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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

24.06.2024 um 00:03
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Im Ausland muss ja auch deutsch gesprochen und das Schnitzel serviert werden.
@SvenLE

Billige Polemik bleibt billige Polemik, auch wenn sie in der Verkleidung einer Art Selbstkritik daherkommt.

Ich kenne eher deutsche Reisefans, die sich für jede Auslandsreise, und sei es Sri Lanka, mit Grundbegriffen der Sprache und positiver Erwartung lokaler Küche vertraut machen.

Wenn Du deutsche Reisende kennst, die sich wie in 80er Jahre Komödien benehmen, ist das Sache Deines Umfelds.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Wir haben das Problem, dass unsere Arbeiterklasse sich nicht mit den Neuankömmlingen unterhalten kann. An der Hauptschule ist Englisch eher nicht im Fokus.
Die Neuankömmlinge haben in der Realität ja auch nicht alle in Oxford studiert.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Wenn dann nach deiner Auffassung so viele Englisch können, warum muss ich dann Deutsch auf Arbeit benutzen?
Musst Du gar nicht. Niemand zwingt Dich, in Deutschland zu arbeiten oder zu leben.

Ich habe bisher in 5 verschiedenen Ländern gearbeitet. Die waren allesamt so ignorant, nicht wegen meiner Ankunft forthin deutsch oder englisch mit mir zu sprechen. So ist das Leben.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Nein, in Deutschland ist in erster Linie wichtig, dass der Abschluss gemäß deutschem Recht anerkannt wird. Dazu sollte es auf Deutsch verfasst worden sein.
Das ist schlicht falsch. Man kann auch einen Abschluss in jedweder Sprache einreichen, mit einer beglaubigten Kopie, ggf mit einer Apostille.

Natürlich sollte der Abschluss gleichwertig sein, das ist doch selbstverständlich.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:In Deutschland sollen Flüchtlinge so schnell wie möglich das Land wieder verlassen. Niemand ist hier willkommen!
Dafür hast Du sicherlich auch in der von Dir geäußerten Absolutheit einen Beleg.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

24.06.2024 um 10:47
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Kommt auf die Masse und Herkunft der Migranten an.
Muss ich jetzt sehr weit ausholen:

Kommt darauf an was wir unter "destabilisieren" verstehen. Ich wiederhole mal was ich damit meinte:
Zitat von juvenileajuvenilea schrieb:Migration hin, Masseneinwanderung her, bis jetzt habe ich in keinem einzigen Land gesehen (nach dem zweiten Weltkrieg), dass die Massenmigration an und für sich die politische Integrität des Landes gefährdet hätte.
Damit eine militärische Bewegung außerhalb jeglicher Staatsgewalt existieren kann, die der Staatsgewalt gefährlich werden kann, braucht es zwei Sachen:

1. Eine breite Zustimmung in der Bevölkerung.

2. Einen starken Unterstützer vom Ausland.

Eine Bewegung nehme ich als gegeben an. Die von Dir genannten Salafisten, Kalifatsbefürworter (Beide sind übrigens Kalifatsbefürworter) und auch die AfD sind (politische) Bewegungen.

Sind die zwei Sachen nicht gegeben und man will den Staat militärisch trotzdem herausfordern, dann bleibt es eher bei dem was wir eine "Terroristengruppe" nennen. Die RAF war so eine Terrorgruppe, die zwar Unterstützung vom Ausland hatte, aber nicht die breite Zustimmung der Bevölkerung. Sonst wäre die Geschichte anders ausgegangen. So oder so, die RAF hat zwar Terroranschläge fabriziert, aber irgendwo, irgendwie militärisch Staatsgebiet annektiert hat sie nicht. Dafür war sie einfach viel zu schwach.
Sie konnten nie, zu keinem Zeitpunkt, die politische Integrität des Landes gefährden.
Das hätten übrigens auch nicht die Reichsbürger geschafft.

Sie haben alle eher für "Schockmomente" gesorgt.
Und da findet meist eine gewaltige Verwechslung statt: Schockmomente = Tatsächlicher "Weltuntergang".

Wenn aber eine breite Zustimmung in der Bevölkerung vorhanden ist, dann ist das etwas anderes.
Wir haben einen Migrationsanteil von 30%, aber ich sehe zum Einen keine einzige breite politische Bewegung, zum anderen sehe ich keine breite Zustimmung irgendeiner Bevölkerungsgruppe der Migranten, den Staat zu beseitigen.

Etwas anders ist die Situation in Frankreich, auf die ich auch kurz eingehe, denn da gibt es immer wieder die Befürchtung, das könnte auch hier passieren.
Zitat von juvenileajuvenilea schrieb:Darüber hinaus, verwechselst Du nicht Deutschland mit Frankreich? In Frankreich haben wir ein politisch ganz anderes Bild. Auch gibt es hier keine Banlieus.
In Frankreich haben wir folgendes politische Bild: Die meisten der sogenannten "Beurs", kommen aus Nordafrika, wo es eine blutige koloniale Vorgeschichte gibt. Die hat zum Beispiel Deutschland nicht.

Ich zitiere hier mal Scholl-Latour:
Die französischen Paras, die während der Schlacht von Algier den Bombenlegern der Algerischen Befreiungsfront nachstellten, sind bei den Verhören von Verdächtigen auch vor Folterungen nicht zurückgeschreckt, genausowenig wie die Amerikaner bei der Operation »Phoenix« in Vietnam. Nachträglich hat General Massu, ein durchaus ehrenwerter Offizier, der diese Aktion befehligte, seine bittere Erfahrung in drastischer Form resümiert: »In Algier sind wir hineingeschlittert in Blut und in Scheiße - dans le sang et dans la merde.«
Quelle: Scholl-latour, Der Fluch des neuen Jahrtausends - Eine Bilanz, 2002, Kapitel Erfahrungen im Krieg 27. Juni 1999

Auch gab es nicht dieselbe Behandlung der Beurs, wie zum Beispiel die der Gastarbeiter in D..
Aus Ermangelung an Alternativen? Aus Ermangelung an Möglichkeiten? Wurden einfach gigantische Banlieus hochgezogen, um die Massen unterzukriegen.
Diese Banlieus sind nicht gerade ein Paradebeispiel der Architektur. Auch hat man die Banlieus im Laufe der Jahrzehnte mehr oder weniger schleifen lassen.

Die krasse Perspektivlosigkeit in diesen gigantischen Molochen, zusammen mit der Tatsache einer immer gewaltbereiteren Polizei und einem immer stärker werdenden illegalem Waffenhandel (Nur persönlich aufgeschnappte Gerüchte: Es heißt die Fremdenlegion mische da mit), sehe ich da tatsächlich etwas schwarz, zumal da tatsächlich viele (auch nicht Beurs) mittlerweile resigniert den Staat ablehnen, weil sie einfach nicht mehr A den Staat sehen und B auch wenn sie den Staat sehen, sich nicht mehr sicher sind wer denn nun der Gute oder Böse ist.
Jeder der mal in so einem Banlieu übernachtet hat, weiß wo von ich rede.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass der französische Staat strikt die Einmischung in religiöse Angelegenheiten ablehnt. Sowas wie eine Islamkonferenz, oder hier ausgebildete Imame (auch keine Priester usw.) gibt es in Frankreich nicht. Die sind und waren da wo wir Anfang der 90er standen, selbsternannte Kalifen (selbstverständlich unterstützt mit Petro-Dollars) predigen gegen den Staat.

Zurück zu D.:
Damit bürgerkriegsähnliche Zustände hier passieren, müsste eine breite Masse der Bevölkerung der politischen Bewegung, die gewaltbereit ist, befürworten. Kalifat hin, Salafisten her, eine breite Zustimmung in der Bevölkerung haben diese politische Bewegungen zum einen nicht und zum anderen bin ich mir nicht mal hundert Prozent sicher, ob die nicht eher Rekruten (jetzt hätte ich beinahe Idioten geschrieben) für das Kalifat im Ausland suchen.
Wie bereits ein paar Mal erwähnt: Sehr viele ISler kamen aus Europa, das haben nicht nur wir hier erkannt.

Was die "Schockmomente" betreffen, die werden zunehmen. Da mache ich mir keine Illusionen, aber die politische Integrität in D. zu gefährden, dazu braucht es schon etwas mehr. Auch möchte ich hier betonen, dass es genauso eine breite Zustimmung zum liberalen Islam gibt.
Was natürlich passieren würde, wenn eine AfD an die Macht käme und dann resigniert feststellen müsste, dass bei einer Massen-Remigration beide Seiten (Geberland - Nehmerland) zustimmen müssten, was dann mit den Massen passiert, die nicht Remigriert werden könnten, das wäre Teil einer anderen Diskussion ;).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

24.06.2024 um 10:59
Zitat von juvenileajuvenilea schrieb:Damit bürgerkriegsähnliche Zustände hier passieren, müsste eine breite Masse der Bevölkerung der politischen Bewegung, die gewaltbereit ist, befürworten. Kalifat hin, Salafisten her, eine breite Zustimmung in der Bevölkerung haben diese politische Bewegungen zum einen nicht und zum anderen bin ich mir nicht mal hundert Prozent sicher, ob die nicht eher Rekruten (jetzt hätte ich beinahe Idioten geschrieben) für das Kalifat im Ausland suchen.
Ich behaupte 1000 kampfbereite Männer legen in 15min die Innenstadt jeder deutschen Staat in Schutt und Asche bis die Polizei reagiert, ob "Deutsche" oder "Ausländer".
Daher dieses "hin" oder "her" ist nichts wert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

24.06.2024 um 11:01
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich behaupte 1000 kampfbereite Männer legen in 15min die Innenstadt jeder deutschen Staat in Schutt und Asche bis die Polizei reagiert, ob "Deutsche" oder "Ausländer".
?

Ich gebe Dir da recht, kommt aber auf die Bewaffnung an.
Darüber hinaus, so unbewaffnet ist der deutsch Staat nun auch wieder nicht.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

24.06.2024 um 11:03
Zitat von juvenileajuvenilea schrieb:Ich gebe Dir da recht, kommt aber auf die Bewaffnung an.
Hammer, Stangen, Steine...komm, nimm das Hornbachangebot durch.
Zitat von juvenileajuvenilea schrieb:Darüber hinaus, so unbewaffnet ist der deutsch Staat nun auch wieder nicht.....
Hat ja keiner gesagt, aber so einen Überfall werden die schwer abwehren können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

24.06.2024 um 11:17
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Hammer, Stangen, Steine...komm, nimm das Hornbachangebot durch.
Also wenn es soweit kommt, dass "Hammer, Stangen, Steine" auslangen, um ein Stadtzentrum in Schutt und Asche zu legen, dann lief schon vorher etwas schief.

Davon ausgenommen, sind Einzelkämpfer-Kommandos trainiert und unterstützt von ausländischen Organisationen, heutzutage auch "Terror-Zellen" genannt.

Aber auch dann, wenn nicht eine gleichzeitige erfolgreiche Invasion erfolgen würde, so würde der deutsche Staat nicht untergehen.
Es wäre dann ein weiterer "Schockmoment".
Der 11. September zum Beispiel war so ein "Schockmoment", aber strategisch, taktisch und auch politisch gesehen, waren die USA zu keinem Zeitpunkt ernsthaft gefährdet.

Nun warten wir noch kurz auf weitere User ....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.06.2024 um 20:02
https://amp.focus.de/politik/deutschland/auswaertiges-amt-tausende-einreisen-mit-gefaelschten-papieren-staatsanwaltschaft-ermittelt_id_260084875.html

Es wird in jedem Fall interessant werden, was bei den Ermittlungen herauskommen wird.

Falls es sich bestätigt, dass es Anweisungen gab, Personen mit gefälschten Papieren einreisen zu lassen, dann muss das für jeden Konsequenzen haben, der davon musste.

Das Vertrauen in eine Politik, die etwas mit Rechtsstaat zu tun hat, steigt dadurch nicht gerade.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.06.2024 um 22:17
@sacredheart
Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus ermitteln gegen Mitarbeiter des Außenministeriums. Hintergrund sind Tausende Personen, die in den letzten fünf Jahren mit minderwertigen Papieren nach Deutschland eingereist sind – und dann Asyl beantragten.

Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus ermitteln gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes. Die Beamten des Ministeriums stehen nach Informationen des Nachrichtenmagazins FOCUS im Verdacht, Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen zu haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen. Auf diesem Weg sollen binnen der vergangenen fünf Jahre mehrere Tausend Personen eingereist sein.

Ein Großteil soll dann Asyl beantragt haben. Besitzer der fragwürdigen Papiere sollen in erster Linie Syrer, Afghanen und Türken gewesen sein. Auch Pakistaner und Bürger verschiedener afrikanischer Staaten hatten offenbar manipulierte Einreisegenehmigungen.
Aus deinem erwähnten Link erinnert mich an eine Beamtin aus Köln:
Die Angeklagte, die seit 2010 im Ausländeramt tätig war, manipulierte Daten im Ausländerzentralregister und versah gefälschte Dokumente mit Personalien von Menschen, die in Deutschland lebten. Ein Komplize versorgte sie mit benötigten Ausweisfotos. Die gefälschten Papiere wurden dann ins Ausland gebracht und die Geschleusten angewiesen, diese auf der Reise zu vernichten, so der Kölner Stadt-Anzeiger.
Die Rolle der Mitangeklagten

Zusätzlich zur Angeklagten aus dem Ausländeramt sind ein türkischer Staatsangehöriger und zwei Männer syrischer Herkunft angeklagt. Einem von ihnen wird eine führende Rolle im Schleusungsprozess zugeschrieben. Dieser soll als Dolmetscher bei Behördengängen für Bekannte gearbeitet und so die Angeklagte kennengelernt haben.

Entschlüsselt: Weitere Details des Falls

- Die gefälschten Dokumente wurden vor allem zur Einschleusung syrischer Staatsangehöriger genutzt.
- Die Schleuserbande begleitete die "schleusungswilligen" Personen auf der Reise nach Deutschland.
- Für eine Fiktionsbescheinigung wurden in der Regel 3500 Euro, für einen Reisepass 4500 Euro berechnet.
- Die Angeklagte will insgesamt 15.000 Euro für ihre Dienste erhalten haben.
https://so-stadt.de/so-koeln/news/von-beamtenstatus-und-betrug-koelner-auslaenderamts-gestaendnis

Da werden den Beamten/Angestellten im Auswärtigen Amt wohl auch Verurteilungen mit entsprechenden Strafen bevorstehen.

Wie in einem Rechtsstaat eben.

Korruption ist Mist, aber leider eine Realität in deutschen Behörden und Unternehmen:
Er sollte die Steuererklärungen der Bürger prüfen und tat dies übergründlich - allerdings zu seinem Nutzen. Ein Finanzbeamter fälschte Bescheide und leitete Rückzahlungen auf das Konto seiner Frau um. Gesamtsumme: mehr als eine Million Euro. Dafür wird er schließlich verurteilt. Ein Beispiel aus dem Jahr 2008.

Und es ist nicht der einzige Fall, in dem Mitarbeiter von Behörden Straftaten begangen haben, wie aus der aktuellen Emnid-Studie der Universität Halle Wittemberg und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC) hervorgeht.

500 Behördenvertreter haben die Wissenschaftler befragt und rund 1000 Bürger. Das Ergebnis: Seit dem Jahr 2008 gab es in jeder zweiten Behörde (52 Prozent) mindestens eine nachgewiesene Straftat beziehungsweise einen konkreten Verdacht. Nachgewiesen werden konnten Delikte laut der Studie in 22 Prozent der Behörden.

[...]



Vor allem Korruptionsfälle

Gleichzeitg wird aber auch darauf hingewiesen, dass rund 50 Prozent der befragten Bürger glauben, dass Korruption und Unterschlagung in den Behörden üblich ist.

Und tatsächlich sind diese beiden Straftaten auch diejenigen, über die Behörden am meisten berichten. Laut der Studie sprachen 32 Prozent der Behörden von nachgewiesenen oder vermuteten Korruptionsfällen, 30 Prozent von Vermögensdelikten wie eben Unterschlagung oder Betrug. Aber auch über wettbewerbswidrige Absprachen (18 Prozent), Urkundenfälschung (16 Prozent) und Subventionsbetrug (sieben Prozent) wird berichtet.

[...]
https://rp-online.de/politik/deutschland/straftaten-in-behoerden-kosten-milliarden_aid-12481501

Da helfen auch klar definierten Regeln und strafrechtlichen Regeln offenbar nicht immer:
Zu Korruption im öffentlichen Dienst gibt es folgende strafrechtliche Regelungen.

Nach § 331 Abs. 1 StGB werden Amtsträger, Europäische Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn sie für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Die Tat wird nicht bestraft, wenn die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt (§ 331 Abs. 1 StGB).
Das Merkmal des Tatbestandes Bestechlichkeit für die gleiche Zielgruppe ist, dass der Beamte eine Diensthandlung vornimmt oder für die Zukunft verspricht und dadurch seine Dienstpflichten verletzt (§ 332 Abs. 1 StGB).
Nach § 333 StGB (Vorteilsgewährung) werden auch die Personen bestraft, die den betreffenden Amtsträgern Vorteile anbieten oder sie zu einer bestimmten Diensthandlung verleiten wollen (§ 334 StGB, Bestechung).
Taten nach § 332 StGB und § 334 StGB können in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, z.B. wenn der Vorteil besonders bedeutend ist oder gewerbsmäßig gehandelt wird.

Nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD § 3 Abs. 2): Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.

Das Verbot des § 3 Abs. 2 TVöD gilt auch für Aufmerksamkeiten, z.B. Werbeartikel. Der Begriff „Begünstigung“ ist wertmäßig weder nach oben noch nach unten begrenzt und auch nicht nur materiell zu verstehen, so dass auch Einladungen zu Veranstaltungen und Ähnliches darunterfallen können.

Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (§ 77 BBG), also auch wenn sie gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen verstoßen. Das gilt auch für Beamte im Ruhestand.

Nach § 71 BBG dürfen Beamte, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde. Die Befugnis zur Zustimmung kann auf andere Behörden übertragen werden. Wer gegen dieses Verbot verstößt, hat auf Verlangen das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht im Strafverfahren die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist. Die Herausgabepflicht umfasst auch die Pflicht, dem Arbeitgeber Auskunft über Art, Umfang und Verbleib des Erlangten zu geben. Für den Umfang des Herausgabeanspruchs gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) entsprechend.

Werden Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht und Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils (§ 41 BGB). Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel dürfen nicht weiter geführt werden.
https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/korruption-verguenstigungen-im-oeffentlichen-dienst_230130_232422.html

Das liegt wohl daran, dass so etwas bei Menschen vorkommt.

Aber wahrscheinlich wolltest du ohnehin nur auf das Auswärtige Amt, die Grünen und Baerbock hinweisen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.06.2024 um 22:43
@sacredheart

Zumindest steht da 'auf Anweisung von Ministerialbeamten'.

Man wird abwarten müssen, was da rauskommt, oder ob da etwas rauskommt.

Sollte das sich so bestätigen, wirft es kein gutes Licht auf das Ministerium.

Und die Frage nach dem 'Warum?' Ist interesant
Da kommen ja nur Korruption oder Ideologie in Frage.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.06.2024 um 22:55
@sacredheart
Für eine Fiktionsbescheinigung wurden in der Regel 3500 Euro, für einen Reisepass 4500 Euro berechnet.
Wenn die Beamten ähnliche Kurse für ihre Dienste abgerufen haben, wie die Dame aus Köln, dann tippe ich auf die Ideologie „möglichst viel in die eigene Tasche“.

Und natürlich wirft Korruption kein gutes Licht auf das Ministerium. Ebenso wenig wie auf irgendein Unternehmen, irgendeine Behörde, irgendeine Schule, Kindergarten usw.
Weder in Deutschland oder sonst wo auf der Welt.

Es ist aber aufgefallen, es wird ermittelt, irgendwann vor Gericht gebracht und letztendlich geurteilt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2024 um 09:41
@sacredheart

Dass da immer wieder sowas passiert ist nichts neues, vor 20 Jahren kam ein ähnlicher Fall in Albanien ans Tageslicht.

Kann mich auch erinnern, dasselbe mal im Zusammenhang mit der Re-Integration der Russland-Deutschen gehört zu haben.

Gerade im Ausland ist es ziemlich einfach Korrupt zu sein, betrifft aber alle Diplomaten weltweit.

Das ist auch nicht weiter verwunderlich, die örtlichen Behörden im Ausland drücken aus Angst davor in internationale Streitigkeiten verwickelt zu werden, beide Augen zu und hinzu kommt auch noch die diplomatische Immunität, mit der man sich (trotz allem was Hollywood behauptet) nicht anlegen will.

Umgekehrt ist es auch ziemlich schwierig für inländische Behörden, da genauer zu prüfen, denn für einen Botschafter, oder dessen Mitarbeiter ist es ziemlich einfach ein Konto im Ausland anzulegen: Einfach Botschaft raus, ins nächste Bankgebäude rein, wohnhaft kann er/sie ja dort sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2024 um 10:29
@juvenilea

Natürlich muss das erst mal ausermittelt werden. Interessant ist, dass es um mehrere 1000 Fälle gehen soll, die in einer ersten Stellungnahme auf Einzelfälle runtergekocht werden sollten. Natürlich sind mehrere 1000 Einzelfälle ein wenig unplausibel, wenn es sich bestätigt. Das klingt nach System, weniger nach ungeplanter gelegentlicher Taschengeldaufbesserung


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2024 um 11:50
Zitat von juvenileajuvenilea schrieb:Umgekehrt ist es auch ziemlich schwierig für inländische Behörden, da genauer zu prüfen, denn für einen Botschafter, oder dessen Mitarbeiter ist es ziemlich einfach ein Konto im Ausland anzulegen: Einfach Botschaft raus, ins nächste Bankgebäude rein, wohnhaft kann er/sie ja dort sein.
Ich mag diese naive Annahme, man braucht im Ausland ein Konto um geschmiert zu werden.
Nur zur Info, ich habe beim Schmieren nie überwiesen, Cash Boss! Cash!


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