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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

178 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: BRD, Wiedervereinigungsvertrag, Zusatzvereinbarung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:06
Hallo, liebe Leute.

Man lese, Recherchiere und staune......

»Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.
Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. - Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:

»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3
SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2
NEUNTER TEIL: Artikel 1
ZEHNTER TEIL: Artikel 4«
Doch damit noch nicht genug:
Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ...« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, dass die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«. Nun können Sie selber Recherchieren was die Artikel im Einzelnen Aussagen. Sie werden Staunen. Natürlich können Sie gegen alle meine hier Aufgeführten Argumente den jeweiligen GEGENBEWEIS führen, was ich Ausdrücklich befürworten würde. Gruß: RainhardText


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:08
ich verstehe nur bahnhof..... noch jemand ?????


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:11
@zero4zero
Wir hatten doch hier mal was über die Staatliche Selbstverwaltung.
Und das hängt damit zusammen. Wen es interessiert, kann ja darüber sich belesen, und wird staunen.

Gruß: Rainhard


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:12
Also 2+4 macht nach adam Riese 6


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:13
@ira_hayes2012

Das ist wohl richtig, hat aber damit nix zu tun, glaub mir.........


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:14
@zero4zero
Nichmal "Bahnhof"...


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:15
@Mittelscheitel


Sehr Schade, aber Lesen müsst Ihr schon selber.....


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:17
Oh cool wir hatten schon lange keinen mehr vonner KRR. Alles klar im Reich?

Du hast aber einen schönen Text kopiert. Ganz alleine geschafft?


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:18
@Tyon

Genau, aber von ner KRR bin ich nicht, aber das musst du sicherlich denken, war klar.......


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:22
Natürlich du bist nicht von der KRR. Ich versteh schon Kamerad, keine Angst ich halte dicht!


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:22
@Tyon
Mir war doch auch so, als gäbs das Thema schon ein paarmalmin diversen "Das Deutsche Reich gibt es noch" oder "Die BRD ist eine Lüge" und Ähnliches....verstanden hab ich das wirre Zeug aber nie. Bin bestimmt zu doof oder es ISTbeinfach wirr


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:25
@Tyon
@Mittelscheitel

Naja, sagen wir es mal so: Ich habe diese Zusatzvereinbarung nicht erfunden oder im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ich habe diese vor geraumer Zeit mal lesen können, und/oder vieleicht zu eurem erstaunen verstanden, denke ich jedenfalls.
Aber das kann ja mal vorkommen, oder ?


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:26
@Rainhard
Und was sagst du dazu:

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
- Seite 1 von 1 -
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts
BesatzRBerG
Ausfertigungsdatum: 23.11.2007
Vollzitat:
"Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 30.11.2007 +++)
Das G wurde als Artikel 4 des G v. 23.11.2007 I 2614 vom Bundestag erlassen. Es ist gem. Art. 80 Abs. 1 dieses G
am 30.11.2007 in Kraft getreten.
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht
(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach
Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden
aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres
Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in
Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).
§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von
Besatzungsrecht
-
§ 3 Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der
Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von
der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages
fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-,
Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die
bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden. Aufgehobene
Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während
der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt
Verweisungen hierauf unberührt.

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/besatzrberg/gesamt.pdf


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09.07.2012 um 20:27
Das Problem mit dir ist das du den Diskussionsinhalt nicht einstellst.
Du wirfst nur mit Artikeln um dich.

Ganz schlechtes Diskussionsverhalten.



@Mittelscheitel
Ach ist nur ne Untergruppe des Rechten Flügels der mit Geschichte nicht klar kommt.


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09.07.2012 um 20:27
@all

Dazu past auch dieser Artikel sehr gut http://mutzurwahrheit.wordpress.com/2008/10/17/die-jahrhundertluge-was-uns-politiker-uber-die-brd-verheimlichen/ (Archiv-Version vom 29.06.2012)

Wer noch mehr Neugierde hat kann sich ja das kostenlose PDF-Buch downloaden bei diesem Artikel...


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09.07.2012 um 20:32
@Wolfi2000

Hast gut Recherchiert. Für die BRD mag das ja auch zutreffen.

Aber hier habe ich noch ein paar Anmerkungen für dich..........

Durch die Vereinigung wurde das GG ( Grundgesetz ) am 18.07.1990 außer Kraft gesetzt. (BGBl. II vom 23.09.1990 S 885 ff). Das „Bundesverfassungsgericht“ hatte unter anderem mit seiner Entscheidung 2 BvF. 1/73 vom 31.07.1973 festgestellt, dass sich die Hoheitsgewalt der „BRD“ auf den Geltungsbereich des „GG“ in diesem aber nicht mehr definiert, demzufolge es auch kein Gebiet gibt wo das „GG“ gelten kann oder soll.
Auszug: Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit, ungültig.

Weiter: Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einem Fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem Juristischen Inhalt lesen.(BVerwG a.a.O)

Somit besteht also im „vereinigten Wirtschaftsgebiet“ mit der Bezeichnung „BRD“ der Stillstand der Rechtspflege selbst nach § 245 ZPO, das der Kommissar für Menschenrechte mit dem Urteil EGMR 75529/901 gegen die „BRD“ erstritten hat und eine Referenz nach Art. 25 GG, bildet.
Recht und Gesetz ist nach Art. 20 III GG völkerrechtlich mit der Feststellung des fehlenden und fehlerhaften effektiv – garantierten Rechtsschutzes und der Rechtswegegarantie nach Art. 25 GG mit dem Urteil 75529/01 Sürmeli/BRD außer Kraft gesetzt worden.


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:34
@Tyon

naja, wenn man eine Diskussion beginnen möchte, sollte mn ein Thema verwenden. Das habe ich, denke ich. Und wenn du Lust hast dich an diesem diskussionsthema zu beteiligen kannst du das gerne tun. Nur musst du dich damit beschäftigen, und dann reden (schreiben).


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09.07.2012 um 20:35
@Tyon

Wolfi2000 macht das topp..........


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:39
Blöd nur das das Zitat falsch ist
Zitat von RainhardRainhard schrieb:Auszug: Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit, ungültig.
In diesem Urteil geht es in Wirklichkeit um Satzungen und Verordnungen und nicht um Gesetzte.

Das Urteil ist schon eine ganze Weile im Umlauf.


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 20:40
@Tyon
Nun noch was für dich in Sachen Geschichte:

Am 1. September 1948 tritt in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen. Seine 65 stimmberechtigten Mitglieder sind vorher von den Länderparlamenten ( Unter Aufsicht der Alliierten Kontrollkommission )der drei westlichen Besatzungszonen gewählt worden. CDU/ CSU und SPD stellen je 27 Abgeordnete, die FDP 5, DP, KPD und Zentrum je zwei Delegierte. Die in den Westsektoren Berlins fünf Abgeordneten haben nur beratende Stimme. Entsprechend dem Auftrag der Westmächte soll der Parlamentarische Rat eine Verfassung ausarbeiten. Aufgrund der deutschen Sorge, dass die Verfassung für einen westdeutschen Staat die Spaltung Deutschlands vertiefen könnte, soll als Provisorium lediglich ein "Grundgesetz" entworfen werden. Der Entwurf der Alliierten beinhaltete nicht den im heutigen Textlaut des Grundgesetzes stehenden letzten Artikel: 146 des Grundgesetzes. Dieser wurde unter Protest der Alliierten durch den an der Konferenz teilnehmenden Professor Carlo Schmidt dennoch durchgesetzt, und eingefügt.

Die Erfahrung mit dem "Dritten Reich" prägt die Debatten des Parlamentarischen Rates. Die Drohungen des Totalitarismus sollen für immer gebannt und die Fehler der Weimarer Verfassung vermieden werden. Umstritten sind unter den Abgeordneten besonders die Machtverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Finanzverfassung. Nach mehrfachen Korrekturen durch die Besatzungsmächte kann der Entwurf des Parlamentarischen Rates für das Grundgesetz, dann am 8. Mai 1949 in dritter Lesung verabschiedet werden.


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