2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
178 Beiträge ▪ Schlüsselwörter:
BRD, Wiedervereinigungsvertrag, Zusatzvereinbarung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 21:44@Rainhard
Du hast nach dem Unterschied gefragt - hab ich beantwortet. Also Fertig
Außerdem was soll das rumreiten drauf das Verordnungen Gesetzte sind, was sie aber nicht sind
Du hast nach dem Unterschied gefragt - hab ich beantwortet. Also Fertig
Außerdem was soll das rumreiten drauf das Verordnungen Gesetzte sind, was sie aber nicht sind
2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 21:44@Rainhard
Du hast nach dem Unterschied gefragt - hab ich beantwortet. Also Fertig
Außerdem was soll das rumreiten drauf das Verordnungen Gesetzte sind, was sie aber nicht sind
Du hast nach dem Unterschied gefragt - hab ich beantwortet. Also Fertig
Außerdem was soll das rumreiten drauf das Verordnungen Gesetzte sind, was sie aber nicht sind
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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 21:46@Wolfi2000
Wenn du meinst.......OK
Aber du sagtest doch (hast geschrieben) ich hätte vieleicht den gesetzestext gefälscht. Oder nicht?
Wenn du meinst.......OK
Aber du sagtest doch (hast geschrieben) ich hätte vieleicht den gesetzestext gefälscht. Oder nicht?
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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 21:462+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 21:49Rainhard schrieb:was iat eine Rechtsnorm`Ein Gesetzeswerk oder? sehe ich das falsch?AUCH..aber z.B. auch ein normierter Verwaltungsakt wie die Erteilung einer Genehmigung. Oder Satzungen öffentlich-rechtlicher Insititionen odergemeinnütziger Vereine...über die genaue Abgrenzungen herrscht in der Rechtswissenschaft auch keine Einigkeit
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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 21:51@Mittelscheitel
Ein Verwaltungsakt wird immer auf Basis von Gesetzen Durchgedrückt - sollte er zumindest. Desswegen kann man sich ja auch dagegen per gesetz wehren.........
Ein Verwaltungsakt wird immer auf Basis von Gesetzen Durchgedrückt - sollte er zumindest. Desswegen kann man sich ja auch dagegen per gesetz wehren.........
2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 21:53@Rainhard
Nein nicht einen Gesetztext sondern ein Urteil, und nicht du hast diesen gefälscht sondern Andere, du hast ihn nur wiedergeben.
Ich meine dieses hier
http://www.judicialis.de/Nieders%C3%A4chsisches-Oberverwaltungsgericht_1-MN-12-09_Beschluss_19.05.2009.html
So etwas unterhalb der Mitte.
Nein nicht einen Gesetztext sondern ein Urteil, und nicht du hast diesen gefälscht sondern Andere, du hast ihn nur wiedergeben.
Ich meine dieses hier
Rainhard schrieb:Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit, ungültig.Richtig heißt es in diesem Urteil:
Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, auch den räumlichen Geltungsbereich einer Verordnung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwG, Urt. v. 28.11.1963, BVerwGE 17,192 = DVBl. 1964, 147).Quelle:
http://www.judicialis.de/Nieders%C3%A4chsisches-Oberverwaltungsgericht_1-MN-12-09_Beschluss_19.05.2009.html
So etwas unterhalb der Mitte.
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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 21:56@Wolfi2000
Bravo
Nun sind wir da wo wir angefangen haben. Was ist eine Verordnung? (muss jetzt Grinsen)
Aber eigentlich ging es um die Zusatzvereinbarung vom 27/28 Sept. 1990 und die Artikel die ich in meinem Text nannte, die noch geltung haben. Wer kann sagen was diese beinhalten?
Bravo
Nun sind wir da wo wir angefangen haben. Was ist eine Verordnung? (muss jetzt Grinsen)
Aber eigentlich ging es um die Zusatzvereinbarung vom 27/28 Sept. 1990 und die Artikel die ich in meinem Text nannte, die noch geltung haben. Wer kann sagen was diese beinhalten?
2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 21:58@Rainhard
Guter Güte...was heisst "durchgedrückt" ? Du schmeisst hier wohl Verordnung und Verwaltungsakt durcheinender....ein Kaufvertrag iost z. B. auch ne Rechtsnorm...das das alles gesetzeskonform sein MUSS ist ja logisch, sonst wärs ja ungesetzlich...aber weder ein Verwaltungsakt noch ein Kaufvertrag ist ein Gesetz.
Guter Güte...was heisst "durchgedrückt" ? Du schmeisst hier wohl Verordnung und Verwaltungsakt durcheinender....ein Kaufvertrag iost z. B. auch ne Rechtsnorm...das das alles gesetzeskonform sein MUSS ist ja logisch, sonst wärs ja ungesetzlich...aber weder ein Verwaltungsakt noch ein Kaufvertrag ist ein Gesetz.
2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 22:00@Rainhard
Rainhard schrieb:aber eigentlich ging es um die Zusatzvereinbarung vom 27/28 Sept. 1990 und die Artikel die ich in meinem Text nannte, die noch geltung haben. Wer kann sagen was diese beinhalten?Wenn das wissen willst dann such dir das selber raus, wenn du es schon weist dann zitier es bzw. verlinke es.
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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 22:03@Mittelscheitel
(3) Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
Erster Teil: Artikel 1 Absatz1 Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie die Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2 Absatz1, Artikel 3 Absätze 2 und 3, Artikel 5 Absätze 1 und 2, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8.
Dritter Teil: Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe (a) des Anhangs.
Zur Frage der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland besonders relevant sind der Artikel 2 Absatz 1 sowie der Artikel 7 Absatz 1 im Ersten Teil.
Artikel 2 Absatz 1 lautet:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
(3) Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
Erster Teil: Artikel 1 Absatz1 Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie die Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2 Absatz1, Artikel 3 Absätze 2 und 3, Artikel 5 Absätze 1 und 2, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8.
Dritter Teil: Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe (a) des Anhangs.
Zur Frage der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland besonders relevant sind der Artikel 2 Absatz 1 sowie der Artikel 7 Absatz 1 im Ersten Teil.
Artikel 2 Absatz 1 lautet:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 22:06@Rainhard
Rainhard schrieb:Artikel 2 Absatz 1 lautet:Komischerweise zeigt dieser Artikel sehr wohl das Die Bundesrepublik Deutschland souverän ist.
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
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09.07.2012 um 22:07@Rainhard
sag doch worauf du hinaus willst. das deutsche reich existiert noch,ist weiterhin besetzt und wir müssen uns nicht an die gesetze halten. der feuchte traum eines ewig gestrigen.
dieser blödsinn macht nun eine ganze weile im internet die runde und wurde auch schon oft genug auf allmy aufgewärmt.
sag doch worauf du hinaus willst. das deutsche reich existiert noch,ist weiterhin besetzt und wir müssen uns nicht an die gesetze halten. der feuchte traum eines ewig gestrigen.
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09.07.2012 um 22:08@Mittelscheitel
Mal nochwas zu rechtsquellen und somit zu Gesetzen und Verordnungen......
Die Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden werden in
Rechtserzeugungsquellen, die die Vorstellungen und das Verhalten der Betroffenen umfassen, welche das Recht bestimmen;
Rechtswertungsquellen, die allgemeine Maßstäbe, wie z. B. Gerechtigkeit oder Freiheit umfassen; und
Rechtserkenntnisquellen, die Rechtsquellen im engeren Sinne, also Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften.
Grundsätzlich gibt es in den Staaten, deren Gefüge oder Verfassung nur eine Gewalt kennt, die die Kompetenz zum Erlass von Rechtssätzen hat, nur eine Rechtsquelle. Mehrere Normgeber wie sie in modernen, demokratischen und pluralistischen Staaten üblich sind, führen zu unterschiedlichen Arten von Rechtsquellen und Rechtssätzen. Die Rechtsquellen werden üblicherweise von der Verfassung vorgegeben.
Mal nochwas zu rechtsquellen und somit zu Gesetzen und Verordnungen......
Die Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden werden in
Rechtserzeugungsquellen, die die Vorstellungen und das Verhalten der Betroffenen umfassen, welche das Recht bestimmen;
Rechtswertungsquellen, die allgemeine Maßstäbe, wie z. B. Gerechtigkeit oder Freiheit umfassen; und
Rechtserkenntnisquellen, die Rechtsquellen im engeren Sinne, also Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften.
Grundsätzlich gibt es in den Staaten, deren Gefüge oder Verfassung nur eine Gewalt kennt, die die Kompetenz zum Erlass von Rechtssätzen hat, nur eine Rechtsquelle. Mehrere Normgeber wie sie in modernen, demokratischen und pluralistischen Staaten üblich sind, führen zu unterschiedlichen Arten von Rechtsquellen und Rechtssätzen. Die Rechtsquellen werden üblicherweise von der Verfassung vorgegeben.
2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 22:10@Rainhard
Im letzten Satz. Wird meist unterschlagen.
Da steht eben das künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen mit diesen Vorschriften oder was auch immer machen kann was es will. Auch einfach streichen.
Und das ist doch wohl Souverän.
Im letzten Satz. Wird meist unterschlagen.
Da steht eben das künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen mit diesen Vorschriften oder was auch immer machen kann was es will. Auch einfach streichen.
Und das ist doch wohl Souverän.
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09.07.2012 um 22:10@robert-capa
was hat das mit dem Grundthema zu tun?
Zusatzvereinbarung vom 27/28 September 1990. das hab ich doch nicht erfunden. Oder gar veröffentlicht.......
was hat das mit dem Grundthema zu tun?
Zusatzvereinbarung vom 27/28 September 1990. das hab ich doch nicht erfunden. Oder gar veröffentlicht.......
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09.07.2012 um 22:12@Wolfi2000
Das steht da.......Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Wo liest du das man streichen kann was man will, oder wie du schreibst? Ich lese das nicht.
Das steht da.......Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Wo liest du das man streichen kann was man will, oder wie du schreibst? Ich lese das nicht.
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09.07.2012 um 22:14Ähnliche Diskussionen
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