Ein Parteiausschluss ist die schärfste Sanktionsmaßnahme, um parteischädigendes Verhalten eines Mitglieds zu ahnden.
Voraus gehen muss zwingend das Parteiordnungsverfahren, das aufgrund des Artikels 21 des Grundgesetzes (Wirken von Parteien bei der politischen Willensbildung) eingeführt wurde, um Willkür zu verhindern: andersdenkende Mitglieder nur aufgrund ihrer Meinung loszuwerden beispielsweise. Das Parteiordnungsverfahren verhängt Strafen bis hin zum Parteiausschluss, beides geregelt gemäß § 10 Parteiengesetz.
Auszug Wiki:
Das Parteiordnungsverfahren ist in der Satzung der jeweiligen Partei geregelt. Meist verfügen Parteien darüber hinaus über eine Schiedsordnung (in Deutschland Pflicht), in der Details geregelt sind.
In Deutschland sind die Parteien gemäß § 10 Parteiengesetz verpflichtet, in ihrer Satzung
- die zulässigen Ordnungsmaßnahmen (Parteistrafen);
- die Gründe für Ordnungsmaßnahmen und
- die zuständigen Organe (Parteischiedsgerichte) für die Festlegung von Ordnungsmaßnahmen
zu regeln.
Als Parteistrafen werden vielfach vorgesehen:
- die Erteilung einer Rüge;
- die zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteiämtern und Funktionen;
- das zeitweilige Ruhen von Rechten aus der Mitgliedschaft;
- der Parteiausschluss.
Ein SPD-Schiedsgericht Hannover hat im Parteiordnungsverfahren ein Ruhen der Mitgliedschaft Edathys für drei Jahre beschlossen. Man sah wohl keine Möglichkeit eine höhere Sanktion zu verhängen, da
"Edathy war wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials vor Gericht angeklagt worden, das Landgericht Verden hatte den Prozess aber gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Edathy gilt damit juristisch weiter als unschuldig und ist nicht vorbestraft. Er war Anfang 2014 von allen Ämtern zurückgetreten." (Quelle:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-06/sebastian-edathy-spd-parteiausschlussverfahren)
Gegen diesen Beschluss hat die Bundes-SPD Berufung eingelegt und es kam zu einem weiteren Verfahren, in dem der jetzt von der Bundeschidskommission geschlossene Vergleich zumindest ein Teilerfolg der Bundes-SPD beinhaltet: Edathy muss seine Mitgliedschaft nun fünf Jahre ruhen lassen. Gewollt hat die Bundes-SPD immer den Parteiausschluss.
Das ist aber aufgrund der gesetzlich angeordneten Verfahren nicht so einfach möglich. Eine demokratische Partei kann nicht diktatorisch geführt werden. Und das ist auch gut so. Auch wenn es im Fall Edathy sehr schmerzt...