Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 14:31@BlackPearl
Die einen sagen, die Kinder seien heute nicht aufgeklärt. Die anderen sagen, die Kinder sind heute zu sehr aufgeklärt. Diese Positionen wird man nie zueinander bringen.
Die einen sagen, die Kinder seien heute nicht aufgeklärt. Die anderen sagen, die Kinder sind heute zu sehr aufgeklärt. Diese Positionen wird man nie zueinander bringen.
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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 14:43@DieSache
das stimmt
bei uns wurde im Unterricht gesundheitlich aufgeklärt, heute wird gesundheitlich und funktional aufgeklärt, je nach Bundesland
das stimmt
bei uns wurde im Unterricht gesundheitlich aufgeklärt, heute wird gesundheitlich und funktional aufgeklärt, je nach Bundesland
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11.11.2012 um 14:45Die wissen was und wie mans tut, aber eben nicht worauf es normalerweise ankommt, was den Schutz und die Verhütung von Geschlechtserkrankungen und Schwangerschaft betrifft!
Aber man lebt denen ja auch so manches vor und Jugendliche haben ja fast freien Zugang zu allen möglichen Medien in denen Sexualität ganz wie alltägliches dargestellt wird.
Am üblesten find ich dass die U18 nichtmal geschützt davor sind, von Vollpfosten angemacht zu werden die denen dann ihr Geschlechtsteil zeigen ect pp...
Aber man lebt denen ja auch so manches vor und Jugendliche haben ja fast freien Zugang zu allen möglichen Medien in denen Sexualität ganz wie alltägliches dargestellt wird.
Am üblesten find ich dass die U18 nichtmal geschützt davor sind, von Vollpfosten angemacht zu werden die denen dann ihr Geschlechtsteil zeigen ect pp...
Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 14:47@DieSache
DieSache schrieb:Am üblesten find ich dass die U18 nichtmal geschützt davor sind, von Vollpfosten angemacht zu werden die denen dann ihr Geschlechtsteil zeigen ect pp...davor wäre ich auch als Ü18 gerne geschützt...
Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 14:48Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 14:49Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 14:52Zum Glück hab ich keine Kinder die ich schützen sollte, aber wenn ich welche hätte, würde da schon schauen denen zu vermitteln wo und wie sie sich im Internet verhalten sollen, leider suchen sich diese Vollpfosten eh immer welche aus, wo der Familienverband nicht der beste ist.
Jugendliche sollten geschützt werden vor schädlichen Einflüssen auf deren Entwicklung, daher ist das Jugenschutzgesetz bezüglich rechtlich zulässigem Geschlechtsverkehr auch absolut richtig und angebracht!
Jugendliche sollten geschützt werden vor schädlichen Einflüssen auf deren Entwicklung, daher ist das Jugenschutzgesetz bezüglich rechtlich zulässigem Geschlechtsverkehr auch absolut richtig und angebracht!
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11.11.2012 um 14:59@DieSache
Wie willst du Jugendliche vor Exhibitionisten schützen? Der Gedanke ist absurd. Du kannst weder die einen immer im Haus halten, noch allen Männern Schlösser an die Hosen machen.
Wie willst du Jugendliche vor Exhibitionisten schützen? Der Gedanke ist absurd. Du kannst weder die einen immer im Haus halten, noch allen Männern Schlösser an die Hosen machen.
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11.11.2012 um 15:16@saba_key
na indem ich als Erwachsener ihnen vermittel, dass sollte sowas auf irgendeiner Seite, in irgendeinem Chat vorkommen, sie dies dann auch melden, wenn sie "angemacht" und belästigt werden!
na indem ich als Erwachsener ihnen vermittel, dass sollte sowas auf irgendeiner Seite, in irgendeinem Chat vorkommen, sie dies dann auch melden, wenn sie "angemacht" und belästigt werden!
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11.11.2012 um 15:20Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 15:22Kommunikation und Aufklärung sind denke ich der beste Weg zur Prävention, wenn Kinder und Jugendliche wissen und man ihnen verständlich die Gefahren des Internets erklärt, dann kann man schon schlimmeres verhindern, denn dann haben sie das nötige Rüstzeug um dagegen vor zu gehen, sollte ihnen sojemand im Netz begegnen!
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11.11.2012 um 15:23Also laut aktueller Berichterstattung können auch Volljährige eine sexuelle Beziehungen zu Jugendlichen ab 14 haben.
Hier darf es sich nur nicht um Schutzbefohlene handeln oder finanzielle Gefälligkeiten ein Grund dafür sein.
Ich finde diese rechtliche Regelung so gut. So bleibt es den Jugendlichen und ihren Eltern überlassen wie sie zu diesem durch und durch privaten Thema stehen.
Die Überschätzung von Sexualität führt vor allem zu einer (selbst-) Stigmatisierung von Sexualopfern und Entäuschung von Erwartungen. Das Mystisch aufgebauschte jungfernschafts Kram hatte in Zeiten ohne Verhütung ja noch einen gewissen Sinn. Heute wo Leute Sex aus Genuss betreiben sollte man von diesem in entäuschung und anspruchdenken geprägten Ritus ab kommen.
Hier darf es sich nur nicht um Schutzbefohlene handeln oder finanzielle Gefälligkeiten ein Grund dafür sein.
Ich finde diese rechtliche Regelung so gut. So bleibt es den Jugendlichen und ihren Eltern überlassen wie sie zu diesem durch und durch privaten Thema stehen.
Die Überschätzung von Sexualität führt vor allem zu einer (selbst-) Stigmatisierung von Sexualopfern und Entäuschung von Erwartungen. Das Mystisch aufgebauschte jungfernschafts Kram hatte in Zeiten ohne Verhütung ja noch einen gewissen Sinn. Heute wo Leute Sex aus Genuss betreiben sollte man von diesem in entäuschung und anspruchdenken geprägten Ritus ab kommen.
Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 15:24Diese Gesetze sind eh Schwachsinn, man kann sie nicht kontrollieren. Man sollte lieber darauf achten, die "Kinder" vernünftig aufzuklären, verhindern kann man das eh nicht... Natürlich sollte es illegal bleiben, dass ü18-jährige mit jüngeren Schlafen, aber ich finde, so genau macht das keinen Sinn.
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11.11.2012 um 15:25@neonbible
es ist garnicht illegal, dass u18-jährige mit jüngeren schlafen - so lange die mindestens 14 sind.
es ist garnicht illegal, dass u18-jährige mit jüngeren schlafen - so lange die mindestens 14 sind.
Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.
11.11.2012 um 15:32@neonbible
Also wenn ein Mann ein 8 jähriges Mädchen bequatscht und sie in Sex einwilligt, willst du das völlig legal und straffrei erfolgen?
Irgendwo braucht man bei aller Liberalität auch Schutzklauseln. Auch wenn die weise gewählt sein sollten.
Ich finde die Grenze bei 14 nicht schlecht gewählt, da sie allgemein mit dem Erwachen der Sexualität zusammenfällt.
Also wenn ein Mann ein 8 jähriges Mädchen bequatscht und sie in Sex einwilligt, willst du das völlig legal und straffrei erfolgen?
Irgendwo braucht man bei aller Liberalität auch Schutzklauseln. Auch wenn die weise gewählt sein sollten.
Ich finde die Grenze bei 14 nicht schlecht gewählt, da sie allgemein mit dem Erwachen der Sexualität zusammenfällt.
Aniara
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11.11.2012 um 15:33Folgende Tabelle ist doch recht übersichtlich wie ich finde:
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11.11.2012 um 15:35@Aniara
Wenn beide unter 14 sind ist es auch kein Problem, da sie noch nicht Deliktsfähig sind. Verboten ist es natürlich, aber nicht ahndbar.
Wenn beide unter 14 sind ist es auch kein Problem, da sie noch nicht Deliktsfähig sind. Verboten ist es natürlich, aber nicht ahndbar.