ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice
07.12.2024 um 17:04Die Bundesnetzagentur hat sich an die Vorgaben der ITU zu halten. Frequenzkoordinierungen für Sender, die ins Ausland reichen, müssen mit den entsprechenden Ländern abgestimmt werden.
Ich meine halt, dass wenn ein Rundfunksender auf Mittelwelle im DRM-Modus senden möchte und es eine geeignete Frequenz hierfür gibt, dann soll er dies - unter Einhaltung von Leistungs-, Richtstrahl- und ggf. Sendezeitauflagen (da Mittelwellen nachts weiter reichen gab und gibt es Sender, die nur tagsüber senden durften oder dürfen, weil sie sonst andere Sender stören) - dürfen.
Man sollte die Rundfunkgebühr in eine Art Infrastrukturabgabe (für die Verbreitungsinfrastruktur) umwandeln. Grundsätzlich sollte es einer Rundfunkanstalt möglich sein, eigene Sendeanlagen zu betreiben - sofern man geeignete Objekte findet oder errichtet, was unter genehmigungstechnischen Aspekten meist schwierig sein dürfte - oder dies der Sendenetzgesellschaft, die von Rundfunkgebühren und teilhabenden Anstalten finanziert wird, überlassen, wofür diese eine entsprechende Gebühr zu zahlen hat, dafür sich nicht um den Sender kümmern muss. Natürlich sollte es auch möglich sein, manche Sender selbst und manche von der Sendegesellschaft zu betreiben.
Daneben sollte es noch einige wenige (höchstens 3 bis 4 regionale) und 1 bundesweites Hörfunkprogramm, sowie 1 bundesweites Fernseh- und ein regionales Fernsehprogramm des öffentlichen Rundfunks geben. Bei der Berichterstattung in diesen Programmen sollte Qualitätsjournalismus oberstes Gebot sein. Diese Programme sollten im Krisenfall die wichtigsten Informationen liefern.
Verbreitung sollte überwiegend über die üblichen Verbreitungswege erfolgen (viele Mobiltelefone können auch UKW und warum keine DVB-T2 Tuner in Smartphones einbauen), weil dies kein Datenvolumen verbraucht und auch für den Datenschutz bestens ist. Außerdem gibt es sehr viele Radio- und Fernsehgeräte.
Ich meine halt, dass wenn ein Rundfunksender auf Mittelwelle im DRM-Modus senden möchte und es eine geeignete Frequenz hierfür gibt, dann soll er dies - unter Einhaltung von Leistungs-, Richtstrahl- und ggf. Sendezeitauflagen (da Mittelwellen nachts weiter reichen gab und gibt es Sender, die nur tagsüber senden durften oder dürfen, weil sie sonst andere Sender stören) - dürfen.
Man sollte die Rundfunkgebühr in eine Art Infrastrukturabgabe (für die Verbreitungsinfrastruktur) umwandeln. Grundsätzlich sollte es einer Rundfunkanstalt möglich sein, eigene Sendeanlagen zu betreiben - sofern man geeignete Objekte findet oder errichtet, was unter genehmigungstechnischen Aspekten meist schwierig sein dürfte - oder dies der Sendenetzgesellschaft, die von Rundfunkgebühren und teilhabenden Anstalten finanziert wird, überlassen, wofür diese eine entsprechende Gebühr zu zahlen hat, dafür sich nicht um den Sender kümmern muss. Natürlich sollte es auch möglich sein, manche Sender selbst und manche von der Sendegesellschaft zu betreiben.
Daneben sollte es noch einige wenige (höchstens 3 bis 4 regionale) und 1 bundesweites Hörfunkprogramm, sowie 1 bundesweites Fernseh- und ein regionales Fernsehprogramm des öffentlichen Rundfunks geben. Bei der Berichterstattung in diesen Programmen sollte Qualitätsjournalismus oberstes Gebot sein. Diese Programme sollten im Krisenfall die wichtigsten Informationen liefern.
Verbreitung sollte überwiegend über die üblichen Verbreitungswege erfolgen (viele Mobiltelefone können auch UKW und warum keine DVB-T2 Tuner in Smartphones einbauen), weil dies kein Datenvolumen verbraucht und auch für den Datenschutz bestens ist. Außerdem gibt es sehr viele Radio- und Fernsehgeräte.