JosephConrad
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Migrantengewalt in Deutschland
04.09.2024 um 08:04parabol schrieb:Es wird nicht pauschal auf Ausländer rumgehackt, sondern dadurch das Terroristen und Kriminelle mit Migrationshintergrund so in Schutz genommen werden werden, werden alle Ausländer unter Generalverdacht gestellt.In Schutz wird niemand genommen, von wem auch? Es ist aber meist nicht möglich einen Terroristen vorab zu identifizieren, insbesondere wenn er sich spät radikalisiert. Ebenso kannst Du bei niemandem erkennen ob er mal kriminell wird oder nicht.
Außerdem kannst Du aus Deinen anektodischen Beispielen nichts belastbares herauslesen die Kriminalität ist vielschichtig und nicht zu pauschalisieren. Das BKA hat in einer Analyse die Fälle aufgedröselt:
Kriminalität im Kontext von ZuwanderungQuelle: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/kernaussagenKriminalitaetZuwanderung2023.html?nn=62336
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3. Beim Vergleich der Tatverdächtige mit dem entsprechenden Anteil an der Gruppe der Zuwanderer/Zuwanderinnen zeigten sich deutliche Auffälligkeiten in Bezug auf die Herkunftsnatonalitäten
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Der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, den drei zuwanderungsstärksten Herkunftsstaaten seit 2015 insgesamt, war weiterhin niedriger als der Anteil dieser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer/Zuwanderinnen.
Der Deliktsschwerpunkt lag im Bereich der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (vorrangig Körperverletzung).
Bei Staatsangehörigen aus der Ukraine war der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen deutlich höher als ihr Anteil an den seit 2015 erfassten Asylsuchenden. Hierbei ist zu beachten, dass ukrainische Staatsangehörige, die aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nach Deutschland geflohen sind, in der Gruppe der Asylsuchenden größtenteils nicht inbegriffen sind (vgl. S. 2). Den deliktischen Schwerpunkt stellten bei ukrainischen Tatverdächtigen im Betrachtungszeitraum Diebstahlsdelikte dar (überwiegend Ladendiebstahl).
Der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie aus Georgien war weiterhin deutlich höher als der Anteil dieser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer/Zuwanderinnen. Der deliktische Schwerpunkt lag ganz überwiegend bei Diebstahlsdelikten (vorrangig Ladendiebstahl).
Bei Staatsangehörigen aus den afrikanischen Staaten Gambia, Nigeria und Somalia war der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen leicht höher als ihr Anteil an der Gruppe der Zuwanderer/Zuwanderinnen. Die deliktischen Schwerpunkte lagen im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte (vorrangig Betrugsdelikte, insbesondere Beförderungserschleichung) sowie der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (überwiegend Körperverletzung).
Der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen aus den Balkan-Staaten Albanien, Kosovo und Serbien lag eringfügig über dem Niveau des Anteils dieser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer/Zuwanderinnen. Den deliktischen Schwerpunkt stellten bei diesen Tatverdächtigen ebenfalls Diebstahlsdelikte (überwiegend Ladendiebstahl) dar.
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Bei den Straftaten in Erstaufnahmeeinrichtungen/Sammelunterkünften wurden insgesamt 23.017 Fälle und damit ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum registriert (+45,6 %).
Hiervon entfielen knapp über die Hälfte der Fälle (52,1 %) auf den Bereich der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wobei es sich überwiegend um Fälle von Körperverletzung handelte (79,9 %).
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In den ersten drei Quartalen 2023 wurden 258 Fälle von Straftaten gegen das Leben registriert, bei denen mindestens ein/-e Zuwanderer/Zuwanderin als Tatverdächtige/-r ermittelt wurde, darun ter v. a. Totschlagsdelikte. In 72 Fällen richtete sich die Tat (auch) gegen deutsche Staatsangehörige.
Der Großteil der Fälle von Straftaten gegen das Leben mit tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen blieb im Versuchsstadium (80,6 %). Bei den 50 vollendeten Fällen wurden insgesamt 52 Personen getötet, wobei es sich bei den Opfern um 32 Zuwanderer/Zuwanderinnen und 14 deutsche Staatsangehörige handelte. Fünf Opfer hatten eine Drittstaatsangehörigkeit ohne Zuwanderungsstatus und ein Opfer eine ungeklärte Staatsangehörigkeit.
Im gleichen Zeitraum wurden 225 Fälle von Straftaten gegen das Leben registriert, bei denen mindestens ein Opfer Zuwanderer/Zuwanderin war. Bei der Mehrheit dieser Fälle (162 Fälle) waren Zuwanderer/Zuwanderinnen auf Täter- und Opferseite beteiligt.
In 36 Fällen von Straftaten gegen das Leben lag der Tatort in einer Erstaufnahmeeinrichtung/Sammelunterkunft.
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Nach wie vor ist für den Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- einzukalkulieren, dass sich unter den Geflüchteten aus Kriegs-/Krisenregionen Einzelpersonen befinden, welche bereits vor der Einreise terroristischen Organisationen angehörten oder nach ihrer Einreise nach Deutschland zu Sympathisanten/Sympathisantinnen werden. Damit geht die Gefahr einher, dass sich aus diesem Kreis einzelne Personen, gegebenenfalls auch ohne organisatorische Einbindung in terroristische Gruppen, dazu entscheiden, in der Bundesrepublik Deutschland eigenständig gefährdungsrelevante Aktivitäten zu entfalten bis hin zur Begehung terroristischer Straftaten.
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Die Zuwanderung nach Deutschland, insbesondere aus der Krisenregion Syrien/Irak und zuletztauch aus der Ukraine, wirkt sich fortgesetzt auf die nationale Kriminalitätsentwicklung im Bereich Völkerstrafrecht aus.
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behind_eyes schrieb:Tja, dann kann man es auch nicht Argument nehmen. Ist ja in solchen Diskussionen Usus.Du musst natürlich alle Argumente berücksichtigen um ein Bild zu bekommen, jedes für sich beschreibt einen Aspekt. In Summe kommt die zitierte Analyse jedenfalls auf den Punkt.
Und 1,66 - das dann mal auf die 3fach höhere Kriminalitätsrate legen.. Passt das? Nein.
Du, ich glaub die Party ist vorbei... Das lässt sich "dumm versteht PKS nicht, Touristen etc" nicht mehr wegreden.
JosephConrad schrieb:Die Kategorie „Ausländerkriminalität“ sagt im Grunde nichts aus. Man versucht hier mit einem Merkmal eine Gruppe zusammenzufassen, bei der es gar keine Homogenität gibt in Bezug auf Lebenserfahrungen und -umstände. Es gibt für das Konstrukt „Ausländer“ kein gemeinsames Merkmal, das relevant wäre für die Kriminalität. Stattdessen schürt es aber ein gewisses Bild von Menschen, die sich auf Grund ihres Status anders verhalten würden. Es suggeriert, dass Kriminalität und Herkunft etwas miteinander zu tun haben."