Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
29.12.2010 um 23:58Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
30.12.2010 um 00:00@lala108
Sie müssen nicht dabei sein. Es reicht zu wissen dass das nicht volljährige Kind eine Beziehung mir einem >18Jahre hat und schon kann man die Polizei einschalten. Weiteres wird in einem geschickten Verhör geklärt
Das soll übrigens nicht heißen dass ich das gut finde
Sie müssen nicht dabei sein. Es reicht zu wissen dass das nicht volljährige Kind eine Beziehung mir einem >18Jahre hat und schon kann man die Polizei einschalten. Weiteres wird in einem geschickten Verhör geklärt
Das soll übrigens nicht heißen dass ich das gut finde
Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
30.12.2010 um 00:07@Valentini
wenn Sie 16-17 ist und sich für bereit fühlt, und Mädels sind halt früh reifer als Jungs, was soll daran schlimm sein? und ich rede nicht von kids von 11-12 und Jünger,das ist was anderes! das sehe ich es auch ein das es Strafbar sein sollte! 100 pro.
wenn Sie 16-17 ist und sich für bereit fühlt, und Mädels sind halt früh reifer als Jungs, was soll daran schlimm sein? und ich rede nicht von kids von 11-12 und Jünger,das ist was anderes! das sehe ich es auch ein das es Strafbar sein sollte! 100 pro.
Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
30.12.2010 um 00:12@lala108
Frage nicht mich, sondern frage den Gesetzgeber
Und so weit ich weiß wird da schon unterteilt in gewisse Altersklassen
Frage nicht mich, sondern frage den Gesetzgeber
Und so weit ich weiß wird da schon unterteilt in gewisse Altersklassen
Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
30.12.2010 um 00:42§ 182 des Strafgesetzbuches wurde zuletzt aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31. Oktober 2008 geändert[1]. Dabei wurden die Schutzaltersgrenzen der Tatbestandsalternativen des neu gefassten § 182 Absatz 1 und des neu eingefügten Absatz 2 von 16 auf 18 Jahre angehoben. Das Mindestalter des Täters von 18 Jahren, das früher Bedingung für eine Strafbarkeit war, wurde hinsichtlich des Ausnutzens einer Zwangslage (Absatz 1) gestrichen. Neu eingefügt wurden Absatz 2 (früher in Absatz 1 enthalten) sowie Absatz 4, der nun Versuchsstrafbarkeit anordnet. Die Änderungen traten zum 5. November 2008 in Kraft.
§ 182 Absatz 1 verbietet sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage dazu gebracht wurde. In Absatz 2 werden sexuelle Handlungen eines über 18-Jährigen gegen ein Entgelt mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Schließlich werden in Absatz 3 sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“
Quelle: Wikipedia.
Naja, also wenn ich mir jetzt das so durchlese, klingt das für mich aber schon so, wie ich das immer gedacht hab... Scheint ja nicht so schlimm geändert worden zu sein, wie der Anfangspost schildert, obwohl ich mir natürlich lange nicht den ganzen Thread durchgelesen hab.
§ 182 Absatz 1 verbietet sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage dazu gebracht wurde. In Absatz 2 werden sexuelle Handlungen eines über 18-Jährigen gegen ein Entgelt mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Schließlich werden in Absatz 3 sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“
Quelle: Wikipedia.
Naja, also wenn ich mir jetzt das so durchlese, klingt das für mich aber schon so, wie ich das immer gedacht hab... Scheint ja nicht so schlimm geändert worden zu sein, wie der Anfangspost schildert, obwohl ich mir natürlich lange nicht den ganzen Thread durchgelesen hab.
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