Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
12.10.2016 um 11:58@canales
Hatte weiter oben noch was korrigiert, habt ihr sicher noch nicht lesen können:
@canales
Aber ein Antragsteller (zB Hartz 4) muss beweisen, DASS er bedürftig ist...
... und nicht umgedreht, dass die Behörde beweisen müsste, dass er NICHT bedürftig ist, oder? (etwas nicht-Existierendes kann doch schlecht bewiesen werden)
Im Asylrecht muss aber der Antragsteller nichts beweisen, sondern die Behörde - wieso?
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Du hattest doch aber hier was Anderes zum Ausdruck gebracht, bzw der These von Def nicht widersprochen?
Hatte weiter oben noch was korrigiert, habt ihr sicher noch nicht lesen können:
@canales
canales schrieb:Es ist dennoch so, dass der Asylbewerber einen Antrag stellt...und die Behörde entscheidet, ob diesem Antrag stattgegeben wird. Dies ist bei vielen Anträgen der FallJa, ist bei vielen Anträgen so.
Aber ein Antragsteller (zB Hartz 4) muss beweisen, DASS er bedürftig ist...
... und nicht umgedreht, dass die Behörde beweisen müsste, dass er NICHT bedürftig ist, oder? (etwas nicht-Existierendes kann doch schlecht bewiesen werden)
Im Asylrecht muss aber der Antragsteller nichts beweisen, sondern die Behörde - wieso?
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canales schrieb:Doch, der Antragsteller (Asyl oder GFK) muss nachweisen, dass er schutzbedürftig ist ansonsten erhält er keinen Schutz.
Du hattest doch aber hier was Anderes zum Ausdruck gebracht, bzw der These von Def nicht widersprochen?
Momentan muss der Bewerber nicht seine Asylberechtigung nachweisen sondern Deutschland ihm das er nicht asylberechtigt ist.
Nichtexistenz muss bewiesen werden... auch hier, ein weiteres Novum und eine Ausnahme für das Asylrecht.
-->Canales:
Es ist ein juristisches Verfahren...auch eine Geschwindigkeitsübertretung muss nachgewiesen werden, was ist daran ein Novum?
->O:
Es gibt doch einen entscheidenen Unterschied:
Der Verkehrsteilnehmer will NICHTS - er will kein Bußgeld.
Hingegen WILL der Asylbeantragende ETWAS (vom Staat)