Tussinelda
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2011
dabei seit 2011
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
24.05.2017 um 11:22@Optimist
Und ich frage noch einmal: warum gibt es ein Asylverfahren, wenn sich doch gleich Berechtigte und Unberechtigte selbst einteilen könnten? Es gibt ein Recht darauf, dass die Berechtigung gewissenhaft geprüft wird, dass gegen das Ergebnis Rechtsmittel eingesetzt werden dürfen. Das ist auch nötig. Das ist bei jedem Verfahren nötig. Wenn es nach eurer Vorstellung geht, dann sind ja schon mal Menschen aus sicheren Herkunftsländern quasi außen vor. Welchen Grund sollen sie denn haben? Wenn es Gründe gäbe, wäre das Herkunftsland doch sicher nicht als sicher eingestuft worden, oder?
Kann es keine Fehler geben? Kann ein Sachbearbeiter oder gar mehrere, keine Fehler machen? Ach huch, können sie, deshalb können ja auch Bundeswehrsoldaten plötzlich zum Flüchtling werden. Somit kann es sicherlich auch negative Bescheide geben, die schlicht falsch sind. Den ganzen Rechtsweg kann man kaum abkürzen ohne hinzunehmen, dass dann eben tatsächlich Berechtigte auf der Strecke bleiben. Aber egal, die Masse machts ja. Da darf es dann ruhig Kolleteralschäden geben, die haben wir dann ja zum Glück erst gar nicht hier gehabt, dann betrifft es uns ja auch irgendwie nicht. Man muss sich dann noch weniger mit der Situation auseinandersetzen, man ist ja dann zum Glück gar nicht damit konfrontiert.
Und ich frage noch einmal: warum gibt es ein Asylverfahren, wenn sich doch gleich Berechtigte und Unberechtigte selbst einteilen könnten? Es gibt ein Recht darauf, dass die Berechtigung gewissenhaft geprüft wird, dass gegen das Ergebnis Rechtsmittel eingesetzt werden dürfen. Das ist auch nötig. Das ist bei jedem Verfahren nötig. Wenn es nach eurer Vorstellung geht, dann sind ja schon mal Menschen aus sicheren Herkunftsländern quasi außen vor. Welchen Grund sollen sie denn haben? Wenn es Gründe gäbe, wäre das Herkunftsland doch sicher nicht als sicher eingestuft worden, oder?
Kann es keine Fehler geben? Kann ein Sachbearbeiter oder gar mehrere, keine Fehler machen? Ach huch, können sie, deshalb können ja auch Bundeswehrsoldaten plötzlich zum Flüchtling werden. Somit kann es sicherlich auch negative Bescheide geben, die schlicht falsch sind. Den ganzen Rechtsweg kann man kaum abkürzen ohne hinzunehmen, dass dann eben tatsächlich Berechtigte auf der Strecke bleiben. Aber egal, die Masse machts ja. Da darf es dann ruhig Kolleteralschäden geben, die haben wir dann ja zum Glück erst gar nicht hier gehabt, dann betrifft es uns ja auch irgendwie nicht. Man muss sich dann noch weniger mit der Situation auseinandersetzen, man ist ja dann zum Glück gar nicht damit konfrontiert.