, dass man nach 23 Jahren entlassen wird. Die Strafvollstreckungskammer prüft dann sehr sorgfältig, insbesondere bei so einem gravierenden Kapitalverbrechen. Das von dir vorgeschlagene Verhalten vor Gericht hätte also allenfalls in diesem Rahmen Darsow helfen können. Dann wäre er ziemlich sicher nach 23 Jahren wieder in Freiheit. Aktuell sieht es so aus, dass er wesentlich länger eingesperrt bleiben wird.


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31.08.2018 um 14:55
@Deus_Ex_Machin
Ist das tatsächlich so, dass bei einem Doppelmord automatisch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird? Darum ging es mir vor allem. Wenn es diesen Automatismus (was ich nicht so ganz glaube, ich denke man muss den Einzelfall betrachten) gibt, dann wäre die damals gewählte Verteidigungslinie meiner Meinung nach die richtige gewesen. Alles oder nichts.


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31.08.2018 um 14:58
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Ist das tatsächlich so, dass bei einem Doppelmord automatisch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird?
Meines Wissens ist das so.


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31.08.2018 um 14:58
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Ist das tatsächlich so, dass bei einem Doppelmord automatisch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird?
Mehrfacher Mord ist meist das ausschlaggebene Kriterium für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Du wirst keine Verurteilung wegen mehrfachen Mordes ohne die Feststellung finden.


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31.08.2018 um 15:14
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Du wirst keine Verurteilung wegen mehrfachen Mordes ohne die Feststellung finden.
Hab gerade mal kurz gesucht und ein entsprechendes Urteil aus dem letzten Jahr gefunden. Doppelmord (Exfreundin und gemeinsamer Sohn vom Angeklagten getötet), Urteil 15 Jahre, keine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Ausnahmen bestätigen hier offenbar doch die Regel.


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31.08.2018 um 15:36
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Hab gerade mal kurz gesucht und ein entsprechendes Urteil aus dem letzten Jahr gefunden. Doppelmord (Exfreundin und gemeinsamer Sohn vom Angeklagten getötet), Urteil 15 Jahre, keine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Ausnahmen bestätigen hier offenbar doch die Regel.
Könntest du den Fall, den du meinst, bitte entweder verlinken oder mir den Link per PN schicken?


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31.08.2018 um 15:50
Ich bitte einen kurzen Moment um eure Aufmerksamkeit:

Dem User @SFR wird unterstellt diese Aussage getätigt zu haben:
Ich weiß, dass Andreas Darsow unschuldig ist und hoffe, dass durch dessen Freispruch der für mich wichtigste Teil anlaufen kann und das ist die Suche nach den wahren Mördern des Ehepaares Toll.
Beitrag von SFR (Seite 977)

Ich denke hier ist ein Zitierfehler unterlaufen, denn die Aussage stammt wohl eher von User @S_C

Beitrag von S_C (Seite 976)

Also bitte behelligt @SFR nicht mehr damit.


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Doppelmord Babenhausen

31.08.2018 um 18:13
Vielleicht hätte ein irgendwie geartetes Geständnis Vorteile gebracht, ich vermag es nicht zu beurteilen. Bei der Strategie, die man offensichtlich derzeit fährt, soll es auf eine Freilassung hinauslaufen. Man setzt alles auf eine Karte.

Zunächst geht es darum, unbedingt ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen. Die Bauschaumgutachten sollen die Indizienkette erschüttern. Ansonsten gibt es nichts, was an dem Urteil rütteln könnte.

In einem WAV will man dann, so sehe ich das, als zweiten Schritt das Motiv der Lärmbelästigung beseitigen. Wie zuverlässig erinnern sich die Nachbarn heute noch an das Schreien und Türenschlagen? Wenn also AD kein Motiv hatte, warum sollte er dann seine Nachbarn ermorden?


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31.08.2018 um 19:13
Zitat von emzemz schrieb:In einem WAV will man dann, so sehe ich das, als zweiten Schritt das Motiv der Lärmbelästigung beseitigen. Wie zuverlässig erinnern sich die Nachbarn heute noch an das Schreien und Türenschlagen? Wenn also AD kein Motiv hatte, warum sollte er dann seine Nachbarn ermorden?
Das natürliche Verblassen der Erinnerung durch Zeitablauf ist natürlich ein großer Vorteil. Ich schätze, dass viele Verurteilungen mit einem Freispruch enden müssten, wenn man die Verfahren zehn Jahre später wieder aufrollte. Bestes Beispiel: Mollaths Reifenstechereien, für die es Jahre später keine zureichenden Belege mehr gab.

Eine neu aufgerollte Hauptverhandlung nach einem gewissen Zeitablauf ist damit stets ein Vorteil für den Verurteilten. Genau deshalb müssen die Gerichte auch akribisch prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und genau deshalb sind die Voraussetzungen sehr eng.


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31.08.2018 um 20:38
@Deus_Ex_Machin

Im Nürnberger Fall war es auch egal. Der Angeklagte war ja schon freigesprochen worden, aus rechtlichen Gründen, da er gemäß § 20 StGB schulunfähig war.

Im Wiederaufnahmeverfahren gilt ein "Verschlechterungsverbot", so das der Freispruch ohnehin gesetzt war.


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31.08.2018 um 20:54
@Rüdiger

Schon klar, egal war es dennoch nicht. Das Wiederaufnahmegericht hat gründlich geprüft, ob ihm die Reifensteichereien nachgewiesen werden können.


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31.08.2018 um 21:30
@Deus_Ex_Machin
@Rüdiger
Bitte wieder zum Thema diskutieren. Für Mollath kann ein anderer Threas genutzt werden


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31.08.2018 um 23:50
Zitat von monstramonstra schrieb:Und noch eine Zahl am Rande:

2016 haben in 383.000 Verfahren vor den Strafgerichten mit einer Hauptverhandlung an 222.000 Verfahren Verteidiger teilgenommen. Also in rund 161.000 Verfahren war in der Hauptverhandlung kein Verteidiger anwesend.

Das sind rund 42%.
Da handelt es sich halt nicht um Verbrechen, sondern um Vergehen, die häufig mit einer Geldstrafe enden. Bei Verbrechen ist die Quote gemäß § 140 StPO 0%.


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01.09.2018 um 00:05
Genau, der Löwenanteil der amtsgerichtlichen Strafverfahren sind Ordnungswidrigkeiten (zB Bußgeldsachen wegen Straßenverkehrsordnungsverstößen) und Vergehen.


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Doppelmord Babenhausen

01.09.2018 um 00:07
@Sector7
Danke für die Richtigstellung.

@monstra
Was wolltest Du mit dieser Information denn eigentlich sagen in Bezug auf den Fall Darsow?


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Doppelmord Babenhausen

01.09.2018 um 00:19
Zitat von jaskajaska schrieb:@monstra
Was wolltest Du mit dieser Information denn eigentlich sagen in Bezug auf den Fall Darsow?
42: Wikipedia: 42 (Antwort)


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Doppelmord Babenhausen

01.09.2018 um 00:42
Zum WAV-Antrag:

Es ist klar, dass im WAV-Antrag die Sachverhalte aufgeführt werden, wo Strate gem. § 359 StPO eine (kleine) Chance sieht, ein WAV zu erreichen. Da ist nichts in der "Hinterhand", was auch nur ansatzweise §359-Potenzial hat. Ansonsten stünde es im WAV-Antrag, denn 3 Türöffner sind immer erfolgsversprechender als einer. :)

Selbst die Waffen- / Schalldämpfer-Thematik dürfte es nur mit Hängen und Würgen in den WAV-Antrag geschafft haben, da die angeblich "neuen Beweise" zwar aufdringlich redundant im WAV-Antrag auftauchen, aber nur auf vagen und nicht annähernd empirisch belegten Gutachten aufbauen, wie sich unter anderem im Winkelsdorf-Gutachten zeigt:

Alle Nachbarn in den 3 Reihenhäusern neben dem Haus der Opferfamiliie haben keine Schüsse gehört. Die beiden Schüsse im unterirdischen Souterrain-Außenbereich wurden in anderen Häusern gehört, die teilweise über 60 Meter entfernt liegen. Dort vermutlich so wahrgenommen, wie Schüsse im TV auf Zimmerlautstärke.

Was die Schusszeugen angeht, so spielt neben den örtlichen Bedingungen und der unbekannten Tatwaffen-/SD-Kombi besonders die bauliche Schalldämmung eine entscheidende Rolle, da hier signifikante Schalldämmwerte zu berücksichtigen sind. Bei Schüssen aus sehr kurzer Entfernung ist eventuell gar kein Geschossknall zu hören, weil das Projektil dann schon im Ziel ist.

Zu diesen Dingen liest man bei Winkelsdorf wenig bis nichts, er scheint gar nicht vor Ort gewesen zu sein.

Zum Temperaturen-Ratespiel im Winkelsdorf-Gutachten ist anzumerken, dass sich jeder Bürger entsprechende stündliche historische Wetterdaten kostenlos beim Deutschen Wetterdienst besorgen kann.

Für die beiden relevanten Tage sind das zB für die Wetterstation Offenbach:

17.04.2009 04:00 Uhr Tatnacht
Temperatur 09,5 Grad, 95% Rel. Luftfeuchte, Wind 2 Bft Süd , Erdboden 1 Meter Tiefe 12,3 Grad, kein Regen
= Schallgeschwindigkeit 337,8 m/s

03.06.2009 19:00 Uhr Rekonstruktion Polizei (erster Schuss 18.40 Uhr)
Temperatur 14,9 Grad, 44% Rel. Luftfeuchte, Wind 2 Bft Nord, Erdboden 1 Meter Tiefe 17,4 Grad, kein Regen
= Schallgeschwindigkeit 340,8 m/s

Der Unterschied der berechneten Schallgeschwindigkeit ist marginal und kleiner, als von Winkelsdorf durch seine ungenauen Temperaturangaben suggeriert. Selbst bei einer gekürzten P38 käme es in beiden Fällen zu einem Geschossknall. Die massive Polizeikritik zum Rekonstruktionstermin ist unangebracht.

Dass die Schüsse 3-6 im Kellerraum auch einen Geschossknall bei gekürzter P38 ausgelöst haben sollen, die Schüsse 7-10 aber nicht, weil sich der Innenraum durch die wenige Sekunden offene Kellertür so schnell abgekühlt habe, ist wohl eher ein Winkelsdorf-Witz.

Winkelsdorf zieht seine Rückschlüsse hauptsächlich aus vagen Temperatur-, Schusszeugen- und Opferverhalten-Interpretationen, eine ziemlich dünne und spekulative Argumentation.

Wahrscheinlich gab es aufgrund nicht verwendeter Subsonic-Munition (und falls der Treibsatz nicht manipuliert wurde) eher bei allen 10 Schüssen einen Geschossknall (ausgenommen Schüsse aus nächster Nähe). Der Schalldämpfer dämpfte den Mündungsknall dann maximal auf ein Lautstärke-Niveau wie beim Geschossknall herunter, eine Reduktion von zum Beispiel 140dB auf 120dB ist auch schon erheblich. Als Tatwaffe ist sowohl eine normale als auch eine gekürzte P38 oder ähnliche Waffe denkbar. Zum Beispiel auch eine P38 IV / P4, die mit kürzerem Originallauf leistungsmäßig (VO m/s, Durchschlag) abfällt und eine Schellenbefestigung gegenüber einer abgesägten P38 vereinfacht.

Als DIY-Schalldämpfer kommt im Prinzip jeder Behälter mit Bauschaum-Teilfüllung in Frage, der letztlich verwendete Hohlkörper ist für das Gericht nicht entscheidungserheblich, da im Gegensatz zum Bauschaum unbekannt. Es kann zB ein PET Schalldämpfer mit Duck-Tape verwendet worden sein, aber auch ein anderer (druck- und hitzebeständigerer) Behälter, wie eine PP-Flasche, eine Metall-Flasche, ein Ölfilter und so weiter. Die von Winkelsdorf als wahrscheinlich angesehene Verwendung eines Profi-Dichtscheibenschalldämpfers wurde bereits durch den (Strate)-Sachverständigen Erbinger zu Recht als unhaltbar zurückgewiesen.

Davon abgesehen, dass Winkelsdorf seine Annahmen nicht belegen kann bzw. dass auch eine ungekürzte Tatwaffe und ein DIY-SD in Frage kommt oder dass A.D. schon im Besitz einer gekürzten Waffe gewesen sein könnte, kann auch ein Laie mit Baumarkt-Werkzeug einen Pistolenlauf absägen und ein Außengewinde auf den Lauf schneiden oder den Adapter / Dämpfer mit Bohrungen / Schrauben am Lauf befestigen. Auch ein Schraubadapter lässt sich mit Rohrmuffen o.ä. selbst herstellen. Auf Schuss-Präzision auf einer 25 Meter oder 50 Meter Schießbahn kommt es im Nulldistanzbereich schließlich nicht an, Hauptsache Funktion und Ladeautomatik bleiben erhalten.

Das Winkelsdorf-Gutachten wirkt auf mich eher "hobbymäßig" und insgesamt auf das Ziel (die eigene Meinung) hin konstruiert, A.D. als "Laien-Täter" und die Verwendung eines DIY-Schalldämpfers komplett auszuschließen: Profischalldämpfer, abgesägte Waffe, Büchsenmacherarbeit.

Winkelsdorf besitzt zweifellos Waffen-Sachkunde, aber es ist ein Unterschied, ob man einen Ausschluss-Sachverhalt empirisch belegt (Ausschluss aller Möglichkeiten) oder lediglich ohne grobe technische und wissenschaftliche Fehler alternative Annahmen und Ergebnisse produziert. In puncto wissenschaftlicher / neuer (Ausschluss-)Beweis "schießt" das Winkelsdorf-Gutachten daher imho am Ziel § 359 StPO vorbei. (wie auch die anderen Gutachten basierend auf schlecht bis nicht funktionierenden (Tauglichkeit + Spurenbild) Versuchen mit "ein paar" willkürlich ausgewählten bzw. gebauten PET-Flaschen-Schalldämpfern)


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01.09.2018 um 00:44
Also, ich habe mir heute zum ersten Mal die 37° Doku zum Fall Darsow angeschaut - mit einem in dem Fall unbedarften Testpublikum.
Zunächst fiel mir auf, dass ich das Video mehrfach pausieren musste, um gewisse Dinge richtig zu stellen. Zum Beispiel die Tatsache, dass der Internetseitenzugriff definitiv Darsows Rechner zugeordnet werden kann, ebenso wie der Ausdruck der entsprechenden Datei.
Ebenso ist ja die Tatsache, dass Darsow noch kurz vor der Tat Informationen über mögliche Rechtswege recherchierte, nachgewiesen. Das sind Puzzlestücke, die in dem Film ohne Not einfach weggelassen wurden und Darsow daher in einem deutlich besseren Licht darstehen ließ, als es gerechtfertigt ist. Damit tut sich der Verein, der sich ja auf breiter Front in dieser Doku präsentiert, keinen Gefallen.
Denn auch mein Testzuschauer, fragte sich/mich am Ende nur, woher denn jetzt alle so genau wissen, dass Darsow unschuldig ist. Denn alles, was in der Doku als tatsächlicher Antrieb der Frau (bei der ich beim besten Willen nicht verstehen kann, wieso sie hier immer als "sympathisch" tituliert wurde) und des Vereins im Kern übrig blieb, war das pure Vertrauen auf den Glauben der Anja Darsow.

Was mich und auch meinen Testzuschauer aber am meisten irritierte: der ganze Beitrag ist ja eine einzige Bühne für Frau Darsow, die sich darin nur zu gern sonnt. Das da die Kinder vor die Kamera gezerrt werden, dazu mit den furchtbar hölzernen Familienszenen, bei denen offensichtlich ist, dass sich jeder unwohl fühlt - nur um zusätzliche Emotionalität aufzubauen. Und diese Emotionalität ist dann der einzige Degen, den der ganze Beitrag überhaupt ins Feld führt. Da geht es nicht um Beweise oder Rehabilitation, nicht mal um die Präsentation eines ernsten Anliegens, es geht nur um Mitleid.
Das Frau Darsow das aber ganz Recht ist, zeigt sich schon an der offenbar schon fast Vereinsaktivität, der Frau Darsow beim Marathon zuzujubeln, alle im Free-Darsow-Shirt, alle im festen, aber gegenstandslosen Glauben an die Unschuld und dem raunenhaften: "Woanders ist sowas ja auch schon passiert!" - dabei aber auch nur einen Deut Zweifel an der Schuld zu säen.
Das einzige, was nach dem Schauen der Doku blieb, war der fade Nachgeschmack einer Dauerwerbesendung und der bittere Geruch unbeantworteter Frage, gepaart mit dem schauderhaften Gefühl des blinden Aktionismus.
Warum ich - gerade nach dem erstmaligen Sehens des Herrn Darsow mit Ton und Bewegung - den Einlassungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zustimmen muss, dass dieser Mann sehr wohl ein kalter, berechnender Psychopath ist und in der Lage drei Menschen zu töten, ginge wohl zwangsläufig zu sehr ins subjektive - naturgemäß - und OT, daher lass ich das an dieser Stelle stecken.

Ich verstehe nicht, dass Frau Darsow, Verein und ihre Bundesgenossen dieses Machwerk wie einen Schild hochhalten.


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Doppelmord Babenhausen

01.09.2018 um 00:50
@Sector7
Hervorragend! Schön, das mal so auseinander gepflügt zu sehen.
Jede Menge Details, die mir in dem Maße nicht geläufig waren.
Dass das Gutachten nichts taugt, wurde ja an anderer Stelle auch schon mehr oder weniger im Konsens festgestellt (-> "Hinterhand", "nicht das ganze Pulver verschießen", "Strates Strategie!")


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Doppelmord Babenhausen

01.09.2018 um 04:44
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Was wäre denn deine Einschätzung zum WA-Antrag und seinen Erfolgsaussichten? Und ist es wohl wirklich Strates Strategie, einfach nur an die nächsthöhere Instanz nach dem - augenscheinlich - schwachen Antrag herantreten zu können?
Auch hier wieder gilt: ich habe nur die Informationen, die allgemein zugänglich sind. Daher ist meine Einschätzung nicht ausschlaggebend und ich will definitiv nicht dem Kollegen Dr. Strate irgendwie zu Nahe treten. Ein WAV ist ein irrsinnig grosses Unterfangen, ich habe in meiner Karriere bisher zwei solche Verfahren beantragt, einmal mit Erfolg, einmal ohne. Daher kenne ich mich ein wenig aus. Jedes, aber auch jedes Detail eines Falles muss geprüft werden und ohne Experten, Gutachter etc. kommt man normalerweise keinen Meter weit. Und dann muss man immer wieder diese hinterfragen, denn natürlich ist jeder Gutachter fest überzeugt, der absolute Experte zu sein. Mit der Folge, dass es dann zu einem Duell der Gutachter auf beiden Seiten wird, wo wir Juristen oft nur mit den Ohren klappern können, da wir wirklich nicht in der Lage sind, dem einen oder anderen Professor hier substantiell zu widersprechen, wenn er zutiefst in seine Materie einsteigt, zu welcher er jahrzehntelang forscht und lehrt.

Dennoch muss ich am Beginn der ganzen Sache eine Einschätzung abgeben, schon um den Mandanten eventuell vor vergebens entrichteten Gutachter-Honoraren zu bewahren.

RA Strate, der ja durchaus sehr viel Erfahrung auf dem Gebiet hat, wird das garantiert getan haben. Interessant ist, das Ergebnis festzustellen: er hat im Prinzip ein einziges Teil der Indizienkette angegriffen, und nicht das substantiellste. Das heisst für mich schon, dass er kein anderes angreifbares Teil gefunden hat. Die Vorstellung, man behalte noch eine andere "grosse Überraschung" im Hintergrund, für die dann folgende neue Hauptverhandlung, ist realitätsfern. Die Hürde für ein WAV ist so hoch, da muss ich vorbringen, was ich kann.

Und hier ist das Problem. Ganz am Anfang des Falles habe ich selbst mal ein wenig recherchiert,wie es sich mit diesen Bauschaum-Schalldämpfern verhält. Und dann habe ich die hier im Fall veröffentlichten Gutachten, das Urteil und die "Bauanleitung" gelesen.

Mein Problem dabei ist: als technisch schrecklich unversierter Mensch habe ich die Bauanleitung gelesen und, denke ich, verstanden. Sie ist sehr einfach formuliert, besser verständlich als die durchschnittliche IKEA Anleitung.

Nur: sie ist so vage, dass sie dem Anwender sehr viele Möglichkeiten lässt. Im Prinzip habe ich sie nicht so sehr als Bauanleitung im IKEA Sinne gesehen sondern als Empfehlung: so im Sinne: wenn du einen Kleiderschrank zusammenbauen willst, dann kannst du zwei Türen einbauen, oder auch drei, oder auch eine. Wir empfehlen zwei. Diese sollte man mit je zwei Scharnieren befestigen, wobei wir der Meinung sind, am besten sind solche aus Stahl. Es geht aber auch mit dreien ... und so weiter.

Sich jetzt die Bauanleitung zu nehmen und zu sagen: seht her, wir haben einen Kleiderschrank mit drei Türen mit je zwei Scharnieren gebaut und er ist sofort zusammengebrochen, also kann man keinen Kleiderschrank nach dieser Anleitung bauen - das greift meiner Meinung nach zu kurz.

Ich denke man versteht, worauf ich mit diesem IKEA Beispiel hinauswill. Ich habe Zweifel daran, ob die auf eine ganz bestimmte Version eines möglichen Bauschaum-SD Modells konzentrierten Gutachten die entscheidende Frage im WAV Antrag beantworten können.

Ohne das hier zu lange ausführen zu wollen nur ein Denkanstoss: Die Menge des am Tatort gefundenen Bauschaums scheint eine zentrale Rolle zu spielen. Nur - nirgends in der Bauanleitung wird exakt gesagt, wieviel Bauschaum eigentlich verwendet werden soll. Und selbst wenn es da eine konkrete Menge gäbe, heisst das noch lange nicht, dass der Täter sich an diese Empfehlung gehalten hat. Die Füllmenge dürfte aber sehr wohl eine Auswirkung auf die Menge ausgeworfenen Bauschaums gehabt haben. Und so weiter.

Daher sehe ich die Erfolgsaussichten aus meiner bescheidenen Warte als recht gering ein. Aber ich lasse mich da gerne vom LG Kassel überraschen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Deshalb habe ich hier nie für die Unschuld von Herrn Darsow plädiert. Aber für das Bewusstsein und die Sensibilität, wann zu leichtfertig, zu schnell, zu oberflächlich, zu herablassend geurteilt wird. Ob das hier der Fall war, will ich offen lassen.

Ehrenwert und nachvollziehbar - nach bestem Wissen und Gewissen - auch die Motive diejenigen, die sich für (mutmaßliche) Justizopfer einsetzen. Auch sie werden sich hoffentlich bewusst sein, dass ihre Gewissheit nur relativ ist und sie angelogen werden können. Aber ich denke, diese Gefahr ist solchem Engagement immanent und daher ebenfalls bewusst.
So sehe ich das auch. Ich finde es gut, dass es Menschen gibt, denen es nicht egal ist, dass Justizopfer immer wieder vorkommen -davon bin ich überzeugt- und die sich dann engagieren, diesen zu helfen. Auch auf die Gefahr hin, vielleicht einmal jemanden zu unterstützen, der gar kein Opfer ist. Wenn ich in einem See Kinder sehe, die mir den Eindruck machen, dass sie ertrinken, versuche ich sie zu retten. Stellt sich nahher heraus, sie haben nur gespielt - so sei's drum. Besser als umgekehrt.


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