Freiheit
19.04.2009 um 07:15Was ist Freiheit? - Was ist Freiheit nicht? Was schränkt Freiheit ein? - Was ermöglicht sie erst? ... Über diese Dinge möchte ich hier diskutieren.
Wir haben hier in Deutschland eine ganze Menge an Freiheiten. Wir haben sie, weil wir sie als verbrieftes Recht im Grundgesetz verankert haben.
Insbesondere möchte ich über zwei Arten von Freiheit hier diskutieren, nämlich der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit. Beide Bereiche sind Rechte, welche frei ausgeübt werden dürfen. Aber diese beiden Arten von Freiheit sollen nur den Leitfaden geben, ich möchte das Thema Freiheit als solches auch an sich und im übergeordneten Sinne behandeln, aus juristischer, aus philosophischer, aus theologischer, aus politischer und aus humanistischer Sichtweise.
Nun kann es aber vorkommen, dass sich diese beiden Freiheiten, also in diesem Falle die Glaubensfreiheit und die Meinungsfreiheit, nur um mal einen Einstieg in die Problematik zu geben, auch überscheiden und zwar vollständig.
Nehmen wir an, jemand möchte seinen Glauben hier völlig frei ausüben. Nehmen wir weiter an, ein zweiter möchte das Bekunden seiner Meinung hier frei ausüben. Soweit so gut. Nun fängt der erste an, auch von seinem Recht der freien Meinungsäusserung Gebrauch zu machen und bekundet, den nach seinem Glauben existierenden Gott nicht nur still in seinem Kämmerlein, sondern auch öffentlich.
Nun beginnt auch der zweite mit seiner Tätigkeit und zwar künstlerisch. Er beginnt Bilder zu malen und Skulpturen zu schaffen, als frei Schaffender Künstler und sagt: Das ist meine Form der freien Meinungsäusserung. Soweit so gut. Auch dies tut er natürlich irgendwann nicht mehr im stillen Kämmerlein, sondern geht mit seinen Kunstwerken an die Öffentlichkeit.
Es stellt sich nun heraus, dass die Glaubensausübung des ersten offensichtlich mit der Weltanschauung des zweiten nicht sonderlich harmoniert. Der Künstler fühlt sich durch die Glaubensausübung des ersten gestört. So fängt der Künstler nun an, Bilder zu malen und Kunstwerke zu erschaffen, die sich eindeutig gegen den vom ersten postulierten Gottesglauben richten. Hierdurch fühlt sich der erstere aber nun auch gestört.
Beide bestehen auf dem Recht ihrer freien Ausübungen aufgrund der ihnen gegebenen Freiheiten. Keiner ist auch nur im geringsten Bereit, aufgrund des anderen auch nur ein klein wenig nachzugeben und den anderen gewähren zu lassen.
Was nun? Oder besser: Wie würden Sie entscheiden? Was meint ihr dazu? Welche Freiheit ist wichtiger, welche ist größer? Oder sind beide Freiheiten gleichwertig? Aber was kann man dann tun, um Gerechtigkeit herzustellen?
Die Freiheit des einen berührt die Freiheit des anderen und umgekehrt. Sie durchdringen sich quasi oder überschneiden sich zu 100%. Und keiner ist bereit auf ein Stück dieser Freiheiten zu verzichten. Wie soll das überhaupt funktionieren?
Man könnte jetzt sagen: Was stört es dich, du Künstler, dass neben dir jemand seinen Glauben ausübt? Lass ihn doch glauben, was er will? Oder auch: Was stört es dich, Glaubender, dass neben dir jemand seine Kunst ausübt? Lass ihn doch malen was er will?
Aber der eine sagt, er halte diesen Gott, an den der Gläubige aus Überzeugung festhält für eine Märchenfigur und er fühle sich belästigt durch die überall aufgestellten Märchenaltäre in der ganzen Umgebung. Der andere sagt, er fühle sich durch die ebenso vom Künstler überall aufgestellten Gemälde, die seinen Gott in einer bespöttelnden und verhöhnenden Weise darstellen in seinen religiösen Gefühlen verletzt.
Das war jetzt ein Beispiel welches zum Nachdenken anregen soll. Nochmals zurück zur Freiheit. - Was ist Freiheit? Was geschieht, wenn sich zwei Arten von Freiheiten überschneiden? Was, wenn ein Recht in das andere eingreift, als bekämpften sich gegenseitig zwei Rechte, beide aber gewähren ja doch Freiheit?
Sollte man nun hergehen und sagen: Na gut, wenn das so ist, müssen eben der Gerechtigkeit halber beide Freiheiten je zur Hälfte beschnitten werden? Ist es dann noch Freiheit?
Oder sollte man sagen: Jeder muss eben hier einstecken und den anderen gewähren lassen? Das wäre möglich, aber jeder fühlt sich durch die Ausübung des jeweiligen Rechts, also der jeweiligen Freiheit des anderen in seiner Freiheit gestört. Ist eine gestörte Freiheit denn noch Freiheit?
Meint Freiheit nicht, dass sie eine ungestörte Ausübung eines Rechts durch einen anderen gewährleisten soll? Was ist das Recht einer freien, aber gestörten Religionsausübung noch wert, wenn zB. die Gottesdienste und Betzeiten der Gläubigen durch Störaktionen von Gegnern nicht mehr möglich sind? Was ist das Recht der freien, aber gestörten Meinungsäusserung noch wert, wenn zB. gewisse Darstellungen aufgrund von Erregung von Anstoß durch Gläubige nicht mehr möglich sind?
Darf also frei, das heißt uneingeschränkt und ungestört ausgeübtes Recht des einen die gleiche Freiheit in einem Recht des anderen aber dann sozusagen angreifen oder verdrängen?
Kämpft hier Recht gegen Recht oder Recht gegen Freiheit oder Freiheit gegen Recht oder Freiheit gegen Freiheit?
Freiheit gegen Freiheit - Geht das überhaupt? Wird es nicht ganz offensichtlich zum Paradoxon, wenn man nicht nur von Freiheit spricht, sondern wenn man sie tatsächlich ausübt? Gibt es also gar keine Freiheit im eigentlichen Sinne?
Fragen über Fragen... Freiheit, die ich meine...
Wie denkt ihr, was sind eure Gedanken zur Freiheit? Was tun wenn sich zwei Freiheiten überschneiden?
Ich möchte hier eine möglichst sachliche Diskussion führen. Es geht hier nicht darum, den Thread zu einem Bilderbuch umzugestalten und mit Bildern voll zu spammen, sondern um wie schon erwähnt, eine Diskussion um das Thema Freiheit unter juristischen, philosophischen, theologischen, politischen und humanistischen Gesichtspunkten und nicht darum, sich gegenseitig zu beleidigden und zu provozieren.
Ich hoffe auf gute Beiträge von euch - Also dann mal los !
Wir haben hier in Deutschland eine ganze Menge an Freiheiten. Wir haben sie, weil wir sie als verbrieftes Recht im Grundgesetz verankert haben.
Insbesondere möchte ich über zwei Arten von Freiheit hier diskutieren, nämlich der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit. Beide Bereiche sind Rechte, welche frei ausgeübt werden dürfen. Aber diese beiden Arten von Freiheit sollen nur den Leitfaden geben, ich möchte das Thema Freiheit als solches auch an sich und im übergeordneten Sinne behandeln, aus juristischer, aus philosophischer, aus theologischer, aus politischer und aus humanistischer Sichtweise.
Nun kann es aber vorkommen, dass sich diese beiden Freiheiten, also in diesem Falle die Glaubensfreiheit und die Meinungsfreiheit, nur um mal einen Einstieg in die Problematik zu geben, auch überscheiden und zwar vollständig.
Nehmen wir an, jemand möchte seinen Glauben hier völlig frei ausüben. Nehmen wir weiter an, ein zweiter möchte das Bekunden seiner Meinung hier frei ausüben. Soweit so gut. Nun fängt der erste an, auch von seinem Recht der freien Meinungsäusserung Gebrauch zu machen und bekundet, den nach seinem Glauben existierenden Gott nicht nur still in seinem Kämmerlein, sondern auch öffentlich.
Nun beginnt auch der zweite mit seiner Tätigkeit und zwar künstlerisch. Er beginnt Bilder zu malen und Skulpturen zu schaffen, als frei Schaffender Künstler und sagt: Das ist meine Form der freien Meinungsäusserung. Soweit so gut. Auch dies tut er natürlich irgendwann nicht mehr im stillen Kämmerlein, sondern geht mit seinen Kunstwerken an die Öffentlichkeit.
Es stellt sich nun heraus, dass die Glaubensausübung des ersten offensichtlich mit der Weltanschauung des zweiten nicht sonderlich harmoniert. Der Künstler fühlt sich durch die Glaubensausübung des ersten gestört. So fängt der Künstler nun an, Bilder zu malen und Kunstwerke zu erschaffen, die sich eindeutig gegen den vom ersten postulierten Gottesglauben richten. Hierdurch fühlt sich der erstere aber nun auch gestört.
Beide bestehen auf dem Recht ihrer freien Ausübungen aufgrund der ihnen gegebenen Freiheiten. Keiner ist auch nur im geringsten Bereit, aufgrund des anderen auch nur ein klein wenig nachzugeben und den anderen gewähren zu lassen.
Was nun? Oder besser: Wie würden Sie entscheiden? Was meint ihr dazu? Welche Freiheit ist wichtiger, welche ist größer? Oder sind beide Freiheiten gleichwertig? Aber was kann man dann tun, um Gerechtigkeit herzustellen?
Die Freiheit des einen berührt die Freiheit des anderen und umgekehrt. Sie durchdringen sich quasi oder überschneiden sich zu 100%. Und keiner ist bereit auf ein Stück dieser Freiheiten zu verzichten. Wie soll das überhaupt funktionieren?
Man könnte jetzt sagen: Was stört es dich, du Künstler, dass neben dir jemand seinen Glauben ausübt? Lass ihn doch glauben, was er will? Oder auch: Was stört es dich, Glaubender, dass neben dir jemand seine Kunst ausübt? Lass ihn doch malen was er will?
Aber der eine sagt, er halte diesen Gott, an den der Gläubige aus Überzeugung festhält für eine Märchenfigur und er fühle sich belästigt durch die überall aufgestellten Märchenaltäre in der ganzen Umgebung. Der andere sagt, er fühle sich durch die ebenso vom Künstler überall aufgestellten Gemälde, die seinen Gott in einer bespöttelnden und verhöhnenden Weise darstellen in seinen religiösen Gefühlen verletzt.
Das war jetzt ein Beispiel welches zum Nachdenken anregen soll. Nochmals zurück zur Freiheit. - Was ist Freiheit? Was geschieht, wenn sich zwei Arten von Freiheiten überschneiden? Was, wenn ein Recht in das andere eingreift, als bekämpften sich gegenseitig zwei Rechte, beide aber gewähren ja doch Freiheit?
Sollte man nun hergehen und sagen: Na gut, wenn das so ist, müssen eben der Gerechtigkeit halber beide Freiheiten je zur Hälfte beschnitten werden? Ist es dann noch Freiheit?
Oder sollte man sagen: Jeder muss eben hier einstecken und den anderen gewähren lassen? Das wäre möglich, aber jeder fühlt sich durch die Ausübung des jeweiligen Rechts, also der jeweiligen Freiheit des anderen in seiner Freiheit gestört. Ist eine gestörte Freiheit denn noch Freiheit?
Meint Freiheit nicht, dass sie eine ungestörte Ausübung eines Rechts durch einen anderen gewährleisten soll? Was ist das Recht einer freien, aber gestörten Religionsausübung noch wert, wenn zB. die Gottesdienste und Betzeiten der Gläubigen durch Störaktionen von Gegnern nicht mehr möglich sind? Was ist das Recht der freien, aber gestörten Meinungsäusserung noch wert, wenn zB. gewisse Darstellungen aufgrund von Erregung von Anstoß durch Gläubige nicht mehr möglich sind?
Darf also frei, das heißt uneingeschränkt und ungestört ausgeübtes Recht des einen die gleiche Freiheit in einem Recht des anderen aber dann sozusagen angreifen oder verdrängen?
Kämpft hier Recht gegen Recht oder Recht gegen Freiheit oder Freiheit gegen Recht oder Freiheit gegen Freiheit?
Freiheit gegen Freiheit - Geht das überhaupt? Wird es nicht ganz offensichtlich zum Paradoxon, wenn man nicht nur von Freiheit spricht, sondern wenn man sie tatsächlich ausübt? Gibt es also gar keine Freiheit im eigentlichen Sinne?
Fragen über Fragen... Freiheit, die ich meine...
Wie denkt ihr, was sind eure Gedanken zur Freiheit? Was tun wenn sich zwei Freiheiten überschneiden?
Ich möchte hier eine möglichst sachliche Diskussion führen. Es geht hier nicht darum, den Thread zu einem Bilderbuch umzugestalten und mit Bildern voll zu spammen, sondern um wie schon erwähnt, eine Diskussion um das Thema Freiheit unter juristischen, philosophischen, theologischen, politischen und humanistischen Gesichtspunkten und nicht darum, sich gegenseitig zu beleidigden und zu provozieren.
Ich hoffe auf gute Beiträge von euch - Also dann mal los !