Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 13:51Im Bayerischen Gesetz ( womöglich in ganz Deutschland? ) darf ein Jugendlicher ab Vierzehn Jahren den Geschlechtsverkehr mit gleichaltrigen oder minderjährigen über Vierzehn ausüben. Nun erschließt sich jedoch eine Logik beim folgenden nicht, der Jugendliche darf ab Vierzehn den Geschlechtsverkehr z.B. mit einem Siebzehnjährigen ausüben, vergeht ein Jahr ist dieser jedoch gezwungen Drei Jahre zu warten bis das ausüben des Geschlechtsverkehrs wieder gestattet ist. Ist das eine Dummheit oder gescheite Logik? Sollte nicht gleich das Alter ab dem der Geschlechtsverkehr mit jedem ausgeübt werden darf bei Sechzehn liegen?