@JohannJunker Genau so fühle ich mich auch, wenn ich an all das hier denke:
-->Der Gouverneursrat (die Euro-Finanzminister) sollen direkten Zugriff auch auf die deutschen Staatsfinanzen haben.
-->Es besteht keine Veröffentlichungspflicht (wie bei der EZB oder der Deutschen Bundesbank).
-->Die Anfangsausstattung von rd. 500 Mrd. Euro Stammkapital kann auf 800 Mrd. erhöht werden (bei einer Zusammenführung mit dem EFSF. Der ESM kann jederzeit weiter erhöht werden.
-->Mit dem ESM können Staatsanleihen von Euro-Risikostaaten (PIGS) gekauft werden, und zwar mit einfacher Mehrheit, d.h. Deutschland als Hauptlastenträger ist leicht zu überstimmen.
-->Nichteingezahlte Milliarden können innerhalb von sieben Tagen »unwiderruflich und uneingeschränkt« (Artikel 9) eingefordert werden.
-->Fallen Länder dafür aus, müssen andere Länder einspringen, wiederum der Sache nach hauptsächlich Deutschland.
-->Der ESM muß keine Bilanz erstellen!
-->Der ESM unterliegt keiner Jurisdiktion!
-->Für ihre Entscheidungen garantiert der ESM den Finanzministern, ihren Direktoren und Mitarbeitern volle Immunität.
-->Staatsanwälte dürfen die Räumlichkeiten der ESM nicht durchsuchen und keine Anklage erheben.
-->Deutschland trägt ein Gesamtrisiko von 27 Prozent.
-->Der ESM stellt eine »Mischung zwischen hochspekulativen Hedgefonds und Mega-Staatsfonds« dar (E. Grandinger). Er darf einzelne Euro-Staaten retten, Garantien aussprechen, Aktien, Immobilien und Edelmetalle weltweit kaufen, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen.
-->Die Gehälter der ESM-Mitarbeiter bleiben geheim, »bewegen sich vermutlich in Millionenhöhe« und werden nicht besteuert (E. Grandinger).
-->Bafin hat kein Qualifikationsprüfungsrecht bei der Einstellung von leitenden Mitarbeitern (wie bei deutschen Banken).
-->Artikel 21 legt juristisch verbindlich die Gemeinschaftshaftung im Euroraum fest.
aus:
http://www.walthari.com/bwh2.html (Archiv-Version vom 20.06.2012)