Evidenzbasierte Medizin vs. Komplementärmedizin
25.03.2019 um 22:14geisterfrei schrieb:unbreakable1 schrieb:Man muss ja nicht gleich dem Anderen vorwerfen, er würde lügen. ;)
Klassischer Hömoopath ist ein geschützter Begriff, für den man einen Nachweis benötigt.
Ja? Nun, sogar einer der Verbände schreibt ganz was anderes in einem seiner Flyer. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.bkhd.de/anhaenge/sonstige_anhaenge/Homoeopathie_Anwendung_2009.pdf&ved=2ahUKEwjR48Ookp7hAhWKZFAKHVDVCJoQFjAHegQIAxAB&usg=AOvVaw3sjDrResquBCu9-55aAu7f
Zitat daraus:
Die Begriffe „Klassischer Homöopath“ oder „Klassische Homöopathie“ sind nicht geschützt. Jeder Heilpraktiker (oder Arzt) kann auch bei ungenügender Ausbildung dieses Heilverfahren auf sein Schild schreiben.
Nun, wer lügt jetzt?
Dort findet man auch noch andere Aussagen, die deinen, @unbreakable1 direkt entgegenstehen.
Schau mal hier, hier sind die Unterschiede genau erklärt:
https://www.globuli.de/wer-darf-sich-praktizierender-homoeopath-nennen/
Für klassische Homs gibt es Zertifikate; und für Ärzte mit Zusatzausbildung sind diese auch Pflicht.
Ich hab grad gesehen, dass ich auch falsch lag: Der Automechaniker, der morgen beschließt, Heilpraktiker zu sein, muss eine amtsärztliche Prüfung bestehen (das wusste ich nicht).
Was das früher vielleicht anders?
Also, Fazit: Die Anforderungen sind gegeben und durchaus hoch; die amtsärztliche Prüfung ist nicht ohne.