Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
05.01.2017 um 20:28@insideman
@canales
Zitat aus dem Link:
@canales
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Opfern rechter Gewalt soll auch unabhängig „von den Bedürfnissen eines Strafverfahrens“ ein Bleiberecht gewährt werden. Es gehe um Wiedergutmachung, den Opfern solle bei schweren Folgen der Taten Schutz angeboten werden. Darüber hinaus habe das Land „ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den mutmaßlichen Tätern der Gewalttat zu verdeutlichen, dass ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täter beabsichtigten“, heißt es. Wenn der Betroffene seine „Opferrolle selbst gewählt“ oder verursacht hat, soll der Aufenthalt nicht verlängert werden. „Sein Verhalten darf für die Gewalttat nicht mitursächlich gewesen sein“, heißt es im Erlass. Zudem darf er selbst keine Straftaten begangen haben.Es soll auch unabängig vom Strafverfahren passieren, das ist nur ein Argument um die Idee zu verkaufen. Allerdings mit der Einschränkung, dass dies nicht für Straftäter gelten soll.