Hier wird nicht zu zig anderen Fällen diskutiert, hier geht es nur um Babenhausen.
Doppelmord Babenhausen
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 11:09Lichtenberg schrieb:Warum findet die Diskussion über die Lärmsituation (die größtenteils von schlichter Unkenntnis der Rechtslage geprägt ist) noch statt? Geht es dabei um das Motiv oder dessen Verneinung? Oder um mangelndes Vorstellungsvermögen?Sie findet statt, weil der Verurteilte D. ein „Lärmproblem“ aufzuweisen hatte…
Du hast unter anderem gepostet:
Lichtenberg schrieb: Wie im Urteil nachgewiesen wurde, war jedes Mitglied der Familie Toll Verursacher von Lärm.Das ist ergo die Hauptursache, der Ausgangspunkt, darauf wollte ich hinaus.
Dazu gehört auch nochmals die Erinnerung an die Versuche der Ehefrau D. diese Lärmzuweisungen ad acta legen zu wollen.
Lichtenberg schrieb:Und jetzt stelle man sich für einen Moment vor, dass A.D. für den Verlust dieses Geldbetrags einen Schuldigen vor Augen hatte.Es ist dem Verurteilten nicht allein um finanzielle Interessen/Verluste gegangen.
Was die Tat betrifft, spielten viele Faktoren mit hinein, welche schon oftmals gepostet wurden.
Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 11:35Wenn Benecke bewiesen hätte dass es keine Lärmbelästigung gegeben haben kann, hätte er gleichzeitig bewiesen dass mehrere Nachbarn entweder gelogen oder unter denselben Wahnvorstellungen gelitten haben.
Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 11:39falstaff schrieb:Wenn Benecke bewiesen hätte dass es keine Lärmbelästigung gegeben haben kann, hätte er gleichzeitig bewiesen dass mehrere Nachbarn entweder gelogen oder unter denselben Wahnvorstellungen gelitten haben.Wer ist da eigentlich rüber und hat die spitzen Schreie ausgestoßen? Das ist doch auch abhängig vom "Schreier" wie laut ein Schrei werden kann?
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20.09.2018 um 11:47Frau.N.Zimmer schrieb:Wer ist da eigentlich rüber und hat die spitzen Schreie ausgestoßen? Das ist doch auch abhängig vom "Schreier" wie laut ein Schrei werden kann?Was ist das bitte ein „spitzer“ Schrei?
Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 12:18Mal angenommen der WA Antrag ist erfolgreich und in einem neuen Verfahren würden die Richter Darsow mit einem Freispruch dritter Klasse mit in dubio pro reo freisprechen und dieses Urteil würde rechtskräftig.
Wäre dies für die Anwesenden hier akzeptabel?
Wäre dies für die Anwesenden hier akzeptabel?
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20.09.2018 um 12:34Die Lärmsituation wurde von Nachbarschaftszeugen beschrieben.
So machte die Nachbarin M. die Angabe bei der Gartenarbeit tagsüber, zuletzt fast täglich "tierische Schreie" vernommen zu haben. Diese wurden der Getöteten zugeschrieben, da diese tagsüber zumeist allein zu hause gewesen sei. So wurde es auch von einer anderen Nachbarin beobachtet, das die Getötete während des Rachens sich am Fenster (Seite zur Aschaffenburger Straße), mit teilweise geöffnetem Rolladen zeigte und eben diese Laute von sich gegeben habe.
So auch die Nachbarn Z., die diese Schreie auch schon früh morgens vernommen haben wollen und B. wobei diese noch von Klopfgeräuschen und Schreien nachts zu berichten wussten, die dem Getöteten während der "Alkoholexzesse" zugeschrieben wurden.
Diese Beobachtungen wurden allesamt im Freien gemacht oder über das geöffnete Fenster vernommen.
Was wir bei der "Wand an Wand" Situation beachten müssen, dass wir hier Luftschall (Schreie) und Körperschall haben.
Die Dämmung von Luftschall dürfte bei zweischaligem Mauerwerk eigentlich kein Problem sein. Allerdings könnte Körperschall, also Schwingungen die von Gebäudeteilen übertragen werden ein Problem gewesen sein.
Hier können Baumängel vorgelegen haben (durchgehende Bauteile, fehlende Entkopplung).
So wurde aus der polizeilichen Vernehmung und von Arbeitskollegen berichtet der Angeklagte habe sich über (Körper-) Schall wie Türenschlagen und Treppengepolter beklagt.
Wegen der unterschiedlichen Übertragungswege (Luft oder Gebäudeteile) ist auch die Nachstellung des "Biologen" mittels lauter Musik wenig brauchbar.
Das hingegen im Freien von Nachbarn die Fähigkeit zur Wahrnehmungen bestand, drängt sich wegen der geringen Grundstücksbreiten geradezu auf und dürfte nicht zwingend hoher Lautstärken bedurft haben.
So machte die Nachbarin M. die Angabe bei der Gartenarbeit tagsüber, zuletzt fast täglich "tierische Schreie" vernommen zu haben. Diese wurden der Getöteten zugeschrieben, da diese tagsüber zumeist allein zu hause gewesen sei. So wurde es auch von einer anderen Nachbarin beobachtet, das die Getötete während des Rachens sich am Fenster (Seite zur Aschaffenburger Straße), mit teilweise geöffnetem Rolladen zeigte und eben diese Laute von sich gegeben habe.
So auch die Nachbarn Z., die diese Schreie auch schon früh morgens vernommen haben wollen und B. wobei diese noch von Klopfgeräuschen und Schreien nachts zu berichten wussten, die dem Getöteten während der "Alkoholexzesse" zugeschrieben wurden.
Diese Beobachtungen wurden allesamt im Freien gemacht oder über das geöffnete Fenster vernommen.
Was wir bei der "Wand an Wand" Situation beachten müssen, dass wir hier Luftschall (Schreie) und Körperschall haben.
Die Dämmung von Luftschall dürfte bei zweischaligem Mauerwerk eigentlich kein Problem sein. Allerdings könnte Körperschall, also Schwingungen die von Gebäudeteilen übertragen werden ein Problem gewesen sein.
Hier können Baumängel vorgelegen haben (durchgehende Bauteile, fehlende Entkopplung).
So wurde aus der polizeilichen Vernehmung und von Arbeitskollegen berichtet der Angeklagte habe sich über (Körper-) Schall wie Türenschlagen und Treppengepolter beklagt.
Wegen der unterschiedlichen Übertragungswege (Luft oder Gebäudeteile) ist auch die Nachstellung des "Biologen" mittels lauter Musik wenig brauchbar.
Das hingegen im Freien von Nachbarn die Fähigkeit zur Wahrnehmungen bestand, drängt sich wegen der geringen Grundstücksbreiten geradezu auf und dürfte nicht zwingend hoher Lautstärken bedurft haben.
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20.09.2018 um 14:39SFR schrieb:Mal angenommen der WA Antrag ist erfolgreich und in einem neuen Verfahren würden die Richter Darsow mit einem Freispruch dritter Klasse mit in dubio pro reo freisprechen und dieses Urteil würde rechtskräftig.Ne - ich bin kein Jurist und muss es nicht gut finden, wenn Täter aufgrund juristischer Formalitäten und Kampagnen aus dem Gefängnis kommen.
Wäre dies für die Anwesenden hier akzeptabel?
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20.09.2018 um 14:46Eine neue Tatsachenentscheidung wäre wohl kaum eine juristische Formalität oder eine Kampagne und er wäre dann gar kein Täter mehr.
Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 15:10SFR schrieb:Was ist das bitte ein „spitzer“ Schrei?Kann ich dir hier schlecht vorführen.
Für mein Empfinden ist das ein hoher, sehr lauter Ton.
Welcher Ton auch immer. Man muss doch dann genau diese Laute haben, um diesen Hörtest durchzuführen. Menschen schreien doch nicht alle in der gleichen Lautstärke.
Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 15:50SFR schrieb:Eine neue Tatsachenentscheidung wäre wohl kaum eine juristische Formalität oder eine Kampagne und er wäre dann gar kein Täter mehr.Du hast doch gefragt wie wir zu einem "Freispruch 3. Klasse" stehen - und darauf habe ich geantwortet. In der von mir zitierten Bemerkung, scheinst du eher von einem Freispruch 1. Klasse, also vom Beweis der Unschuld auszugehen.
Die Antwort darauf kann man sich auch selbst geben: Wer sollte etwas dagegen haben wenn ein erwiesenermaßen Unschuldiger freikommt, außer vielleicht der eigentliche Täter? Also jetzt mal rein hypothetisch.
Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 15:58Ein Freispruch wäre natürlich immer 1. Klasse, Freispruch wäre Freispruch.
Habe dies nur umgangssprachlich benutzt, falls ein Gericht tatsächlich in dubio pro reo gelten lassen würde.
Habe dies nur umgangssprachlich benutzt, falls ein Gericht tatsächlich in dubio pro reo gelten lassen würde.
Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 15:59Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 16:04SFR schrieb:dubio pro reoIst auch "Erste Klasse". Freichsprüchen aus rechtlichen Gründen wird landläufig eine geringere Geltung attestiert. Entscheidungen nach dem Zweifelsgrundsatz sind einer Tatsache geschuldet.
Doppelmord Babenhausen
20.09.2018 um 16:05@sigbert
Ich will mal so sagen.
Da einer Wiederverurteilung durch eine neue Tatsacheninstanz nichts im Wege steht, könnte ich mit einer neuen Verhandlung besser leben.
Ich will mal so sagen.
Da einer Wiederverurteilung durch eine neue Tatsacheninstanz nichts im Wege steht, könnte ich mit einer neuen Verhandlung besser leben.
Doppelmord Babenhausen
21.09.2018 um 09:19Ich weiß, hier soll nur der Babenhausener Fall diskutiert werden. Da im Rahmen dieser Diskussion aber immer wieder Lärm und damit zusammenhängender Nachbarschaftstreit als mögliches Motiv für schwere Straftaten kategorisch ausgeschlossen wird, hier ein aktueller Fall der das Gegenteil belegt:
https://www.merkur.de/lokales/starnberg/seefeld-ort29435/seefeld-mann-verletzt-65-jaehrige-nachbarin-schwer-10259366.html
Der Täter hatte ebenfalls drei Kinder und er gibt der Nachbarin die er verwamst hat sogar die Schuld am Tode seiner Frau.
Das müssten selbst diejenigen als existentielles Motiv anerkennen, die Existenzangst mit Todesangst gleichsetzen. Und dabei spielt auch überhaupt keine Rolle, ob die Frau tatsächlich durch den Stress mit der Nachbarin umgekommen ist. relevant für ein Motiv ist nur, dass der Täter das glaubt.
https://www.merkur.de/lokales/starnberg/seefeld-ort29435/seefeld-mann-verletzt-65-jaehrige-nachbarin-schwer-10259366.html
Der Täter hatte ebenfalls drei Kinder und er gibt der Nachbarin die er verwamst hat sogar die Schuld am Tode seiner Frau.
Das müssten selbst diejenigen als existentielles Motiv anerkennen, die Existenzangst mit Todesangst gleichsetzen. Und dabei spielt auch überhaupt keine Rolle, ob die Frau tatsächlich durch den Stress mit der Nachbarin umgekommen ist. relevant für ein Motiv ist nur, dass der Täter das glaubt.
Doppelmord Babenhausen
21.09.2018 um 11:01@falstaff
Ist schon was anderes, mit 1,6 Promille auszurasten und danach heulend sich zu entschuldigen.
Ist schon was anderes, mit 1,6 Promille auszurasten und danach heulend sich zu entschuldigen.
Doppelmord Babenhausen
21.09.2018 um 11:05SFR schrieb:@falstaffDie Straftat ist eine andere, das Motiv ist dasselbe. Und es ging mir ja darum zu zeigen, dass Lärmbelästigung ein guter Grund für einen langjährigen Nachbarschaftsstreit und ein hinreichendes Motiv für eine schwere Straftat sein kann. Wer zumindest noch mit einem Fuß auf dem Boden der Realität steht, würde das auch nie bestreiten.
Ist schon was anderes, mit 1,6 Promille auszurasten und danach heulend sich zu entschuldigen.
Doppelmord Babenhausen
21.09.2018 um 11:49@falstaff
Habe nie gesagt, dass es kein hinreichendes Motiv ist für eine schwere Straftat ist, aber dann wohl doch eher nicht so planerisch und eher im Affekt wie in Deinem Fall.
Aber geschenkt, jeder Mensch kann prinzipiell alles tun und somit kann Darsow es sowieso genauso getan haben.
Nichtsdestotrotz ist er nur von Würdigungen von Indizien im Knast und ein anderes Gericht hätte vielleicht in dubio pro reo gewürdigt.
Was mich mal interessieren würde, wenn jetzt jemand komplett von der Schuld und dem Motiv überzeugt ist, wie er sich das Leben von Darsow nach der Tat so vorstellt, wenn er nicht erwischt worden wäre?
Er geht also täglich an dem Haus vorbei indem er das Massaker angerichtet hat und es beeinträchtigt sein Lebensgefühl nie zu keinem Zeitpunkt? Er ist mit sich im Reinen?
Seine Kinder haben irgendwann Konformation und sie feiern fröhlich nebenan?
Morgens fährt er z.b. in die Stadt (geht am Massakerhaus vorbei vorher) und löst in der Stadt ein Parkticket?
Spendet als „Gutmensch“ auch etwas für Greenpeace?
Und läuft glücklich und fast schon resozialist draußen rum und begeht nie mehr eine Straftat?
Und am Ende eines glücklichen Lebens dann, dann war alles richtig?
Habe nie gesagt, dass es kein hinreichendes Motiv ist für eine schwere Straftat ist, aber dann wohl doch eher nicht so planerisch und eher im Affekt wie in Deinem Fall.
Aber geschenkt, jeder Mensch kann prinzipiell alles tun und somit kann Darsow es sowieso genauso getan haben.
Nichtsdestotrotz ist er nur von Würdigungen von Indizien im Knast und ein anderes Gericht hätte vielleicht in dubio pro reo gewürdigt.
Was mich mal interessieren würde, wenn jetzt jemand komplett von der Schuld und dem Motiv überzeugt ist, wie er sich das Leben von Darsow nach der Tat so vorstellt, wenn er nicht erwischt worden wäre?
Er geht also täglich an dem Haus vorbei indem er das Massaker angerichtet hat und es beeinträchtigt sein Lebensgefühl nie zu keinem Zeitpunkt? Er ist mit sich im Reinen?
Seine Kinder haben irgendwann Konformation und sie feiern fröhlich nebenan?
Morgens fährt er z.b. in die Stadt (geht am Massakerhaus vorbei vorher) und löst in der Stadt ein Parkticket?
Spendet als „Gutmensch“ auch etwas für Greenpeace?
Und läuft glücklich und fast schon resozialist draußen rum und begeht nie mehr eine Straftat?
Und am Ende eines glücklichen Lebens dann, dann war alles richtig?
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21.09.2018 um 11:50SFR schrieb:Nichtsdestotrotz ist er nur von Würdigungen von Indizien im Knast und ein anderes Gericht hätte vielleicht in dubio pro reo gewürdigt.Andere Gerichte haben die Würdigung bestätigt.