2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
09.07.2012 um 22:15@Rainhard
Schrieb ich doch schon. Im letzten Satz.
Schrieb ich doch schon. Im letzten Satz.
Rainhard schrieb:Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.Hier steht es doch.