Prometheus schrieb am 28.01.2008:Ist doch gut zu wissen das man in der Zukunft die Erlaubnis bekommt seine Freundin zu überwachen oder einfach nur den "Voyrismus" zu fördern ...
... hab ne schöne heiße Nachbarin und ich denke Sie ist in der Al Qauda lieber Herr Richter deshalb hab ich Sie überwacht.
Was so ironisch klingt passiert in gewisser Hinsicht wirklich! Es gibt eine menge von Betroffenen, die verdächtigt wurden und anschließend vom BKA überwacht. Die Betroffenen erfahren das alles im Detail später durch ihren Anwalt wenn es zu einer Anklage kommt aber der Verdächtigte dann sich doch als Unschuldiger entpupt.
Solche Leute berichten das sie durch ihren Anwalt auch darüber aufgeklärt wurden das die BKA bei der Überwachung Richtlinien mehrmals missachtet hat, je nach Operationsstufe haben sie auch Regeln zu befolgen. So z.B. bei der körperlichen Intimität der verdächtigten Personen, wenn kein Grund bestehe darf man z.B. eine beobachtete Person etwa nicht beim duschen filmen, es sei denn man kann dafür Gründe liefenr die es notwendig machen. Das Problem war das solche Regeln zig mal missachtet wurden, es fehlten die Gründe für eine solche intensive Beobachtung.
Man kann nur davon ausgehen das die Beamten unter sich solche schwache Regeln einfach verletzen.
Die Betroffenen erzählen das sie natürlich versucht haben deswegen eine Anklage zu erheben, aber Erfahrungsmäß ist eine solche Anklage selten von Erfolg gekrönnt und erstreckt sich oft über viele Jahre.
Dabei sei erwähnt das man von Glück reden kann wenn es zu Anklage kommt und man von der ganzen Überwachungssache erfährt, in den meisten Fällen merkt die BKA früh genug das die beobachtete Person harmlos ist und zieht sich zurück und es existieren keinerlei gesetzliche Verpflichtungen das eine solche Person darüber aufgeklärt wird das es verdächtigt wurde und man über Zeiträume von Monaten bis Jahre sein Leben beobachtet hat und dann doch zum Schluss kam harmlos.