@derbote: Das ist absolut Richtig. Du sprichst zwei Arten grundsätzlicher Freiheit an, die Entscheidungsfreiheit und die Handlungsfreiheit.
Ich nenne es die Innere Freiheit und die Äussere Freiheit. Die Innere Freiheit haben wir alle aufgrund unseres eigenen und freien Willens. Die Äussere Freiheit wird aber eingeschränkt. Einmal durch die Begrenzung unserer Macht. Es ist uns schlichtweg gar nicht möglich, auch alles in die Tat umzusetzen, was wir vielleicht gerne tun würden, daran hindern uns schonmal gewisse Naturgesetze. Und im weiteren wird der Handlungsrahmen weitestgehend durch Regeln abgesteckt, das sind entweder religiöse Gebote oder staatliche Gesetze, es können aber auch gesellschaftliche Normen sein.
Problematisch ist es dann, wenn durch äussere Regeln ein sehr weit gespannter Freiheitsraum für möglichst alle zur Verfügung gestellt wird und zwar in unterschiedlichen Bereichen, und jeder eine andere Vorstellung davon hat, wie diese auszufüllen sind. Und damit sind wir bei der Ursprungssituation, dass sich Freiräume gegenseitig überschneiden können und zwar mit unterschiedlichen Inhalten dessen, wie diese Freiräume dann durch Handlungen ausgefüllt werden.
An solchen Schnittstellen wird aber immer die Freiheit des einen durch die Freiheit des anderen berührt. Der Raum, den ich für mich beanspruche ist in diesem Moment durch mich besetzt und kann daher nicht durch einen anderen ebenso genutzt werden. Somit ist der andere in seiner Freiheit eingeschränkt, weil ich mich im gemeinsam genutzten Freiraum ja auch entsprechend entfalte.
Ist aber der andere zuerst da und besetzt diesen Raum, kann ich ihn nicht mehr beanspruchen. Aber ist das gerecht: Wer zuerst kommt mahlt zuerst?
Es kann sein, dass der andere stärker ist als ich und mich von meinem Platz verdrängt. Dann würde das Recht des Stärkeren gelten. Ist das gerecht?
Das eigentliche Geheimnis liegt im Teilen !