Bundesverfassungsgericht will Zeit zur Prüfung des ESM
25.06.2012 um 21:45Riva schrieb:Darüber lässt sich streiten.Naja den Japanern hat man ganz bewusst deren Souveraenitaet etwas eingeschraenkt. Siehe den beruehmten Artikel 9 der japanischen Nachkriegsverfassung:
Aber Japan z.b hat einen Friedensvertrag mit denn USA. Und dort ist ganz klar die volle Souveränität Japans etc. geregelt.
" Art. 9 1In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten.
2Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt. "
Jedoch hat Japan seit den 50ern "Selbstverteidigungsstreitkraefte".
Was Deutschland anbelangt hatte es zumindest den Zwei-plus-Vier-Vertrag als de facto Friedensvertrag.
Riva schrieb:Außerdem bin ich der Meinung das Staaten innerhalb von Gemeinschaften niemals ganz souverän sein können. Würde jeder machen was er will, wäre er zwar souverän, aber wahrscheinlich kein guter Partner in gemeinschaftlich Wirtschaftlichen fragen etc..Naja ihre Souveraenitaet "buendeln" wollten die Westeuropaer (oder besser die westeuropaeische Elite) schon direkt nach dem Krieg in der Hohen Behoerde der EGKS und Souveraenitaet ueber bestimmte Bereiche gegenseitiger Partnerschaft zu buendeln ist der Sinn jeder regionalen Gemeinschaft, da ist volle Souveraenitaet illusorisch.