Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
02.08.2024 um 15:17Diani schrieb:Es sollte also in folgende Länder, die mir gerade einfallen (sicherlich gibt es noch mehr davon) nicht abgeschoben werden:Ist mir zu pauschal, paar Anmerkungen:
Asyl, eigentlich hat man nur Anrecht auf ein Asylverfahren, ist ein Individualrecht.
Syrien, wer ist Freund oder Feind? Ist Bürgerkrieg und da wird kein Asyl vorgesehen, sondern nur subsidärer Schutz.
Somit auch folgende Länder haben mit Asylverfahren nichts zu tun:
Diani schrieb:Libyen (Bürgerkrieg, Folter, Todesstrafe)Bürger dieser Länder sehe ich mittlerweile in einer Sonderposition: die Situation dort sehe ich persönlich unter anderem auch dem fanatischen Islam geschuldet, daher wer vor solchen Systeme flieht und dann idiotischerweise hier das gleiche System haben will, kann auf der Stelle zurück, ist nicht schutzbedurftig.
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Somalia (Bürgerkrieg, Folter, Todesstrafe)
Sudan (Bürgerkrieg, Folter, Todesstrafe)
Mali (Bürgerkrieg, Folter, Todesstrafe)
Diani schrieb:Türkei (pol. Verfolgung, Folter)
Iran, Irak (pol. Verfolgung, Folter, Todesstrafe)