Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:26
@neugierchen
lerne doch mal bitte, das, worauf Du Dich beziehst, ordentlich zu verlinken, nicht immer das komplette Gesetz.
Ich verstehe die Gesetze übrigens sehr gut, habe sie auch alle mehrfach gelesen, trotzdem kann nicht jeder Schutzbedürftige hier beliebig einreisen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:43
@Tussinelda
Ich habe es nur als PDF zum verlinken ...

(1) Bei Ausländern aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a), die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen, ist das Asylverfahren vor der Entscheidung über die Einreise durchzuführen, soweit die Unterbringung auf dem Flughafengelände während des Verfahrens möglich oder lediglich wegen einer erforderlichen stationären Krankenhausbehandlung nicht möglich ist. Das Gleiche gilt für Ausländer, die bei der Grenzbehörde auf einem Flughafen um Asyl nachsuchen und sich dabei nicht mit einem gültigen Pass oder Passersatz ausweisen. Dem Ausländer ist unverzüglich Gelegenheit zur Stellung des Asylantrags bei der Außenstelle des Bundesamtes zu geben, die der Grenzkontrollstelle zugeordnet ist. Die persönliche Anhörung des Ausländers durch das Bundesamt soll unverzüglich stattfinden. Dem Ausländer ist danach unverzüglich Gelegenheit zu geben, mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl Verbindung aufzunehmen, es sei denn, er hat sich selbst vorher anwaltlichen Beistands versichert. § 18 Abs. 2 bleibt unberührt.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:45
@neugierchen
und Dein Australier ist dann immer noch nicht eingereist ;)


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:51
@Tussinelda
(6) Dem Ausländer ist die Einreise zu gestatten, wenn 1.   das Bundesamt der Grenzbehörde mitteilt, dass es nicht kurzfristig entscheiden kann,  2.   das Bundesamt nicht innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags über diesen entschieden hat,

Mit Rechtsmittel wohl eher nicht zu machen, obwohl Australien eher ein sicheres Herkunftsland ist


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:55
Politisch werden wohl gerade wieder neue Fluchtgründe in Szene gesetzt:

Damit nicht nur über, sondern auch mit Afrika geredet wird, kommen am zweiten Gipfeltag die Staatschefs aus Äthiopien Kenia, , Niger, Nigeria und Tunesien nach Taormina und nehmen an den Gesprächen teil. Ein milliardenschweres Hilfspaket, um die Versorgung mit Lebensmitteln in Dürreregionen langfristig zu verbessern, wird es allerdings wohl nicht geben. Der italienische Plan fand bisher weder in den USA noch in Japan die nötige Unterstützung.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/g7-gipfel-in-taormina-sechs-gegen-einen-staatschefs-treffen-sich-auf-sizilien-a-1149304.html


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:58
@Realo
Dann hoffen wir mal das zumindest Europa sich vernünftig beteiligt und zumindest Japan ein wenig umstimmen kann. Trump, ein eher spezieller Fall, da zählt die Tagesform


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 14:51
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Das ist es ja, das traurige. Das die wirklich Bedürftigen hier auch noch in einen Topf geschmissen werden mit Betrügern. Schon aus diesem Grund ist es unsere Pflicht die Spreu vom Weizen zu trennen.
Nein das meinte ich nicht. Ich meine gar keine Betrüger. Klar die sind dann noch das Salz in der Suppe. Aber es gibt auch viele die auf den ersten Blick und auch generell berechtigt vor etwas fliehen.

Irgendein somalischer Vergewaltiger, oder ein Hazara-Afghane der hier einen Mord begeht, sind möglicherweise aus nachvollziehbaren Gründen geflohen.

Auch die 9 Iraker die in Wien eine Deutsche vergewaltigt haben, sind bestimmt nicht grundlos aus dem Irak geflüchtet. Das sind alles keine Betrüger in dem Sinne, dass sie ihr Land ohne triftigen Grund verlassen und hier Asyl erschleichen wollen.

Das sind halt genauso wie halbstarke Afghanengruppen, Tschetschenengruppen usw. Asylwerber, die zwar bestimmt nicht grundlos oder betrügerisch hier Asyl ansuchen (außer bei dem offenbar nicht unwesentlichen Teil der beim Alter schummelt), sie sind aber trotzdem nicht die Flüchtlinge, welche am meisten Schutz benötigen in der Form, dass man sie aus den umliegenden Lagern nach Europa holt.

Sie sind einfach nur ein Teil* der Flüchtlinge, die am stärksten sind und die gefährliche Reise gewagt haben, nämlich (junge) Männer.



*Damit deutlich ist, dass die von mir beschriebenen Personen nur! einen Teil der Gruppe "(junge) Männer" sind.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:08
@all
@Tussinelda

Es ging heute darum, dass Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden können (wenn sie z.B. u.a. keinen Pass bei sich haben).
Diesbezüglich muss ich noch mal nachfragen:

Wenn also Flüchtlinge direkt an der Grenze  abgewiesen werden können, weshalb können unberechtigte Flüchtlinge  - wenn sie dann schon im Inland sind - nicht wieder an die Grenze gebracht werden um  von dort genauso abgewiesen zu werden?
Ich meine, die sofort Abgewiesenen müssten über Ö oder sonstwo wieder zurück kehren wo sie herkamen und das könnten doch später Abgewiesene dann genauso tun?

Mit anderen Worten:
Beim Abweisen an der Grenze sagt doch sicherlich niemand, das ist zu unmenschlich, sondern man weist sie halt einfach zurück und überlässt ihnen dann, wie sie zurück kommen.
Weshalb wäre es  nicht genauso möglich, unberechtigte Flüchtlinge vom Inland  zur Grenze zu bringen und sie dann genauso abzuweisen wie diejenigen, welche SOFORT an der Grenze abgewiesen worden waren?

Ist das so ein rechtliches Ding, dass dies nach dem ersten  Übertreten der Grenze dann nicht mehr möglich ist?


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:22
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn also Flüchtlinge direkt an der Grenze abgewiesen werden können, weshalb können unberechtigte Flüchtlinge - wenn sie dann schon im Inland sind - nicht wieder an die Grenze gebracht werden um von dort genauso abgewiesen zu werden?
Weil sie den Asylantrag HIER gestellt haben. Das Land, in dem der Asylantrag gestellt wird, muss ihn auch bearbeiten.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Beim Abweisen an der Grenze sagt doch sicherlich niemand, das ist zu unmenschlich, sondern man weist sie halt einfach zurück und überlässt ihnen dann, wie sie zurück kommen.
Das ist dann halt die Dublin 3 Ausrede, der eigentliche Grund, weshalb man überhaupt wieder Grenzkontrollen aufgenommen hat. Man sagt ihnen dann an der deutsch-Österreichischen Grenze: Sie kommen hier nicht rein, haben aber die Möglichkeit in Österreich einen Asylantrag zu stellen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Weshalb wäre es nicht genauso möglich, unberechtigte Flüchtlinge vom Inland zur Grenze zu bringen und sie dann genauso abzuweisen wie diejenigen, welche SOFORT an der Grenze abgewiesen worden waren?
Weil das "unberechtigt" ja erst überprüft werden muss im Asylverfahren. Nicht alles ist so, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint. Wir leben in Rechtsstaaten, das scheinst du immer wieder zu vergessen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:29
@Realo
Wir leben in Rechtsstaaten, das scheinst du immer wieder zu vergessen.
keine Sorge, das vergesse ich nicht. Ich fragte nur nach, weil ich es verstehen wollte und du hast es mir jetzt ganz gut erklärt - dafür danke ich (also deine Spitzen könntest du wirklich mal lassen, wäre schön).

Jetzt nur noch mal eine Nachfrage dazu:
Weil das "unberechtigt" ja erst überprüft werden muss im Asylverfahren

Wenn ich es jetzt richtig verstehe, werden an der Grenze NUR diejenigen abgewiesen, welche außer keinen Pass zu haben zusätzlich auch aussagten, dass sie kein Asyl beantragen wollen, oder?


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:31
Ich weiß nicht, wie die das nun genau an der Grenze halten, glaube dass alle Nichteuropäer und Nichtamerikaner ein Einreisevisum brauchen. Wer das nicht hat, kommt nicht rein.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:34
@Realo
glaube dass alle Nichteuropäer und Nichtamerikaner ein Einreisevisum brauchen. Wer das nicht hat, kommt nicht rein
das kann doch schlecht sein, denn es kommen/kamen doch auch viele Nichteuropäer rein, welche kein Visum haben, nicht mal einen Pass. Aber sie haben halt "Asyl" gesagt und deshalb kamen sie vermutlich trotzdem rein.

So hatte ich zumindest die verlinkten Gesetzestexte und Kommentare heute verstanden.
Also ich glaube, es wird bestimmt so sein, wie ich vorhin schrieb.
Naja mal sehen ob noch jemand anderes vorbei kommt, der/die das bestätigen oder verneinen kann.


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:39
Zitat von OptimistOptimist schrieb: denn es kommen/kamen doch auch viele Nichteuropäer rein, welche kein Visum haben, nicht mal einen Pass. Aber sie haben halt "Asyl" gesagt und deshalb kamen sie vermutlich trotzdem rein.
Manchmal hilf lesen. Ich schrieb weiter oben, dass sie bei Grenzkontrollen über die grüne Grenze müssen, um illegal reinzukommen. Wenn sie erst mal im Land sind, können sie natürlich sofort einen Assylantrag stellen und können dann auch nicht ausgewiesen werden. In den Monaten (Jahren?), als das Schengen-Abkommen in Kraft war (keine innereuropäischen Grenzkontrollen) war es natürlich ein Leichtes einfach mit dem Zug oder sonstwie hier einzureisen. Was voraussetzte, dass sie es geschafft hatten an der bewachten EU-Außengrenze in die EU hinein zu kommen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:47
@Realo
Manchmal hilf lesen. Ich schrieb weiter oben, dass sie bei Grenzkontrollen über die grüne Grenze müssen, um illegal reinzukommen.
"Manchmal hilft..." -> Entschuldige mal, dass mir das kurz entfallen war.
Ist doch kein Grund wieder mit einer Spitze zu kommen, aber okay, wenn du das halt brauchst ;)

Trotzdem danke, jetzt hab ich es verstanden.

Im Grunde bedeutet das nun aber - rein rechtlich gesehen:
Wer illegal (über die grüne Grenze) kommt, wird dafür quasi belohnt, indem er einen Asylantrag stellen darf.
Diejenigen welche brav an die  Grenzkontrollen gehen, keinen Pass usw. haben, werden - für ihre Ehrlichkeit - dann abgewiesen...

Deshalb  finde ich dieses Gesetz (also dass diejenigen welche illegal kommen, Asyl beantragen können) als ungerecht denjenigen gegenüber, welche legal an der Grenzkontrolle vorsprechen und dann eben abgewiesen werden.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:50
@Realo
@Optimist

Mit der grünen Grenze hat @Realo recht das ist der einfachste Weg. Ansonsten können Sie an der Grenze auch einfach Asyl sagen oder zeigen, und da das BAMF keine Entscheidung innerhalb 48 Stunden hin bekommt dürfen sie einreisen. Sie müssen nicht kein Asyl sagen um nicht reinzukommen sondern dem Grenzer aktiv mitteilen das sie Asyl begehren, dann muss er sie an das BamF weiterleiten. Jetzt da Dublin wohl wieder greift kommt das nur noch an Flughäfen oder in unseren Seehäfen vor.


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:53
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deshalb finde ich dieses Gesetz (also dass diejenigen welche illegal kommen Asyl beantragen können) als ungerecht denjenigen gegenüber, welche legal an der Grenzkontrolle vorsprechen und dann eben abgewiesen werden.
Du übersiehst, dass keiner der Flüchtlinge legal an die deutsche Grenze kommen kann. Denn er kann sich nur innerhalb der EU aufhalten, wenn er illegal in die EU (bspw. mit dem Boot von der Türkei nach Griechenland) eingereist ist. Damit also kein Unterschied, außer dass er nun mal eben nicht in das Zielland seiner Wahl kommt, sondern mit Österreich oder der Schweiz Vorlieb nehmen muss.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ansonsten können Sie an der Grenze auch einfach Asyl sagen oder zeigen, und da das BAMF keine Entscheidung innerhalb 48 hin bekommt dürfen sie einreisen.


Und genau das glaube ich nicht. Man muss schon im Land sein oder im Transitbereich eines Flughafens. Aber für diese Behauptung will ich auch nicht meine Hände ins Feuer legen - bin schon des Öfteren eines Besseren belehrt worden.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:54
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:(6) Dem Ausländer ist die Einreise zu gestatten, wenn 1.   das Bundesamt der Grenzbehörde mitteilt, dass es nicht kurzfristig entscheiden kann,  2.   das Bundesamt nicht innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags über diesen entschieden hat, Mit Rechtsmittel wohl eher nicht zu machen, obwohl Australien eher ein sicheres Herkunftsland ist
@Realo
Ich hatte die Ausführung weiter oben schon mal eingestellt.

Aber wenn Dublin wieder greift, ist es wirklich nur noch an Flughäfen oder Seehäfen der Fall, ansonsten sind wir ja von sicheren Ländern umgeben


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 22:58
@Realo
   
Du übersiehst, dass keiner der Flüchtlinge legal an die deutsche Grenze kommen kann. Denn er kann sich nur innerhalb der EU aufhalten, wenn er illegal in die EU eingereist ist...
Ja stimmt, da hast du recht, im Grunde sind alle auf illegale Weise gekommen.

Ist doch aber trotzdem ungerecht, wenn die an den Grenzkontrollen abgewiesen werden und diejenigen welche schon im Inland sind, dürfen in D den Antrag stellen...


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 23:07
@Optimist
Natürlich ist es ungerecht. Die Regierung muss endlich ein EU weiten Schlüssel hinbekommen und besonders Griechenland und Italien unterstützen.
Am beschämenden finde ich noch das Urteil des BGH´s das ein Flüchtling nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden darf weil da die Lebensumstände so bitter wären. Das ist ein EU Land, wir wissen das da viele Griechen hungern müssen und überlassen denen noch die Hauptlast....
Wirklich, nicht nur der Umgang mit der Asylgesetzgebung muss nachgebessert werden sondern die ganze Politik mal mit etwas mehr Weitsicht gestaltet werden.

Mach mir jetzt mal Rio Reiser An, wenn ich König von Deutschland wär ... das richtige zum träumen


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 23:14
@neugierchen
Natürlich ist es ungerecht.
freut mich, dass du das genauso siehst, dachte schon, ich bin mit dieser Auffassung alleine.
Die Regierung muss endlich ein EU weiten Schlüssel hinbekommen
da kann man auch gleich an den Weihnachtsmann glauben ;)

und besonders Griechenland und Italien unterstützen.
das hätte schon 2015 passieren müssen. Und seitdem hat sich nicht sehr viel getan. Ich fürchte, es wird weiterhin nur bei Willensbekundungen seitens Politiker bleiben.
Das ist ein EU Land, wir wissen das da viele Griechen hungern müssen und überlassen denen noch die Hauptlast....
so isses. Aber nicht nur Griechenland, sondern auch Italien. Das ist ja auch nicht gerade das reichste Land.
Wirklich, nicht nur der Umgang mit der Asylgesetzgebung muss nachgebessert werden sondern die ganze Politik mal mit etwas mehr Weitsicht gestaltet werden.
ich bin da sehr pessimistisch, dass Politiker irgendwann mal weitsichtig werden.
Mach mir jetzt mal Rio Reiser An, wenn ich König von Deutschland wär ... das richtige zum träumen
ja ja, das wäre schön, wenn man selbst was ändern könnte...


melden