azrael
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Religionsfreiheit von Kindern
13.07.2012 um 22:39Nun ... es kam in den letzten Wochen (endlich) mal das Thema auf:
'Religiöse Beschneidung an Kindern ist Körperverletzung - und wird durch den Staat rechtlich geahndet'
Dieses Thema ist nun zum Dreh und Angelpunkt geworden und es werden (überall) hitzige Debatten unter allen möglichen Gruppierungen dazu gefochten.
Nun würde ich aber (hier zumindest) gern einmal auf die Eigentliche Kernfrage eingehen, die dahinter steht.
Was wiegt schwerer
Staatliche Gesetze oder die Religionsfreiheit ?
zur Erinnerung:
GG Art. 2
GG Art. 4
Was hat nach aufgeklärten, weltlichen Maßstäben vorrang ?
Die zusicherung des Rechtes auf freie (von Eltern nicht vorgegebene - oder auch durch diese erzwungene) Entfaltung (für das Kind) oder die religiösen Ansichten der Eltern?
Meiner Ansicht nach ist es klar.
Ich persönlich würde dazu tendieren, dass Kinder bis zum ... sagen wir mal 16. Labensjahr ... frei von jeglichen Religiösen einflüssen (abgesehen von aufgeklärtem Unterricht - und dass NICHT durch Religiöse Träger) zu halten sind.
Dies ist in meinen Augen die einzige Form zur sicherung der tatsächlichen freien Entwicklung von Kindern.
Wie seht ihr das ?
'Religiöse Beschneidung an Kindern ist Körperverletzung - und wird durch den Staat rechtlich geahndet'
Dieses Thema ist nun zum Dreh und Angelpunkt geworden und es werden (überall) hitzige Debatten unter allen möglichen Gruppierungen dazu gefochten.
Nun würde ich aber (hier zumindest) gern einmal auf die Eigentliche Kernfrage eingehen, die dahinter steht.
Was wiegt schwerer
Staatliche Gesetze oder die Religionsfreiheit ?
zur Erinnerung:
GG Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletztund nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.dem entgegen :
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
GG Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichenNun hinterfrage ich:
Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Was hat nach aufgeklärten, weltlichen Maßstäben vorrang ?
Die zusicherung des Rechtes auf freie (von Eltern nicht vorgegebene - oder auch durch diese erzwungene) Entfaltung (für das Kind) oder die religiösen Ansichten der Eltern?
Meiner Ansicht nach ist es klar.
Ich persönlich würde dazu tendieren, dass Kinder bis zum ... sagen wir mal 16. Labensjahr ... frei von jeglichen Religiösen einflüssen (abgesehen von aufgeklärtem Unterricht - und dass NICHT durch Religiöse Träger) zu halten sind.
Dies ist in meinen Augen die einzige Form zur sicherung der tatsächlichen freien Entwicklung von Kindern.
Wie seht ihr das ?