Reform der GEZ
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27.12.2014 um 15:19Reform der GEZ
28.12.2014 um 10:13Geht´s hier in diesem Thread jetzt eigentlich um die GEZ oder darum, dass ihr Euch streiten könnt?
Ich lese so viele verschiedene Aussagen zum Thema GEZ und ich weiß jetzt nicht so wirklich, was da passiert.
Ich lese so viele verschiedene Aussagen zum Thema GEZ und ich weiß jetzt nicht so wirklich, was da passiert.
Reform der GEZ
28.12.2014 um 18:34@dog
Dafür sind die Eintreibungsmethoden der "neuen" GEZ äußerst umstritten, an Einschüchterungsversuchen mangelt es jedenfalls nicht. Beim surfen entdeckte ich eine interessante Seite, wie man sich dagegen wehren kann:
Dafür sind die Eintreibungsmethoden der "neuen" GEZ äußerst umstritten, an Einschüchterungsversuchen mangelt es jedenfalls nicht. Beim surfen entdeckte ich eine interessante Seite, wie man sich dagegen wehren kann:
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29.12.2014 um 01:45@Streckenläufer
Die Ausführungen stammen vom März diesen Jahres. Gibt es eigentlich auch etwas Aktuelleres?
Die Ausführungen stammen vom März diesen Jahres. Gibt es eigentlich auch etwas Aktuelleres?
Reform der GEZ
29.12.2014 um 02:24Die GEZ ist ein kleines Zeichen dessen, was möglich ist, im Raubtierkapitalismus. Niemand regt sich auf, keiner geht dagegen an...Super Bilanzen für die, die kassieren. Geld gemacht aus Nichts, für nichts....das ist echt eine erstrebenswerte Aktion, für echte Skrupellosigkeit.^^
Reform der GEZ
29.12.2014 um 06:00@Streckenläufer
Sehr interessant,ne Naziseite welche die Diffamierung der Wehrmacht in der BRD bitterlichst beklagt.
Da werden Täter,also Kriegsverbrecher,zu Opfern umgedeutet.Deutsche Taeter sind keine Opfer,sie sind immer noch Taeter
Sehr interessant,ne Naziseite welche die Diffamierung der Wehrmacht in der BRD bitterlichst beklagt.
Da werden Täter,also Kriegsverbrecher,zu Opfern umgedeutet.Deutsche Taeter sind keine Opfer,sie sind immer noch Taeter
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29.12.2014 um 10:33@Warhead
Hatte nicht darauf geachtet, von wem die Seite herausgegeben wird. Insofern erübrigt meine Frage nach der Aktualität.
Hatte nicht darauf geachtet, von wem die Seite herausgegeben wird. Insofern erübrigt meine Frage nach der Aktualität.
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29.12.2014 um 17:20@emz
@Warhead
Ach herrje, wollte hier natürlich keine Seite der Rechten Szene verlinken; habe nur auf den Text, aber nicht auf den Herausgeber geachtet :-(((
Mich interessierte halt nur, in wieweit die GEZ überhaupt vollstrecken darf und ob es Möglichkeiten gibt sich dagegen zu wehren, der Inhalt erschien mir recht interessant.
@Mods: Es liegt in Eurem Ermessen meinen obigen Beitrag zu löschen, habe mich hier mächtig im Link vergriffen :-(
@Warhead
Ach herrje, wollte hier natürlich keine Seite der Rechten Szene verlinken; habe nur auf den Text, aber nicht auf den Herausgeber geachtet :-(((
Mich interessierte halt nur, in wieweit die GEZ überhaupt vollstrecken darf und ob es Möglichkeiten gibt sich dagegen zu wehren, der Inhalt erschien mir recht interessant.
@Mods: Es liegt in Eurem Ermessen meinen obigen Beitrag zu löschen, habe mich hier mächtig im Link vergriffen :-(
Reform der GEZ
29.12.2014 um 17:43Also ich habe noch nicht einmal einen "richtigen" bescheid erhalten, auf einen widerspruch bezüglich einer nicht möglichen befreiung habe ich nicht mal eine antwort erhalten...sehr mysteriös...bin gespannt, wie das weiter geht.
Der link war aber gut, so in etwa habe ich es schon häufiger gelesen...;-)@Streckenläufer
Der link war aber gut, so in etwa habe ich es schon häufiger gelesen...;-)@Streckenläufer
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29.12.2014 um 18:17@Streckenläufer
Die seite ist echt gut...;-)
Wo ist Art. 1 und 4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte? Jeder Mensch ist frei an unveräusserlichen Rechten, und “niemand darf Zwangsmitglied von irgendwas sein?”http://krisenfrei.wordpress.com/2014/07/04/gez-widerspruch-gegen-beitragsbescheid-jetzt/
Ich konnte bereits eine Zwangsvollstrechkung abwehren.
Die seite ist echt gut...;-)
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29.12.2014 um 19:04@emz
@Warhead
Ich würde niemanden empfehlen den "Ratschlägen" von solchen Seiten zu folgen !
@Gentian
Auf diesen Firlefanz wie, "da ist ja keine Unterschrift", damit sollte man besser gar nicht anfangen !
Von der Rundfunkgebühr kann man nur unter bestimmten Umständen befreit werden.
@Warhead
Gentian schrieb:http://krisenfrei.wordpress.com/2014/07/04/gez-widerspruch-gegen-beitragsbescheid-jetzt/Die Seite zählt zu den Krisenschwurblern und anderen Querulanten(volksbetrugsnet) !
Ich würde niemanden empfehlen den "Ratschlägen" von solchen Seiten zu folgen !
@Gentian
Gentian schrieb:Also ich habe noch nicht einmal einen "richtigen" bescheid erhalten, auf einen widerspruch bezüglich einer nicht möglichen befreiung habe ich nicht mal eine antwort erhalten...sehr mysteriös...bin gespannt, wie das weiter geht.Du wirst schon einen richtigen Bescheid erhalten haben.
Auf diesen Firlefanz wie, "da ist ja keine Unterschrift", damit sollte man besser gar nicht anfangen !
Von der Rundfunkgebühr kann man nur unter bestimmten Umständen befreit werden.
Wer kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen?http://www.vz-nrw.de/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren
Einen Befreiungsantrag stellen können:
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
nicht bei den Eltern lebende Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
(§ 27 e BVG)
Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches - SGB XII)
Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG)
Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches - SGB VIII)
taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie § 27 des BVG.
Die Bedürftigkeit muss mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachgewiesen werden.
Reform der GEZ
29.12.2014 um 19:09@che71
Naja, wenn du das sagst...;-)
Wie sieht ein ebscheid denn aus??? Ich habe einzig und allein ein negativkontoauszug erhalten. Wann der zu begleichen ist, keine angabe.
Ab 1.2.2015 betrag x...
Das wars. Einen antrag auf befreiung kam ich zugeschickt, obwohl sie wussten, dass ich gar einen anspruch habe...häää???
Danach kam ein netter brief von mir. ob sie mich veräppeln wollen und ich widersprach aufgrund des nicht einhaltens von gleichheitsgesetz und null gerechtugkeit, denn artikel 4 sgb absatz 41-46 sollte man sich mal durchlesen, auf den berufen sie sich nämlich...;-)
Naja, wenn du das sagst...;-)
Wie sieht ein ebscheid denn aus??? Ich habe einzig und allein ein negativkontoauszug erhalten. Wann der zu begleichen ist, keine angabe.
Ab 1.2.2015 betrag x...
Das wars. Einen antrag auf befreiung kam ich zugeschickt, obwohl sie wussten, dass ich gar einen anspruch habe...häää???
Danach kam ein netter brief von mir. ob sie mich veräppeln wollen und ich widersprach aufgrund des nicht einhaltens von gleichheitsgesetz und null gerechtugkeit, denn artikel 4 sgb absatz 41-46 sollte man sich mal durchlesen, auf den berufen sie sich nämlich...;-)
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29.12.2014 um 19:24@Gentian
Vor Gericht wirst du damit keinen Erfolg haben.
Gentian schrieb:Naja, wenn du das sagst...;-)Nicht weil ich das sage, sondern weil das allgemein bekannt ist !
Gentian schrieb:Wie sieht ein ebscheid denn aus??? Ich habe einzig und allein ein negativkontoauszug erhalten. Wann der zu begleichen ist, keine angabe.Dann wirst du auch über einen bestimmten Zeitraum keine Gebühren gezahlt haben.
Ab 1.2.2015 betrag x...
Gentian schrieb:Das wars. Einen antrag auf befreiung kam ich zugeschickt, obwohl sie wussten, dass ich gar einen anspruch habe...häää???Ob du jetzt einen Antrag auf Befreiung zugeschickt bekommst oder nicht, sagt nichts darüber aus, ob du von den Rundfunkgebühren befreit werden kannst oder nicht !
Gentian schrieb:Danach kam ein netter brief von mir. ob sie mich veräppeln wollen und ich widersprach aufgrund des nicht einhaltens von gleichheitsgesetz und null gerechtugkeit, denn artikel 4 sgb absatz 41-46 sollte man sich mal durchlesen, auf den berufen sie sich nämlich...;-)Den Brief hättest du dir sparen können. Wenn du nicht zu dem Personenkreis zählst, für den eine Befreiung in Frage kommt, wirst du die Rundfunkgebühren zahlen müssen.
Vor Gericht wirst du damit keinen Erfolg haben.
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29.12.2014 um 19:32@che71
Ich habe noch nie gez-gebühren bezahlt. Habe bei der befreiungsarie jedenfalls für mich eine lücke gefunden, die dem grundgesetz widerspricht, obwohl ich der meinung bin, dass die gebühr grundsätzlich dem gleichheitsgesetz widerspricht...;-)
Bisher habe ich keinen weiteren brief erhalten. Es ist mucksmäuschenstill.
Bei einem bescheid erwarte ich, dass dieser auch eindeutig gekennzeichnet als solcher ist.
Handelt es sich um eine gebühr wird eine leistung erbracht. Aber diese leistung wird nicht von jedem gewollt und auch nicht genutzt, deswegen passt die "zwangsabgabe" schon recht gut. Es ist kein beitrag mehr, da haben sie auf die vielen leute reagiert, die nie gezahlt haben, weil sie keine geräte angaben, mit denen sie diese leistung auch in anspruch nehmen können, wenn sie denn wollten.
Die gebühr ist
Gesetzlich geregelt ist es nur unter den ländern, aber nicht im bund, von daher dürfen sie auch nicht zwangsvollstrecken...und erst recht nicht geld eintreiben.
Ich habe noch nie gez-gebühren bezahlt. Habe bei der befreiungsarie jedenfalls für mich eine lücke gefunden, die dem grundgesetz widerspricht, obwohl ich der meinung bin, dass die gebühr grundsätzlich dem gleichheitsgesetz widerspricht...;-)
Bisher habe ich keinen weiteren brief erhalten. Es ist mucksmäuschenstill.
Bei einem bescheid erwarte ich, dass dieser auch eindeutig gekennzeichnet als solcher ist.
Handelt es sich um eine gebühr wird eine leistung erbracht. Aber diese leistung wird nicht von jedem gewollt und auch nicht genutzt, deswegen passt die "zwangsabgabe" schon recht gut. Es ist kein beitrag mehr, da haben sie auf die vielen leute reagiert, die nie gezahlt haben, weil sie keine geräte angaben, mit denen sie diese leistung auch in anspruch nehmen können, wenn sie denn wollten.
Die gebühr ist
Eine Gebühr (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein Entgelt, das gesetzlich geregelt ist,Also ist die gez eine behörde, die eine entlohnung fordert für dinge, die sie zwar leistet, aber die nicht von jedem genutzt wird. Das widerspricht sich.
Gesetzlich geregelt ist es nur unter den ländern, aber nicht im bund, von daher dürfen sie auch nicht zwangsvollstrecken...und erst recht nicht geld eintreiben.
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29.12.2014 um 19:53@Gentian
Deshalb gibt es ja jetzt eine Abgabe pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät.
Man hat auf die veränderte Nutzung durch das Internet reagiert. Da jetzt niemand mehr sagen kann, er hätte kein Radio oder TV, aber einen PC !
Du kannst natürlich dem Rundfunkgebührenbescheid widersprechen, aber zahlen musst trotzdem erst mal.
Gentian schrieb:Ich habe noch nie gez-gebühren bezahlt.Aber irgendwann warst du ja mal gebührenpflichtig ?! Sonst könnte es ja keine Gebührenforderung geben !
Gentian schrieb:Habe bei der befreiungsarie jedenfalls für mich eine lücke gefunden, die dem grundgesetz widerspricht, obwohl ich der meinung bin, dass die gebühr grundsätzlich dem gleichheitsgesetz widerspricht...;-)Darauf würde ich mich lieber nicht verlassen. Ob du der Meinung bist, ist für die Rechtsprechung unerheblich.
Gentian schrieb:Handelt es sich um eine gebühr wird eine leistung erbracht.Es wird ja auch eine Leistung erbracht, die Bereitstellung von Informationen. Ob du diese nutzt oder nicht, ist ja deine Entscheidung.
Deshalb gibt es ja jetzt eine Abgabe pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät.
Man hat auf die veränderte Nutzung durch das Internet reagiert. Da jetzt niemand mehr sagen kann, er hätte kein Radio oder TV, aber einen PC !
Gentian schrieb:Gesetzlich geregelt ist es nur unter den ländern, aber nicht im bund, von daher dürfen sie auch nicht zwangsvollstrecken...und erst recht nicht geld eintreiben.Da unterliegst du auch einem Irrtum ! Die Rundfunkgebühren werden von den jeweiligen Bundesländern eingezogen. Das ist ja im Rundfunkstaatsvertrag geregelt.
Du kannst natürlich dem Rundfunkgebührenbescheid widersprechen, aber zahlen musst trotzdem erst mal.
Reform der GEZ
29.12.2014 um 20:34@che71
Das ist das übliche geblarr...;-) nicht böse sein, aber eine gebühr kann man nur erheben, wenn eine leistung auch in anspruch genommen wird. Dazu müsset ich auch einen vertrag unterschreiben.
Ob ich aufgrund einer gebührenordnung auch gebührenpflichtig bin, steht hier ausser frage, wenn ich die leistung auch in anspruch nehme. Ich habe tatsächich noch nie gezahlt. Vor 2 moanten durchflutete unser land ( brandenburg ) eine ganze gez-welle. In der alle haushalte angeschrieben wurden, die man im einwohnermeldeamt finden konnte. Egal, ob schon angemeldet oder nicht...;-) konten, die schon bestanden, wurden ignoriert und beiträge nochmal von 2 jahren gefordert. Haushalte, die noch nicht angemeldet wurden, wurden nun angeschrieben, denn man hat eine rückeinforderungsfrist von 3 jahren, danach kann man und darf man gelder nicht mehr "eintreiben".
So hatten auch die fleissigen beitragszahler nochmal ärger mit der gez, da dort wohl so einiges schief lief.
Meine vermutung dazu sind eben die ansprüche auf zahlungsleistungen innerhalb einer 3 jahresfrist.
Hier nochmal eine seite, die darauf hinweist, dass zwangsvollstreckungen mit fehlendem eingangsbescheid rechtswidrig sind, ausserdem gibt es zahlreiche formfehler von bescheiden, auf die man achten sollte, will man sich einer vollstreckung widersetzen.
http://www.netzplanet.net/gerichtsurteil-zu-rundfunkbeitrag-ard-zdf-vollstreckungen-unwirksam/12379
Schäuble und co reagieren ja nun mit ihrem vorschlag zu einer reform auf das gleichheitsgesetz. Hier wird gefordert, dass nur noch leute gebühren zahlen müssen, die auch die leistung in anspruch nehmen. Umsetzbar wäre dies mit einem verschlüsselten pay-tv...;-)
http://www.n-tv.de/politik/Experten-ruetteln-am-Rundfunkbeitrag-article14232641.html
Das ist das übliche geblarr...;-) nicht böse sein, aber eine gebühr kann man nur erheben, wenn eine leistung auch in anspruch genommen wird. Dazu müsset ich auch einen vertrag unterschreiben.
Ob ich aufgrund einer gebührenordnung auch gebührenpflichtig bin, steht hier ausser frage, wenn ich die leistung auch in anspruch nehme. Ich habe tatsächich noch nie gezahlt. Vor 2 moanten durchflutete unser land ( brandenburg ) eine ganze gez-welle. In der alle haushalte angeschrieben wurden, die man im einwohnermeldeamt finden konnte. Egal, ob schon angemeldet oder nicht...;-) konten, die schon bestanden, wurden ignoriert und beiträge nochmal von 2 jahren gefordert. Haushalte, die noch nicht angemeldet wurden, wurden nun angeschrieben, denn man hat eine rückeinforderungsfrist von 3 jahren, danach kann man und darf man gelder nicht mehr "eintreiben".
So hatten auch die fleissigen beitragszahler nochmal ärger mit der gez, da dort wohl so einiges schief lief.
Meine vermutung dazu sind eben die ansprüche auf zahlungsleistungen innerhalb einer 3 jahresfrist.
Hier nochmal eine seite, die darauf hinweist, dass zwangsvollstreckungen mit fehlendem eingangsbescheid rechtswidrig sind, ausserdem gibt es zahlreiche formfehler von bescheiden, auf die man achten sollte, will man sich einer vollstreckung widersetzen.
http://www.netzplanet.net/gerichtsurteil-zu-rundfunkbeitrag-ard-zdf-vollstreckungen-unwirksam/12379
Schäuble und co reagieren ja nun mit ihrem vorschlag zu einer reform auf das gleichheitsgesetz. Hier wird gefordert, dass nur noch leute gebühren zahlen müssen, die auch die leistung in anspruch nehmen. Umsetzbar wäre dies mit einem verschlüsselten pay-tv...;-)
http://www.n-tv.de/politik/Experten-ruetteln-am-Rundfunkbeitrag-article14232641.html
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29.12.2014 um 20:36Gentian schrieb:Ich habe noch nie gez-gebühren bezahlt.Hab ich auch noch nie...
und um mal was schönes von der unbeugsamen,
(ach so knallharten)Einzugszentrale zu berichten.
Seit 1. Januar 2013 hatten sich bei mir auch so einige Briefe, Mahnbescheide angehäuft.
Sollte dann so um die 400.- nachzahlen.
Habe dann doch mal geantwortet (Einschreiben), das ich weder gewillt, noch in der Lage bin den Betrag zu bezahlen,
sie mir aber gerne einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken können
(der ohnehin nichts pfändbares finden wird).
Anbei einen halbjährigen Bewilligungsbescheid diesen Jahres vom Jobcenter
(in dem aber alle wichtigen Daten verdeckt waren).
Daraufhin bekam ich nach längerer Zeit ein Schreiben,
dass mein Kontostand wieder auf 0 gesetzt ist und ich erstmal befreit bin.
Nich vorher einknicken hilft anscheinend.
Reform der GEZ
29.12.2014 um 20:41@Piorama
Naja, du wärst ja eh beitragsbefreit gewesen, wie ich das herauslese...;-) das dachte ich auch, da ich erwerbsminderungsrente seit 7 jahren erhalte, aber eben nur nicht auf dauer. Dies steht aber in ihrem 4. artikel bgb absatz 41-46...hier erhalten leute die eine erwerbsminderung auf dauer haben eine befreiung, die eine auf zeit haben aber nicht, vollkommen unlogisch und widerspricht der erlaubnis auf befreiung vom harz 4 empfängern, die ihre leistung ja auch auf zeit erhalten...;-) am verwaltungsaufwand kann es also nicht liegen. Meine anwältin fand die lücke lohnenswert zu erkämpfen und zu verteidigen und hat beifall geklatscht...;-)
Aber ich muss hinzu sagen, es ist grundsätzlich eine frechheit und ich galueb auch, dass man sich echt mit hartnäckigkeit durchsetzen kann.
Naja, du wärst ja eh beitragsbefreit gewesen, wie ich das herauslese...;-) das dachte ich auch, da ich erwerbsminderungsrente seit 7 jahren erhalte, aber eben nur nicht auf dauer. Dies steht aber in ihrem 4. artikel bgb absatz 41-46...hier erhalten leute die eine erwerbsminderung auf dauer haben eine befreiung, die eine auf zeit haben aber nicht, vollkommen unlogisch und widerspricht der erlaubnis auf befreiung vom harz 4 empfängern, die ihre leistung ja auch auf zeit erhalten...;-) am verwaltungsaufwand kann es also nicht liegen. Meine anwältin fand die lücke lohnenswert zu erkämpfen und zu verteidigen und hat beifall geklatscht...;-)
Aber ich muss hinzu sagen, es ist grundsätzlich eine frechheit und ich galueb auch, dass man sich echt mit hartnäckigkeit durchsetzen kann.