Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
06.01.2017 um 12:50schtabea schrieb: Asylantrag für Europa /Deutschland darf nur noch AUSSERHALB von Europa gestellt werden. Einreise nach Europa ist erst nach genehmigten Asylantrag möglich.Es bleibt aber abzuwarten wie genau dies letztlich bewerkstelligt werden soll ohne in ein logistisches Chaos zu versinken.
schtabea schrieb: Kombiniert wird das Ganze mit einer Obergrenze.Welche ich nur im äußersten Notfall befürworten würde. Seit Monaten wurde auch schon das Konzept enes "atmenden Deckels" vorgeschlagen welcher jedes Jahr nach erledigter Bestandsaufnahme der zur Verfügung stehenden Kapazitäten eine neue Obergrenze von Geflüchteten festlegt aber sowohl von Merkel als auch von Seehofer als Kompromissvorschlag gleichermaßen abgelehnt wird.