GEZ Pfändung über Amtshilfe!
22.03.2012 um 14:23
Das die GEZ Amtshilfe der Behörden in Anspruch nehmen kann und dadurch ohne Erwirken eines juristischen Vollstreckungstitels Geld eintreiben kann ist an sich ein Witz, aber eigentlich landläufig bekannt....
Am besten gar nicht erst anmelden, dann spart man sich den Ärger....
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GEZ Pfändung über Amtshilfe!
22.03.2012 um 14:54
@Franker Ab 2013 müssen sich eh alle beugen, ohne Ausnahme.
:DAber ich müsste auch seit rund 6 GEZ zahlen, aber bis jetzt kam noch nicht viel von denen.
Als ich ausgezogen bin, kam mal ein Brief, in dem ich angeben sollte, wie viele Geräte ich besitze etc. aber habe nicht geantwortet und seit dem nie wieder was gehört. xD
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GEZ Pfändung über Amtshilfe!
23.03.2012 um 22:54
@Delon Und was ist mit deiner Schufa-Auskunft?
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GEZ Pfändung über Amtshilfe!
23.03.2012 um 23:16
GEZ-Forderung: Kurklinik Wiesenbad streitet mit MDR vor Gericht
Gesellschaft für Kur und Rehabilitation in Wiesenbad glaubte sich von der Rundfunkgebühr befreit
Thermalbad Wiesenbad/Chemnitz . Der Kurgesellschaft Thermalbad Wiesenbad droht ein herber finanzieller Schlag. Abzuwenden versucht sie ihn mit einer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), über die derzeit vor dem Chemnitzer Verwaltungsgericht verhandelt wird.
Die Gesellschaft, die die Kurklinik im Ort betreibt, soll für die Zeit von 1994 bis 2008 Rundfunkgebühren in Höhe von knapp 90.000 Euro nachzahlen. Knackpunkte sind dabei die rein technische Möglichkeit, in den Patientenzimmern über eine zentrale Lautsprecheranlage Radio zu hören, sowie ein offenbar fehlerhaft ausgefüllter Antrag.
Als die Klinik 1994 nach der Sanierung wieder eröffnet wurde, bekam der MDR einen Plan vom Ingenieurbüro, auf dem die Ausstattung der einzelnen Zimmer aufgelistet wurde. Daraufhin sandte der MDR dem damaligen Klinik-Chef Dieter Frenzel einen Antrag zu, mit dem er Geräte anmelden - und gegebenenfalls von Gebühren befreien lassen konnte. Offenbar machte die Klinik beim Ausfüllen jedoch einen Fehler. Denn von der Zahlung befreit wurde die Gesellschaft nur für die Fernsehgeräte. Von Rundfunkempfängern war nie mehr die Rede - bis 2008 ein Kontrolleur das Problem entdeckte.
Ob die Argumentation der Kurgesellschaft gegen die Nachzahlung zieht, bleibt abzuwarten. Der Mitteldeutsche Rundfunk habe wegen des Ingenieurbüro-Plans ja gewusst, welche Geräte da waren, hieß es vor Gericht. Und die wären ebenfalls von den Gebühren zu befreien gewesen. Richter Bernhard Klose jedenfalls machte den Erzgebirgern zunächst wenig Hoffnung: Eine nachträgliche Befreiung, wie von den Wiesenbadern erhofft, sei nicht möglich.
Zentral für Klose war allerdings eine andere Frage: Und zwar die, ob die Klinik tatsächlich für alle Patientenzimmer eine solche Befreiung bekommen müsste. Wobei die Betonung auf Patienten liegt. "In der Werbung der Klinik für Wellness-Urlauber sieht das ganz anders aus", bemängelte der Anwalt des beklagten MDR. Gemeint ist: Es sieht nach Hotel aus. Und für solche Einrichtungen gilt das Recht auf Gebührenbefreiung generell nicht. Da dürfte auch der Hinweis von Geschäftsführer Klaus Leibiger, alle - ob Kassen- oder Selbstzahlpatienten - seien in den Klinikbetrieb integriert, wenig nützen. Das sei rechtlich unerheblich, betonte Richter Klose. Nur für die Zimmer, die ausschließlich von Kassenpatienten belegt sind, könnten die Gebühren erlassen werden. Klose beauftragte beide Streitparteien, nun noch einmal "richtig nachzuzählen" - erst danach will er ein Urteil fällen.
Die Kurklinik, vertreten von Rechtsanwalt Norbert Adamietz, gibt den Kampf nicht auf. "Besonders bitter ist dabei, dass mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag, der ab 2013 gilt, für gemeinnützige Einrichtungen wie die Kurklinik nur noch eine einzige Gebühr von monatlich 17,89 Euro bezahlt werden muss", sagte Adamietz nach dem Prozess. Mit 90.000 Euro wären da die Kosten für mehr als 400 Jahre gedeckt ...
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