@Realo:
Der Terrorist, den wir nun aus dem Flugzeug reimportiert haben, kommt aus Tunesien. Soweit ich weiss, herrscht dort kein Krieg.
Wenn man nun, wie dieser Mensch, im Heimatland aufgrund von Straftaten verfolgt wird, ist es eine pure Schutzbehauptung zu sagen, man würde politisch verfolgt. Ein solcher Asylantrag wäre somit rechtsmissbräuchlich.
Wenn jemand politische Straftaten begeht und diese vom Heimatland verfolgt werden, ist er nicht politisch verfolgt.
Mit gleichem Recht könnte eine dumpfe Hohlbirne, die hier ein Asylheim angezündet hat, in einem anderen Land Asyl beantragen und plärren, er würde politisch verfolgt.
Auch für die Flüchtlinge, die vor Terror in ihrer Heimat fliehen ist es schon ziemlich unnachvollziehbar, dass wir ihre Peiniger hier gleich mitbeschützen.
Wer sich für den Terror entscheidet, muss mit den Kondequenzen leben, wie auch immer die dann aussehen.
Sonst könnte ja jeder, der irgendeine Straftat begeht und es hierhin schafft auf Verfolgung machen. Wie wäre es mit einem Serienmörder aus den USA, dem dort die Todesstrafe droht.
Ich bin gegen die Todesstrafe, aber das soll jede Gesellschaft für sich entscheiden.