Die Kanzlerakte - Verrat oder Hirngespinst
01.11.2011 um 09:31Im VT Bereich existiert ein solcher Thread bereits, aber nach dem, was ich grad gelesen habe ordne ich es mitnichten in den VT sondern schon eher dem Politikteil zu.
Als Einstieg mal 2 Links die mir eben untergekommen sind:
Was ist wirklich dran an der so genannten "Kanzlerakte". Demnach müssen Kanzler der Bundesrepublik Deutschland eine geheime Unterwerfungserklärung gegenüber den Allierten unterschreiben. Willi Brandt weigerte sich erst - unterschrieb dann aber doch. Erklärt die "Kanzlerakte" das merkwürdige Vorgehen in Sachen Euro-Rettung? Ist der Handlungsspielraum Deutschlands in Wahrheit begrenzt?
von Dirk Weckerle
Die Handlungen der Bundesregierung in Sachen Euro-Rettungspaketen geben manchem Beobachter Rätsel auf: Im Prinzip handelt die Regierung gegen jeden ökonomischen Sachverstand und verpfändet darüber hinaus die Ersparnisse ihrer Bürger, die wahrscheinich im großen schwarzen Loch von Brüssel unrettbar verloren gehen.
Eigentlich müsste Deutschland raus aus dem Euro - und jeder, welcher sich mit der Materie sachkundig auseinander setzt, kommt zum gleichen Ergebnis: Nur ein Austritt Deutschlands bringt der Rest-Eurozone die nötige Erleichterung. Die sich auftürmenden Schwierigkeiten eines solchen Schrittes hierzulande wird Deutschland meistern können. Das ist keine leichte Aufgabe, aber sie ist machbar, weil dann die Euroschulden, die Deutschland hat, ebenfalls abwerten und das Land aufgrund seiner Bonität weltweit keine Schwierigkeiten hätte, die Wirtschaftskrise durch DM-Aufwertung mit neuen Schulden zu finanzieren.
Doch die Frage stellt sich: kann Deutschland überhaupt austreten? Hat Deutschland überhaupt die Entscheidungsbefugnis tun und lassen zu können, was das Land und seine Bürger wollen? Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt ein Geheimabkommen mit den Siegermächten, welche die Souveränität des Landes in Frage stellen. Denn offenbar muss jeder Kanzler erst mal ein Schreiben an die Siegermächte unterzeichnen, in dem die Souveränität Deutschlands eingeschränkt wird. Diese so genannte "Kanzlerakte" gab in der Vergangenheit stets Anlaß zu Spekulationen, wurde aber als "verschwörungstheoretisch" abgetan.
So wurde seit Jahren wird über die Echtheit der "Kanzlerakte" und des "Geheimen Staatsvertrags", der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, gerätselt. Diese Behauptungen hatte auch ein Prof. Dr. James Shirley 1999 im Hearst-Verlag in New York veröffentlicht. Nun nimmt der ehemalige Chef des Militärischen Abschirmdienstes MAD und spätere Kommandant der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor Gerd-Helmut Komossa, dazu Stellung. Er bestätigt in seinem Buch «Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste» [...] die seit 1999 kolportierten Meldungen zur "Kanzlerakte". Dazu Generalmajor Komossa [Auszug, auf Seite 21 des Buches]:
«Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom
Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit› eingestuft. In ihm
wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der
Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum
jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt
der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum
Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler
Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die
sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben
die Goldreserve n der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.»
Quelle: Gerd-Helmut Komossa, "Die deutsche Karte: Das versteckte Spiel der geheimen Dienste", Ein Amtschef des MAD berichtet, Ares Verlag.
Trotz dem Buches von Komossa galt die "Kanzlerakte" immer noch als Hirngespinst von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern. Was dabei aber völlig ignoriert wurde, ist die Tatsache, dass selbst das Wochenmagazin "ZEIT" in einem ausführlichen Artikel darüber berichtete. Es ging dabei um die Tatsache, dass alle Bundeskanzler einen geheimen, so genannte "Unterwerfungsbrief" unterschreiben müssen. Nur einer wehrte sich zunächst: Will Brandt.
Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT.
An einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, so schildert Egon Bahr die bisher unbekannte Episode, habe ein hoher Beamter dem neuen Bundeskanzler drei Briefe an die Botschafter der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens zur Unterschrift vorgelegt. Darin sollte Brandt zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.
Als Inhaber der Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt auch für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah.
Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, "einen solchen Unterwerfungsbrief" zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Aber er musste sich belehren lassen, dass vor ihm schon Konrad Adenauer, Ludwig Erhard und Kurt Georg Kiesinger diese Briefe unterschrieben hätten. „Also habe ich auch unterschrieben”, habe Willy Brandt ihm gesagt, schreibt Bahr – und sei nie wieder auf das Thema zurückgekommen.
Schon Adenauer, fährt Egon Bahr fort, habe seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Die Briefe der Bundeskanzler an die Vertreter der Siegermächte seien bis heute unbekannt geblieben. Als Bahr die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, habe dieser erstaunt reagiert. „Er hatte von ihnen nichts gewusst”, schreibt Egon Bahr.
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bis hierhin kann es auch gut im VT Teil eines "Investigativen" Forums verschwinden. Aber jetzt der Link von der "ZEIT" der mich doch zum grübeln brachte:
http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet
Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis
Herbst 1969: Bundeskanzler Willy Brandt wird ein Schreiben vorgelegt. Erst weigert er sich, es zu unterzeichnen – dann tut er es doch
Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem Willy Brandt dort eingezogen war. Er erfuhr und genoss die gewaltigen Unterschiede zwischen einem Ressortchef, auch wenn er als Außenminister und Vizekanzler besonders herausgehoben war, und dem Bundeskanzler an der Spitze eines gut eingespielten Regierungsapparates. Das Amt machte richtig Spaß.
Anzeige
Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin, dem er einen informellen Meinungsaustausch anbieten wollte. Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei. Diese Vorwegnahme der Realität im Jahre 1990 konnten die Drei 1949 weder genehmigen noch ahnen. Gravierend für diese ganze Zeitspanne war, dass sie Groß-Berlin aus dem Artikel 23 amputierten, was dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister natürlich vertraut war.
Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger. Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen.
DDR-Staatssekretär Kohl und ich stießen im Kanzleramt mit Unstrut-Wein an
Schon Adenauer hatte seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Sie passte nicht so recht in die Atmosphäre zehn Tage vor der Staatsgründung, und die drei Mächte hatten auch kein Interesse, diese Voraussetzung für den 23.Mai 1949 an die große Glocke zu hängen. Das blieb kein Einzelfall.
Die Einschränkungen der deutschen Souveränität existierten völkerrechtlich unverändert, solange Deutschland geteilt blieb und solange sie nicht durch einen Friedensvertrag förmlich beendet wurden. Durch die Kapitulation am 8.Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15.März 1991 zurück.
Die Sieger pochten auf ihre unkündbaren Kompetenzen während dieser ganzen Zeitspanne, natürlich nicht nur vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik, sondern auch, als sie 1955 zu Verbündeten wurden. Als ich die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, reagierte er zu meiner Überraschung erstaunt; er hatte von ihnen nichts gewusst. Es bedurfte keiner besonderen Absprache: Die beteiligten Deutschen wie die Alliierten hatten das gleiche Interesse, diese Manifestierung der begrenzten deutschen Souveränität nicht öffentlich werden zu lassen.
...hier geht es noch 3 Seiten weiter.
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Also das Handeln der Bundesregierung lässt einen manchmal schon etwas an der Zurechenbarkeit jener zweifeln. Kann es allerdings sein das tatsächlich eine Vormundschaft durch die "Siegermächte" gegeben und immernoch existent ist. Bejaht man dies, würden ruckartige einige VT´s in den Politikthread verschoben werden können und so manche Hoax wäre plötzlich keine mehr.
Was meint ihr? Kann es sein das unsere Regierung nicht mündig ist weitreichende Entscheidungen in Eigenregie zu fällen? Kann es sein das Deutschland immernoch von außen "regiert" wird? Oder ist dies alles nur Spinnerei?
/discuss
LG
Als Einstieg mal 2 Links die mir eben untergekommen sind:
Link deaktiviert (unerwünschte Quelle)
Was ist wirklich dran an der so genannten "Kanzlerakte". Demnach müssen Kanzler der Bundesrepublik Deutschland eine geheime Unterwerfungserklärung gegenüber den Allierten unterschreiben. Willi Brandt weigerte sich erst - unterschrieb dann aber doch. Erklärt die "Kanzlerakte" das merkwürdige Vorgehen in Sachen Euro-Rettung? Ist der Handlungsspielraum Deutschlands in Wahrheit begrenzt?
von Dirk Weckerle
Die Handlungen der Bundesregierung in Sachen Euro-Rettungspaketen geben manchem Beobachter Rätsel auf: Im Prinzip handelt die Regierung gegen jeden ökonomischen Sachverstand und verpfändet darüber hinaus die Ersparnisse ihrer Bürger, die wahrscheinich im großen schwarzen Loch von Brüssel unrettbar verloren gehen.
Eigentlich müsste Deutschland raus aus dem Euro - und jeder, welcher sich mit der Materie sachkundig auseinander setzt, kommt zum gleichen Ergebnis: Nur ein Austritt Deutschlands bringt der Rest-Eurozone die nötige Erleichterung. Die sich auftürmenden Schwierigkeiten eines solchen Schrittes hierzulande wird Deutschland meistern können. Das ist keine leichte Aufgabe, aber sie ist machbar, weil dann die Euroschulden, die Deutschland hat, ebenfalls abwerten und das Land aufgrund seiner Bonität weltweit keine Schwierigkeiten hätte, die Wirtschaftskrise durch DM-Aufwertung mit neuen Schulden zu finanzieren.
Doch die Frage stellt sich: kann Deutschland überhaupt austreten? Hat Deutschland überhaupt die Entscheidungsbefugnis tun und lassen zu können, was das Land und seine Bürger wollen? Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt ein Geheimabkommen mit den Siegermächten, welche die Souveränität des Landes in Frage stellen. Denn offenbar muss jeder Kanzler erst mal ein Schreiben an die Siegermächte unterzeichnen, in dem die Souveränität Deutschlands eingeschränkt wird. Diese so genannte "Kanzlerakte" gab in der Vergangenheit stets Anlaß zu Spekulationen, wurde aber als "verschwörungstheoretisch" abgetan.
So wurde seit Jahren wird über die Echtheit der "Kanzlerakte" und des "Geheimen Staatsvertrags", der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, gerätselt. Diese Behauptungen hatte auch ein Prof. Dr. James Shirley 1999 im Hearst-Verlag in New York veröffentlicht. Nun nimmt der ehemalige Chef des Militärischen Abschirmdienstes MAD und spätere Kommandant der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor Gerd-Helmut Komossa, dazu Stellung. Er bestätigt in seinem Buch «Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste» [...] die seit 1999 kolportierten Meldungen zur "Kanzlerakte". Dazu Generalmajor Komossa [Auszug, auf Seite 21 des Buches]:
«Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom
Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit› eingestuft. In ihm
wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der
Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum
jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt
der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum
Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler
Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die
sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben
die Goldreserve n der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.»
Quelle: Gerd-Helmut Komossa, "Die deutsche Karte: Das versteckte Spiel der geheimen Dienste", Ein Amtschef des MAD berichtet, Ares Verlag.
Trotz dem Buches von Komossa galt die "Kanzlerakte" immer noch als Hirngespinst von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern. Was dabei aber völlig ignoriert wurde, ist die Tatsache, dass selbst das Wochenmagazin "ZEIT" in einem ausführlichen Artikel darüber berichtete. Es ging dabei um die Tatsache, dass alle Bundeskanzler einen geheimen, so genannte "Unterwerfungsbrief" unterschreiben müssen. Nur einer wehrte sich zunächst: Will Brandt.
Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT.
An einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, so schildert Egon Bahr die bisher unbekannte Episode, habe ein hoher Beamter dem neuen Bundeskanzler drei Briefe an die Botschafter der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens zur Unterschrift vorgelegt. Darin sollte Brandt zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.
Als Inhaber der Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt auch für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah.
Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, "einen solchen Unterwerfungsbrief" zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Aber er musste sich belehren lassen, dass vor ihm schon Konrad Adenauer, Ludwig Erhard und Kurt Georg Kiesinger diese Briefe unterschrieben hätten. „Also habe ich auch unterschrieben”, habe Willy Brandt ihm gesagt, schreibt Bahr – und sei nie wieder auf das Thema zurückgekommen.
Schon Adenauer, fährt Egon Bahr fort, habe seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Die Briefe der Bundeskanzler an die Vertreter der Siegermächte seien bis heute unbekannt geblieben. Als Bahr die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, habe dieser erstaunt reagiert. „Er hatte von ihnen nichts gewusst”, schreibt Egon Bahr.
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bis hierhin kann es auch gut im VT Teil eines "Investigativen" Forums verschwinden. Aber jetzt der Link von der "ZEIT" der mich doch zum grübeln brachte:
http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet
Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis
Herbst 1969: Bundeskanzler Willy Brandt wird ein Schreiben vorgelegt. Erst weigert er sich, es zu unterzeichnen – dann tut er es doch
Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem Willy Brandt dort eingezogen war. Er erfuhr und genoss die gewaltigen Unterschiede zwischen einem Ressortchef, auch wenn er als Außenminister und Vizekanzler besonders herausgehoben war, und dem Bundeskanzler an der Spitze eines gut eingespielten Regierungsapparates. Das Amt machte richtig Spaß.
Anzeige
Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin, dem er einen informellen Meinungsaustausch anbieten wollte. Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei. Diese Vorwegnahme der Realität im Jahre 1990 konnten die Drei 1949 weder genehmigen noch ahnen. Gravierend für diese ganze Zeitspanne war, dass sie Groß-Berlin aus dem Artikel 23 amputierten, was dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister natürlich vertraut war.
Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger. Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen.
DDR-Staatssekretär Kohl und ich stießen im Kanzleramt mit Unstrut-Wein an
Schon Adenauer hatte seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Sie passte nicht so recht in die Atmosphäre zehn Tage vor der Staatsgründung, und die drei Mächte hatten auch kein Interesse, diese Voraussetzung für den 23.Mai 1949 an die große Glocke zu hängen. Das blieb kein Einzelfall.
Die Einschränkungen der deutschen Souveränität existierten völkerrechtlich unverändert, solange Deutschland geteilt blieb und solange sie nicht durch einen Friedensvertrag förmlich beendet wurden. Durch die Kapitulation am 8.Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15.März 1991 zurück.
Die Sieger pochten auf ihre unkündbaren Kompetenzen während dieser ganzen Zeitspanne, natürlich nicht nur vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik, sondern auch, als sie 1955 zu Verbündeten wurden. Als ich die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, reagierte er zu meiner Überraschung erstaunt; er hatte von ihnen nichts gewusst. Es bedurfte keiner besonderen Absprache: Die beteiligten Deutschen wie die Alliierten hatten das gleiche Interesse, diese Manifestierung der begrenzten deutschen Souveränität nicht öffentlich werden zu lassen.
...hier geht es noch 3 Seiten weiter.
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Also das Handeln der Bundesregierung lässt einen manchmal schon etwas an der Zurechenbarkeit jener zweifeln. Kann es allerdings sein das tatsächlich eine Vormundschaft durch die "Siegermächte" gegeben und immernoch existent ist. Bejaht man dies, würden ruckartige einige VT´s in den Politikthread verschoben werden können und so manche Hoax wäre plötzlich keine mehr.
Was meint ihr? Kann es sein das unsere Regierung nicht mündig ist weitreichende Entscheidungen in Eigenregie zu fällen? Kann es sein das Deutschland immernoch von außen "regiert" wird? Oder ist dies alles nur Spinnerei?
/discuss
LG