Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
04.01.2017 um 15:19@Bruderchorge
Und bei Straffälligkeit werden die Abschiebebemühungen erhöht, was ja auch richtig ist.
Bruderchorge schrieb:Und unter Garantie wird niemand aus Deutschland abgeschoben, wenn bekannt ist, dass derjenige die Todesstrafe zu erwarten hat, das verstößt gegen Artikel 1 GG. Dann könnte die Person ja gleich hier exekutiert werden...Daran scheitern wohl die wenigsten Abschiebungen...der Großteil eher daran, dass es keine Papiere gibt.
Und bei Straffälligkeit werden die Abschiebebemühungen erhöht, was ja auch richtig ist.