@JimmybondyEin schwereres Gewicht ist wohl schwerlich zu finden:
Die Verletzung der in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegten Verfassungsidentität ist aus der Sicht des Demokratieprinzips zugleich ein Übergriff in die verfassungsgebende Gewalt des Volkes. Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen.
(BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. 218)
http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.htmlDabei wird natürlich klar, daß das BVerfG natürlich das Grundgesetz als legitimiert betrachtet, aber, es wird auch deutlich, daß diese Aussage hier:
Wolfi2000 schrieb:Die Verfassungsgebende Gewalt hier in Deutschland liegt eben beim Bundestag und beim Bundesrat.
@Wolfi2000 völliger Blödsinn ist.
Mein Anliegen geht davon aus, das Freiheit heisst, sich selber Gesetze zu geben um eben nicht unter fremden Gesetzen zu stehen, dazu gehört natürlich auch der verfasste Staat und dies eben macht ja die verfassungsgebende Gewalt aus, eben diesen zu schaffen.
Da das Grundgesetz an und für sich, also im Kern, eine der besten Verfassungen ist, wäre es -meine ich- das Tüpfelchen auf dem i, dieses feierlich zu legitimieren, zumal sich so das ganze Volk* mit den Gesetzen auseinandersetzen müsste, was vielleicht nicht verkehrt wäre. (Wenn auch gefährlich).
*Um mich bei diesem Thema gleich zu rechtfertigen, das Volk ist eben jene Masse an Menschen, die sich für das Grundgesetz oder eben die dann legitimierte Verfassung entscheidet bzw. beschliesst.