Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
27.03.2017 um 15:37@Realo
nicht die rechtliche Todesstrafe ist dafür ausschlaggebend (was zB 30 Jahre GEfängnis oder lebenslänglich bedeuten könnte- keine Ahnung wie das in Tunesien ixt) sondern die GEfahr, dass er bei Verurteilung hingerichtet wird.
diese GEfahr ist mWn in Tunesien nicht gegeben.
Tunesien hatte die Todesstrafe 2011 sogar ganz aus dem GEsetz gestrichen, dann wurde 2015 uf Grund der islamsitischen Terrorbedrohung in ganz engem Rahmen die Todestrafe wieder eingeführt.
aber seit 1991 wurde keine einzige Hinrichtung aus Tunesien berichtet.
statt dessen wird hier suggeriert, dass ein abgeschobener Terrorist in Tunesien kein ordentliches Gerichtsverfahren zu erwarten hätte sondern unmittelbar vom Tod bedroht sei.
nicht die rechtliche Todesstrafe ist dafür ausschlaggebend (was zB 30 Jahre GEfängnis oder lebenslänglich bedeuten könnte- keine Ahnung wie das in Tunesien ixt) sondern die GEfahr, dass er bei Verurteilung hingerichtet wird.
diese GEfahr ist mWn in Tunesien nicht gegeben.
Tunesien hatte die Todesstrafe 2011 sogar ganz aus dem GEsetz gestrichen, dann wurde 2015 uf Grund der islamsitischen Terrorbedrohung in ganz engem Rahmen die Todestrafe wieder eingeführt.
aber seit 1991 wurde keine einzige Hinrichtung aus Tunesien berichtet.
statt dessen wird hier suggeriert, dass ein abgeschobener Terrorist in Tunesien kein ordentliches Gerichtsverfahren zu erwarten hätte sondern unmittelbar vom Tod bedroht sei.
wir liefern ihn an den Henker in seinem Herkunftsland aus. ante portas (lat.) = vor der Haustürsolche Behauptungen kann man getrost als Populismus bezeichnen.