Migrantengewalt in Deutschland
05.09.2024 um 09:16Abahatschi schrieb:Interessanter Punkt, da muss Du mir erklären warum manche Leute mehr Geld als jetzt in die Hand genommen werden muss.Das kann ich Dir sagen, hier ein paar Beispiele.
Beispiel: Asyl-Anträge
Die Bundesländer geben viel zu wenig Geld für Richter- und Sachbearbeiterstellen, Digitalisierung, Austattung aus. Folge: statt wie die vom Gesetz vorgegebenen max. 3-6 Monaten dauert die Bearbeitung je nach Bundesland im Durchschnitt über 2 Jahre.
Ausgerechnet das nicht gerade einkommenstarke Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das die Vorgaben einhält. Grund: massive Investitionen und Optimierung. Das müsste längst ein Vorbild für alle anderen Bundesländer sein.
Das kostet aber Geld.
...Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/asylgerichtsverfahren-100.html
Im Verwaltungsgericht Köln sieht die Realität anders aus. Durchschnittliche Verfahrensdauer hier ist aktuell: 27,7 Monate. "Wir würden alles dafür tun, auch die drei Monate einzuhalten, wenn uns auch an der Stelle dann die nötige Richterkraft zur Verfügung steht", sagt
Überarbeitete Richterinnen und Richter, zu viele Fälle, zu lange Bearbeitungszeiträume. Auch deshalb ist schon zum 1. Januar 2023, also vor knapp anderthalb Jahren, auf Bundesebene das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten.
Bekräftigt wurde das Ziel Anfang November 2023 durch den Beschluss von Bund und Ländern, dass Asylgerichtsverfahren künftig in drei bis sechs Monaten abgeschlossen sein sollen. Und tatsächlich ist die durchschnittliche Verfahrensdauer seitdem gesunken. Das liegt jedoch nicht zuletzt daran, dass in vielen Gerichten die Altfälle von 2015 bis 2017 endlich abgearbeitet wurden.
Die Wirklichkeit an vielen Gerichten ist weit weg von den klaren zeitlichen Vorgaben der Politik. Dabei sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern erheblich: Während die Hessener Verwaltungsgerichte noch durchschnittlich 29 Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil brauchen, zeigt Rheinland-Pfalz als einziges Bundesland, dass die politischen Vorgaben tatsächlich umsetzbar sind.
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Beispiel: Dublin-Überstellungen
Bundesweit gelingen nur 10-15% wegen mangelnder Bereitschaft einzelner EU-Staaten zur Rücknahme sowie restriktiver und komplizierter Überstellungsmodalitäten. Es gibt außerdem zu wenig Flüge, selbst wenn man Issa AL H. sofort nach Bulgarien hätte zurückgeführen wollen, wäre die Wartezeit auf einen Platz im Flugzeugt mehr als ein halbes Jahr gewesen und Bulgarien hätte ihn nicht zurückgenommen. Man müsste eigene Maschinen charten und die Rückführungen bundesweit optimieren.
Das kostet aber Geld.
Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) hat für die gescheiterte rechtzeitige Abschiebung des Tatverdächtigen von Solingen Defizite der EU-Vorschriften mitverantwortlich gemacht.Quelle: https://web.de/magazine/politik/gescheiterte-abschiebung-nrw-ministerin-eu-defizite-40064404
Die mangelnde Bereitschaft einzelner EU-Staaten zur Rücknahme sowie restriktive und komplizierte Überstellungsmodalitäten führten dazu, dass Überstellungen aus Deutschland in andere EU-Staaten mangelhaft liefen. Das sagte Paul in einer gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse für Inneres und Integration im Düsseldorfer Landtag.
Bundesweit gelängen nur 10 bis 15 Prozent der sogenannten Dublin-Überstellungen. Bundes-, Landes- und kommunale Behörden hätten täglich mit ähnlich gelagerten Fällen zu tun. "Die Verfahrensabläufe müssen auf den Prüfstand."
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Zu wenig Flüge
Bei dem Anschlag hatte ein Mann am vergangenen Freitagabend auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt. Mutmaßlicher Täter ist der 26-jährige Syrer Issa Al H., der in Untersuchungshaft sitzt. Er war Ende 2022 über Bulgarien nach Deutschland gekommen und hätte nach den sogenannten Dublin-Asylregeln eigentlich nach Bulgarien zurückgebracht werden müssen.
Dies geschah jedoch nicht, weil der Mann am vorgesehenen Tag im Juni 2023 nicht angetroffen wurde. Ein neuer Flug nach Bulgarien hätte nach Angaben Pauls wegen der begrenzten Plätze erst nach Ablauf der sechsmonatigen Frist gebucht werden können, die für eine Überstellung gilt.
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Rheinland-Pfalz als Vorreiter
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Das Land hat alle Asylgerichtsverfahren auf das Verwaltungsgericht Trier zentralisiert - nur hier werden solche Verfahren noch bearbeitet. Richter Andreas Hermann findet das gut: "Dadurch kann man natürlich auch die Herkunftsländer speziell auf Kammern zuordnen und erhält als Richter einen hohen Spezialisierungsgrad."
Er selbst sei beispielsweise im Verwaltungsgericht Trier seit eineinhalb Jahren auf die Herkunftsländer Irak, Russland, Georgien und seit neuestem auch El Salvador spezialisiert.
"Damit befassen wir uns dann halt tagtäglich", sagt Hermann. Man spare viel Zeit, indem man sich nicht ständig in neue Hintergründe
einarbeiten müsse.
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Ein weiterer Grund für die Schnelligkeit der Asylgerichtsverfahren in Trier sei der hohe Grad an Digitalisierung im Verwaltungsgericht. "Wir haben seit einem Jahr auch die sogenannte elektronische Gerichtsakte bei Gericht, weil eben der ganze Papierkram wegfällt und alles elektronisch ablaufen kann", so Hermann.
Da sei schon viel Zeitersparnis drin, sagt Hermann. Hinzu käme auch ein guter elektronischer Austausch mit anderen Behörden. Durch die neue Digitalisierung werde viel Zeit gespart.
Und dann ist da noch die gute personelle Ausstattung: 23 Richterinnen und Richter seien aktuell im aktiven Dienst. Nach Bedarf würden immer wieder zeitweise zusätzliche eingestellt, um auch schwierige Phasen gut zu überstehen.
Das älteste Verfahren sei deshalb aus dem Jahr 2023 am Verwaltungsgericht Trier, sagt Hermann. Zu Spitzenzeiten, kurz nachdem in den Jahren 2014 und 2015 so viele Asylanträge gestellt wurden, hätten 38 Richterinnen und Richter Asylgerichtsverfahren bearbeitet. Altfälle gebe es deshalb hier nicht, so Hermann.
Beispiel: Prävention
Die Taten von religiös Radikalisierten passieren meisst nicht ohne dass es vorher schon Spuren oder Hinweise im Netz gab. Da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht und Informaton nicht zentralisiert wird, gibt es nach jedem Anschlag ein Augenreiben: "den hatten wir nie auf dem Schirm". Daher müssen Arbeitsgruppen mit entsprechender Austattung eingerichtet werden, die im Vorfeld potentielle Attentäter identifzien, diese müssen dann über Bundesländergrenzen hinweg überwacht werden können. Negativbeispiel: gescheiterte Überwachung von Anis Amri.
Das kostet aber Geld.
...Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/terroranschlaege-attentaeter-praevention-sicherheitsbehoerden-100.html
Diese Kommunikation wiederum kann durchaus ein Ansatzpunkt für Sicherheitsbehörden sein: Wenn die Chats zwischen einem angehenden Attentäter und den IS-Terrorstrukturen bekannt werden, können solche Personen oftmals auch identifiziert und gestoppt werden. Dafür allerdings müssen die Behörden entsprechend ausgestattet sein und über notwendige Fähigkeiten im Bereich der sogenannten "Signals Intelligence" (SIGINT), also der technischen Aufklärung, und der Cyber-Operationen verfügen.
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n deutschen Sicherheitskreisen heißt es, dass insbesondere die US-amerikanischen Nachrichtendienste genau solche Ansätze bei der Terrorismusbekämpfung verfolgen. Die Logik dahinter: Jene Anlaufpunkte zu überwachen, bei denen sich die anschlagswilligen Extremisten melden und ihre Taten ankündigen, und an die sie Bekennervideos verschicken.
In der Vergangenheit sollen wiederholt gezielt die Kommunikationssysteme von Terrorgruppen wie dem IS technisch aufgeklärt worden sein, etwa indem Chatgruppen infiltriert oder Computer gehackt wurden. In aufwendigen Operationen sollen beispielsweise das Cybercommand des US-Militärs und die National Security Agency (NSA) vor einigen Jahren umfassend in die digitale Infrastruktur des IS im Irak und Syrien eingedrungen sein und diese ausgeforscht haben.
Diese Form der Aufklärung, so beschreiben es Nachrichtendienstler, sei äußerst aufwendig, nur mit entsprechenden Cyberwerkzeugen und qualifiziertem Personal zu leisten. Deutschen Behörden mangelt es daran bislang allzu oft noch.
Beispiel Identifkation von Abschiebepflichtigen
Um einen Abschiebepflichtigen in sein Heimatland zurückführen zu können, muss dessen Herkunkt belegt werden. Dies dauert oft sehr lange oder scheitert. Da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht werden Information nur spärlich ausgetauscht, das Europäische Informatikonsystem SIS nicht wirklich genutzt. Negativbeispiel: Anis Amri. Auch hier würden länderübergreifende Arbeitsgruppen mit entsprechender Ausstattung helfen.
Das kostet aber Geld.
Anis Ben Othman AmriQuelle: Wikipedia: Anis Amri
Italien
...,
Die Strafvollzugsbehörde im Justizministerium berichtete nach der Entlassung Amris aus der Haft dem Komitee für strategische Antiterrorismus-Analyse (Comitato di Analisi Strategica Antiterrorismo – C.A.S.A.), das dem Innenminister untersteht, über Einzelheiten seiner Haft. Dort habe Amri bereits Zeichen von Radikalisierung und Annäherung an die Ideen des islamistischen Terrorismus gezeigt. Einem christlichen Mithäftling soll er gedroht haben: „Ich schlage dir den Kopf ab.“[21][26][27]
Am 18. Mai 2015 endete seine Haft und er wurde ins Zentrum für Identifizierung und Ausweisung nach Caltanissetta verlegt. Die Abschiebung nach Tunesien scheiterte, weil – so die damalige Darstellung der italienischen Behörden – die tunesische Regierung erklärt habe, Amri sei kein Tunesier, und deshalb die Ausstellung von Ausweispapieren verweigerte. Tatsächlich hatte das tunesische Konsulat in Palermo die Geburtsurkunde Amris, ausgestellt am 24. Juni 2011, bereits offiziell an die italienischen Behörden übermittelt. Amris Identität war somit geklärt und seine Abschiebung nach Tunesien möglich, sie wurde jedoch nicht eingeleitet.[28][29] Am 17. Juni 2015 wurde Amri wieder auf freien Fuß gesetzt mit der Auflage, Italien binnen sieben Tagen zu verlassen.[1][9][20][30][31][32][33] Italienische Sicherheitskreise berichteten, dass der Inlandsgeheimdienst AISI (Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna – dt.: „Behörde für Informationen und innere Sicherheit“) Amri nach seiner Entlassung überwachte mit dem Ziel, den bereits als radikalen Islamisten erkannten Tunesier auf seinem erwarteten Weg in die italienische Dschihadistenszene zu beobachten. Die Überwachung scheiterte jedoch, als man Amri wegen einer Panne aus den Augen verlor.[28][29] Italienische Behörden übermittelten laut eigenen Angaben alle relevanten Informationen, etwa über Amris Verurteilung, sein Verhalten in Haft und die gescheiterte Abschiebung, in das Schengener Informationssystem (SIS).[20]
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Aufenthalt in Deutschland
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Amri reiste mit dem Beginn der Flüchtlingskrise am 6. Juli 2015 illegal nach Deutschland ein. Er meldete sich auf dem Polizeirevier Freiburg-Nord, gab an, er komme aus Tunesien und wolle Asyl beantragen. Sein Name sei „Anis Amir“ und er sei am 23. Dezember 1993 geboren.[45] Wie sich später herausstellte, war Amri im Besitz eines tunesischen Reisepasses, den er aber nicht vorlegte.[46][47][48]
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NRW verständigte sich mit Berlin am 19. August 2016 darauf, dass trotz des überwiegenden Aufenthaltes Amris in Berlin[91] das Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung (insbes. Beschaffung von Passersatzpapieren/PEP) weiterhin durch NRW vorangetrieben werden sollte.[88][92] Eine Abschiebung würde aber nur möglich sein, wenn Amris Identität eindeutig geklärt werden konnte, Tunesien die Rücknahme akzeptierte und die dafür erforderlichen Passersatzpapiere/PEP ausstellen würde.[92]
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Wegen unvollständiger Unterlagen konnten zunächst bei den tunesischen Behörden keine Passersatzpapiere beantragt werden, da neben den regelmäßig erhobenen erkennungsdienstlichen Daten (Fingerabdrücke, biometrisches Lichtbild) zusätzlich die Handflächenabdrücke für die eindeutige Identifizierung verlangt wurden. Diese wurden Amri aber erst bei seiner Festnahme in Friedrichshafen/Justizvollzugsanstalt Ravensburg (JVA) am 30. Juli/1. August 2016 abgenommen, von der JVA Ravensburg an die ABH Kleve und von dieser wiederum an die ZAB in Köln geschickt.[93] Erst danach wurden beim tunesischen Generalkonsulat in Bonn PEP beantragt, allerdings mit diffusen Angaben: „Das sind die Unterlagen von Ahmed ALMASRI alias Amir alias Anis AMRI, geb. am 22.12.1992; beigefügt Fingerabdrücke und Handflächenabdrücke von Amir.“[94] Bis dahin waren die deutschen Behörden nicht in der Lage, Amris Identität eindeutig zu bestimmen, und so lehnte das tunesische Generalkonsulat am 20. Oktober 2016 den Antrag mit der Mitteilung ab: „Das ist kein tunesischer Staatsbürger“.[94][95]
Die endgültige Bestätigung, dass es sich bei Amri um einen tunesischen Staatsbürger handelte, war letztlich den Bemühungen des BKA zu verdanken („Polizeischiene“). Das BKA hatte frühzeitig versucht, die Identität von Amri zu klären, und am 18. Februar 2016 ein Ersuchen an Tunesien gerichtet. Beamte des BKA waren im Mai 2016 nach Tunesien gereist, zunächst ohne konkrete Ergebnisse zu erreichen.[96] Vier Tage nach der Ablehnung des tunesischen Generalkonsulats, Amri als Staatsbürger anzuerkennen, bestätigte Interpol Tunis dem LKA NRW am 24. Oktober 2016, dass es sich bei Anis Amri um einen Tunesier handelte. Vom LKA NRW wurde dies an das Innenministerium NRW (MIK) und von dort an die ZAB Köln weitergeleitet.[95]