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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.229 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 06:48
Zitat von FlaneurFlaneur schrieb:Und zwar mit dem Entzug des Aufenthaltsrechts. Alles andere ist nur schwer vermittelbar für Leute, die diesen Mißbrauch finanzieren.
In allererster Linie nicht für Menschen die unsere Hilfe benötigen und deren Fluchtgründe es unmöglich machen dorthin zurück zu kehren. Für die ist es ein Schlag ins Gesicht sowas zu sehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 07:29
Zitat von FlaneurFlaneur schrieb:Nur weil regelmäßig gegen Gesetze verstoßen wird soll man sich nicht darüber aufregen ? Seltsame Logik.
Abstellen nicht tolerieren !
Zitat von FlaneurFlaneur schrieb:Und zwar mit dem Entzug des Aufenthaltsrechts. Alles andere ist nur schwer vermittelbar für Leute, die diesen Mißbrauch finanzieren.
man müsste ja erst einmal wissen, ob es sich um "Urlaub" handelt, das Thema gab es schon 2017, wurde da heftig diskutiert, total übertrieben und auch da wurde schon klar gemacht, dass es durchaus Gründe geben kann, in die Heimat zu reisen, die den Schutzstatus nicht berühren müssen.
Ich finde die ganze Diskussion sowieso verlogen.....erstens kennt man das genaue Ausmaß gar nicht, die Gründe für die Reisen auch nicht, es könnte ja auch um Papiere oder ähnliches gehen, eine Beerdigung oder sonstige Situation, weshalb in die Heimat gereist wird. Von "Urlaub" zu reden ist deshalb schon nicht grundsätzlich richtig. Hört sich aber natürlich gleich verurteilungswürdiger an. Es wird ständig gefordert, dass Geflüchtete gefälligst Papiere beschaffen sollen etc., würde die Person jetzt deswegen in die Heimat reisen wird dann aber unterstellt, diese Person bräuchte ja keinen Schutz. Ja was denn jetzt?
Meist seien Heimatbesuche, auch bei Schutzsuchenden "völlig legal", erklärte nun der Fachanwalt für Migrationsrecht, Philipp Pruy der "Bild". Es drohten nach der Rückkehr „keine rechtlichen Konsequenzen in Deutschland.“ Pruy fügte noch hinzu: "Häufig stecken hinter den Heimatbesuchen sogar nachvollziehbare Gründe, etwa schwere Erkrankung eines Elternteils, eine Beerdigung (…) oder die Notwendigkeit, behördliche Papiere zu besorgen." Erholungsurlaub sei "eher selten".
Quelle: https://web.de/magazine/politik/experte-erklaert-fluechtlinge-duerfen-voellig-legal-heimat-reisen-40025294


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 08:27
Zitat von FlaneurFlaneur schrieb:Bei unseren schutzsuchenden Gästen wird nicht einmal an eine "Residenzpflicht" gedacht- sprich sie erhalten fleißig Sozialleistungen, während sie in einem Land urlauben, wo sie angeblich mit dem Tode bedroht werden.

Dreimal darf man raten, welche Partei der Arbeitslose bei der nächsten Wahl wählt.
Solange solche Missstände nicht beseitigt werden ist das Wasser auf die Mühlen der radikalen Parteien.

Es untergräbt massiv das Vertrauen an den Staat. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!
Eine Urlaub im Kriegsgebiet kann ich tatsächlich auch nicht nachvollziehen, weder für die Betroffenen persönlich, noch für den Schutzstatus.

Ich würde das Gefährlich und Unplausibel nennen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:man müsste ja erst einmal wissen, ob es sich um "Urlaub" handelt, das Thema gab es schon 2017, wurde da heftig diskutiert, total übertrieben und auch da wurde schon klar gemacht, dass es durchaus Gründe geben kann, in die Heimat zu reisen, die den Schutzstatus nicht berühren müssen.
Vorgestern ein Interview eines Ukrainers gesehen. Der hat sich sein Haus angesehen, was zerstört war und siene Eltern und Großeltern besucht.

Kann ich nachvollziehen, aber es waren bei Interview Schüsse und Explosionen zu hören, also ist das noch Kriegsgebiet.
Ich gehe davon aus, das ein Flüchtig vor Krieg sich nicht wieder freiwillig ins Kriegsgebiet begibt.

Wenn er das doch tut ist er doch aber keine Flüchtling mehr.

Ich bin voll auf der Seite der Ukraine und aller Schutzsuchenden, aber da passt was nicht zusammen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 08:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wurde da heftig diskutiert, total übertrieben
Ich fand es passend, es ist aus diesem Konstrukt "egal was Flüchtlinge machen, ist so ok, der Staat kann nichts dagegen machen".
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:auch da wurde schon klar gemacht, dass es durchaus Gründe geben kann, in die Heimat zu reisen, die den Schutzstatus nicht berühren müssen.
Ich glaube niemand bestreitet dass es Gründe geben kann, es geht gar nicht um deren Gewichtung.
Wenn ich sage ich fliehe nach Deutschland weil mein Leben bedroht ist, dann ist doch dort mein Leben die ganze Zeit bedroht....oder töten die Taliban einen nicht weil man aus triftigen Grund da ist?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich finde die ganze Diskussion sowieso verlogen
Ja, klar. Einerseits ist die Ortanwesenheit unumgänglich, andererseits muss man über Reisebüros irgendwelche Tricks machen.

Was hältst Du davon? Die Reise zum Fluchtort ist komplett verboten, nur auf Antrag und Genehmigung erlaubt.
Wer erwischt wird, verliert seinen Schutzstatus auf der Stelle und wird zum Fluchtort abgeschoben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 13:55
@Tussinelda
das würde mich persönlich auch interessieren, ob es für dich einen Unterschied macht wer das Vergehen begeht, also ob es ein Migrant ist oder ein Deutscher oder du es generell so siehst, dass man sich an Vorgaben gar nicht halten sollte? Denn wenn ein Asylant in sein Herkunftsland reisen möchte, muss er zuerst einen Antrag stellen. Dieser muss genehmigt werden. Das ist eben so der Ablauf und dieses wird umgangen. Entweder ist das Leib und Leben gefährdet oder eben nicht. Man kann sich ja nicht herauspicken, was momentan zur jeweiligen Situation besser passt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 14:36
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was hältst Du davon? Die Reise zum Fluchtort ist komplett verboten, nur auf Antrag und Genehmigung erlaubt.
Wer erwischt wird, verliert seinen Schutzstatus auf der Stelle und wird zum Fluchtort abgeschoben.
ich halte davon so pauschal nix, grundsätzlich wird das eben geprüft und dann muss man sehen, ob man überhaupt abschieben kann. Also das Land muss die Menschen ja auch aufnehmen, zum Beispiel
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:das würde mich persönlich auch interessieren, ob es für dich einen Unterschied macht wer das Vergehen begeht, also ob es ein Migrant ist oder ein Deutscher
wie kommst Du auf diese Frage? Wo habe ich was geschrieben, was auch nur im Entferntesten zu dieser Frage führen könnte?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 15:17
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:urde da heftig diskutiert, total übertriebe
@Tussinelda
wegen dieser Aussage, dass es schon mal 2017 Thema gewesen war, und du es als übertrieben empfunden hast. Es ist nämlich so dass
Bitte beachten Sie: Sie könnten Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben und in Ihr Heimatland reisen. Denn wenn die Ausländerbehörde von Ihrer Reise erfährt, kann sie ein Widerrufsverfahren einleiten und Sie könnten Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren.
Quelle: https://handbookgermany.de/de/traveling-abroad-refugees

man sich doch eigentlich vor der Reise informieren sollte um den Aufenthaltstitel eben NICHT zu verlieren. Also quasi sich erst eine Zusage einholt, denn es ist eben nicht erlaubt als Asylsuchender ohne triftigen Grund in sein Heimatland zu reisen. Was ich im Übrigen auch nachvollziehbar finde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 15:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:grundsätzlich wird das eben geprüft
Was wird geprüft, der Grund beim Antrag? Wir diskutieren hier dass die Migranten ohne Antrag reisen, daher meine konkrete und sehr leicht zu verstehende Frage:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was hältst Du davon? Die Reise zum Fluchtort ist komplett verboten, nur auf Antrag und Genehmigung erlaubt.
Wer erwischt wird, verliert seinen Schutzstatus auf der Stelle und wird zum Fluchtort abgeschoben.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 16:45
@AlexaM
und das hat was damit zu tun, ob es ein Deutscher oder Migrant ist? Denn danach hast Du doch gefragt.
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:das würde mich persönlich auch interessieren, ob es für dich einen Unterschied macht wer das Vergehen begeht, also ob es ein Migrant ist oder ein Deutscher
da ist diese "Erklärung"
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:wegen dieser Aussage, dass es schon mal 2017 Thema gewesen war, und du es als übertrieben empfunden hast.
irgendwie nicht treffend.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was wird geprüft, der Grund beim Antrag?
nein, die Gründe für den "Urlaub" oder warum er ungenehmigt angetreten wurde zum Beispiel
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wer erwischt wird, verliert seinen Schutzstatus auf der Stelle und wird zum Fluchtort abgeschoben.
mein prüfen bezog sich auf das oben Zitierte, Du hattest ja gefragt, was ich davon halte


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 16:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:mein prüfen bezog sich auf das oben Zitierte, Du hattest ja gefragt, was ich davon halte
Ja, irgendwie kommt nichts rüber. Du baust auch Widersprüche ein:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich halte davon so pauschal nix, grundsätzlich wird das eben geprüft und dann muss man sehen, ob man überhaupt abschieben kann. Also das Land muss die Menschen ja auch aufnehmen, zum Beispiel
Also das Land was den bedrohten Migranten zu Urlaubszwecken hat einreisen lassen, lässt ihn im Falle einer Abschiebung nicht mehr rein - das ist logisch?
Keine Ahnung, ich habe den Eindruck Du willst ablenken oder die Diskussion unnötig verlängern...!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 18:31
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es wird ständig gefordert, dass Geflüchtete gefälligst Papiere beschaffen sollen etc., würde die Person jetzt deswegen in die Heimat reisen wird dann aber unterstellt, diese Person bräuchte ja keinen Schutz.
Kommt man denn ohne Papiere überhaupt am Flughafen oder mit anderweitigen Reisemitteln an den Grenzen, weiter?
Oder reicht ein Schreiben vom Amt?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Also das Land muss die Menschen ja auch aufnehmen, zum Beispiel
Interessant. Meiner Meinung nach kann ein Herkunftsland durchaus die Menschen aufnehmen die dorthin reisen um sich Papiere zu beschaffen, oder eine Beerdigung bzw. Verwandtschaft zu besuchen oder einfach nur dort den Urlaub zu verbringen. Denn... sie werden ja zu diesen Zeitpunkten auch in diesem Herkunftsland geduldet bzw. sie sind schon vor Ort. Warum also zurückkehren?
Wohl auch aus dem Grunde, das man in z. B. D gut sozial versorgt wird.

Und das ist schwer dem Rest der Bevölkerung zu vermitteln. Mir kann keiner erzählen, das man sich als politisch oder anderweitig Verfolgter, freiwillig in das Herkunftsland zurückkehrt welches einen an den Kragen will. Wenn es nämlich schlecht läuft, wird schon bei der Ausstellung einiger Papiere die jeweilige Regierung auf einen aufmerksam.


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20.08.2024 um 20:10
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Also das Land was den bedrohten Migranten zu Urlaubszwecken hat einreisen lassen, lässt ihn im Falle einer Abschiebung nicht mehr rein - das ist logisch?
Keine Ahnung, ich habe den Eindruck Du willst ablenken oder die Diskussion unnötig verlängern...!
Dein Eindruck täuscht. Eine Abschiebung funktioniert ja nur, wenn das Land, in das abgeschoben werden soll, zustimmt. Wenn man ein Abkommen mit dem Land trifft. Das ist ja auch das Problem mit Afghanistan, man müsste mit der derzeitigen "Regierung", die wir nicht anerkennen, zusammen arbeiten. Wurde übrigens schon von mir aufgezeigt.
Migrantengewalt in Deutschland (Seite 2950) (Beitrag von Tussinelda)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 20:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dein Eindruck täuscht. Eine Abschiebung funktioniert ja nur, wenn das Land, in das abgeschoben werden soll, zustimmt.
Und wenn ein anderes Land stattdessen die Menschen für Geld aufnimmt und sich um diese kümmert? Also nicht das Herkunftsland, sondern ein Drittstaat in dem quasi alle Visafreiheit und Reisefreiheit genießen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 20:31
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dein Eindruck täuscht.
Ich bin geneigt deinen Geschichten nicht zu glauben, sie halten einer plausiblen Prüfung nicht stand.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Eine Abschiebung funktioniert ja nur, wenn das Land, in das abgeschoben werden soll, zustimmt. Wenn man ein Abkommen mit dem Land trifft. Das ist ja auch das Problem mit Afghanistan, man müsste mit der derzeitigen "Regierung", die wir nicht anerkennen, zusammen arbeiten.
Lass es uns mal durchspielen:
A) die in Afghanistan verfolgte Person A reist nach Afganistan ein (mit deutscher Amtserlaubnis oder nicht, zuerst mal egal) -> dann sagen die Taliban, ach geh rein ist nur Urlaub.
B) die gleiche Person A kommt weil sie in DE nicht mehr bleiben darf, dann sagen die Taliban, nein Du kommst nicht rein.

Was hindert die Taliban in Fall A die Person abzulehnen oder gar zu verhaften? Was passiert wenn im Fall A die Person entscheidet "trotz Urlaub" da zu bleiben, nehmen die Taliban die Person die sie verfolgen und schicken sie zurück nach Deutschland?!

Meinst Du das wirklich ernst? das kann ich nicht glauben!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 20:41
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:sie halten einer plausiblen Prüfung nicht stand.
ich habe Belege, das sollte reichen. Es sind somit keine Geschichten, sondern Fakten. Kannste fröhlich ignorieren, ändert nur nix. Bei allem was hier so von sich gegeben wird muss man eben auch manchmal aufzeigen, dass alles nicht so simpel ist, wie es sich der gemeine Allmyuser so vorstellt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 20:44
@Tussinelda
Auf Gegenprüfungen wie meine, sprich der Widerspruch bei Einreise zur Urlaubzwecken und Einreise bei der Abschiebung gehst Du gar nicht ein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 20:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Bei allem was hier so von sich gegeben wird muss man eben auch manchmal aufzeigen, dass alles nicht so simpel ist, wie es sich der gemeine Allmyuser so vorstellt.
Simpel ist gar nichts im Leben. Außer vlt. die Behörden auszutricksen.
Der gemeine Allmyuser stellt sich vielleicht auch vor, das wir in einem Wolkenkuckucksheim leben wo alles total fair abläuft....


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20.08.2024 um 21:02
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Auf Gegenprüfungen wie meine, sprich der Widerspruch bei Einreise zur Urlaubzwecken und Einreise bei der Abschiebung gehst Du gar nicht ein.
eine Abschiebung ist keine Urlaubsreise. Bei Abschiebungen bedarf es Abkommen zwischen den betreffenden Ländern. Habe ich mir nicht ausgedacht,ist aber so. Auf was soll ich da also eingehen? Wenn Personen aus Deutschland abgeschoben werden, dann ist das keine Urlaubsreise mehr, somit findet die Einreise ins Zielland unter anderen Voraussetzungen statt. Ist also kein Widerspruch, das Land entscheidet ja selbst, wann, ob und wie es wen einreisen lässt. Eigentlich common sense.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.08.2024 um 22:59
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Bei allem was hier so von sich gegeben wird muss man eben auch manchmal aufzeigen, dass alles nicht so simpel ist, wie es sich der gemeine Allmyuser so vorstellt.
Da ist allerdings was dran bzw. den Eindruck teile ich. Oft finde ich, dass es mit Wahrnehmungsproblemen und fehlendem Wissen anfängt. Das ist jetzt nicht so potentiell 'versnobbt' oder überheblich gemeint, wie manche das lesen könnten - aber es ist ja ein universelles Problem.

Man versucht Dinge aus welcher Motivation (wie Frust usw) auch immer mit fehlenden Informationen zu bewerten und stellt sich öfters manches einfacher vor, als es dann in der Realität oft ist. Geht mir ja öfters auch so, auch wenn ich es in einem Moment oder einer hitziger wirkenden Debatte ggf. selbst nicht mal in jedem Fall bemerken sollte, aber ggf. später oder nach weiterem Input oder Feedback.

Ich sag mal im Kontext der Debatte so: Natürlich kann man vieles theoretisch auch forcieren aber wie gesagt, ist vieles halt komplexer und nicht mal ne AfD-Regierung kann gewisse Problematiken einfach beheben, auch wenn sie es implizieren würde. Das als Beispiel, dass selbst die angeblichen Macher und Kümmerer von skizzierten Problemen am Ende vor der Realität kapitulieren müssten, bzw. anerkennen müssten, dass man manche Dinge nur schrittweise und nach X Zeit ändern oder umbauen kann.

Gerade bei Abschiebungen brauchste halt in der Regel immer den "goodwill", die Akzeptanz, des Ziellandes. Kannst ja nicht einfach Leute "einfach so" da parken oder in Nacht und Nebel-Aktionen da absetzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.08.2024 um 01:28
Wer hier Straftaten begeht, mehrere Identitäten hat oder eben in die Heimatländer fliegt ohne Genehmigung hat sein Asylrecht verwirkt.
Das Problem ist der politische Wille. Jetzt vor den drei Landtagswahlen wird damit geprahlt abzuschieben.
Um den rechten Parteien den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Ab Oktober bleibt alles wie es war: Jeder, der Europa oder die BRD betritt hat fast Narrenfreiheit.
Nicht einmal den Amri den Attentäter von Berlin hat man abgeschoben, obwohl der marok. Geheimdienst mehrfach gewarnt hatte.

Da wäre durchaus was zu machen: Wer die eigenen Bürger nicht zurücknimmt bekommt eben weniger Entwicklungshilfe.
Ebenso könnte man sichere Staaten die Ausreisepflichtigen unterbringen.
Aber das ist Wunschdenken. Lieber ausnutzen lassen und schön das Bürgergeld kürzen. Solange es noch geht und der Steuerzahler mitmacht.



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