@Dragnog Der Entwurf der Alliierten beinhaltete nicht den im heutigen Textlaut des Grundgesetzes stehenden letzten Artikel: 146 des Grundgesetzes.
Na und? Dieser Artikel sagt lediglich aus, dass das GG nichtmehr gilt, wenn irgendwann irgendwer genug Leute zusammenbekommt, die dafür sind eine neue Verfassung zu gestalten. Das ist aber bis jetzt noch nicht geschehen.
nein, dieser Art. 146 Zeigt die "Endlichkeit" des GG auf, heißt, das eine Verfassung vom Volk gewählt die völlige Souveränität herstellt.
§ 3 Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der
Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von
der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages
fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-,
Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die
bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden. Aufgehobene
Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während
der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind.
Du liest dir aber schon selber durch, was du hier postest oder? Da steht drinne, dass die Folgen, welche aus der Rechtsgebung der Alliierten entstanden sind, nicht rückwirkend für nichtig erklärt werden. Das betrifft vor allem Verwaltungsakte etc. und ist vollkommen rechtens.
Außerdem wird gesagt, dass wenn jemand während die Gesetze der Alliierten gültig waren, gegen diese verstoßen hat, weiter nach diesen bestraft werden kann; abgeleitet aus §2 III S.1 StGB.
mein Text:
»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3
SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2
NEUNTER TEIL: Artikel 1
ZEHNTER TEIL: Artikel 4«