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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
07.09.2007 um 12:26Link: oraclesyndicate.twoday.net (extern)
Auch wenn es keiner mitgekriegt hat, es gibt ein neues Sexualstrafrecht.
Liest man das einfach durch, dann scheint da nichts schlimmes dran. Analysiert man es aber genau, dann kommen folgende Sachen dabei raus:
--------------------
- Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.
-Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.
-Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert it, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.
-Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zuverstehen.
-Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene.
-Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)
-Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe).
Auch wenn es keiner mitgekriegt hat, es gibt ein neues Sexualstrafrecht.
Liest man das einfach durch, dann scheint da nichts schlimmes dran. Analysiert man es aber genau, dann kommen folgende Sachen dabei raus:
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- Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.
-Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.
-Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert it, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.
-Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zuverstehen.
-Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene.
-Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)
-Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe).