Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 15:37@Belafonte
@wobel
Genau, in solchen Fällen würden dann die Eltern Ärger bekommen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, das müsste dann individuell geprüft werden.
@wobel
Genau, in solchen Fällen würden dann die Eltern Ärger bekommen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, das müsste dann individuell geprüft werden.