Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
07.09.2024 um 21:37Optimist schrieb:Der Menschheit schien schon so manches nicht machbar und dann ging es irgendwann doch
Tussinelda schrieb:kommt eben immer darauf an, was man Willens ist dafür zu opfern und auszugeben......oder was man willens ist in Kauf zu nehmen - z.B. "sozialen Sprengstoff"? ...wenn man es nicht wirklich effektiv anpacken will, die Einreisen von Asyl-Unberechtigten nachhaltig einzudämmen.
Ansonsten kann ich mich diesbezüglich nur Warden anschließen:
Warden schrieb:In Deutschland - so mein Eindruck - lebt man aber gerne besonders lange, wenn möglich, in gewissen ideologisch motivierten und sonst wie moralisch erhabenen Blasen und kommt gerne mit Verweigerungshaltung wie "Das geht doch nicht", "Das haben wir noch nie so gemacht", "Aber die Widerstände...!" usw.
Warden schrieb:Deswegen laufen im Land auch in anderen Bereichen manche Dinge eher schief - weil man zu starr/statisch denkt oder handelt und Dinge ewig dauern bzw. nicht zeitnah und oft nie in riesiegen Sprüngen optimiert werden könnensehe ich ganz genauso und ärgert mich immer wieder.
Ray. schrieb:Da du die Personen gleichsam einsperren möchtest kann man das schon recht gut vergleichen.nein, finde ich immer noch nicht.
Wie ich ziemlich am Anfang des Themas schrieb, sollen sie ja nicht leben wie in einem richtigen "Knast" und da sie keine Kriminellen sind, werden sie dementsprechend auch nicht als solche behandelt.
Sie dürfen lediglich das Gelände nicht verlassen. Als kleine Analogie dazu (die natürlich auch hinkt so wie dein Vergleich mit Gefängnis): Die Bevölkerung der DDR war weder kriminell, noch in einem Gefängnis. Die durften lediglich nicht raus, waren ihrer Freiheit beraubt.
Aber bitte jetzt nicht an dieser hinkenden Analogie "aufhängen", damit wollte ich nur verdeutlichen, warum ich solch eine Abschiebehaft mit guten Bedingungen nicht als Gefängnis sehen oder vergleichen kann.
Und hoffentlich kommt jetzt niemand mit dem Schießbefehl des Weges (wegen des hinkenden DDR-Vergleiches) - diesen soll es selbstverständlich in Abschiebehaft nicht geben.